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Wie eine Gaswarnanlage richtig geplant wird

Roger Schmidt
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Die Gaswarnanlage ist Fluch und Segen zugleich, je nachdem wen man dazu befragt. In jedem Fall ist es eine Sicherheitseinrichtung der besonderen Art, welche sehr viel Aufmerksamkeit und Fachkompetenz bei der Planung benötigt.

Die Gaswarnanlage soll vor toxischen und explosiven Gasen warnen. Dies funktioniert nur zuverlässig, wenn alle örtlichen Einflussfaktoren beachtet werden und sich die richtigen Produkte an der richtigen Stelle befinden. Sollte hier an einer Stelle ein Fehler begangen werden, dann sind danach Menschenleben oder Gebäude in Gefahr. Dies sollte man bei dem Produkt „Gaswarnanlage“ niemals aus den Augen verlieren.

Wenn eine stationäre Gaswarnanlage erst einmal fest verbaut ist und alles funktioniert bzw. passt, dann kann diese Einrichtung durchaus, bei regelmäßiger Wartung, zwanzig Jahre den Dienst verrichten.

Brauche ich eine Gaswarnanlage?

Und da sind wir bei dem Thema „passend“. Was ist „passend“ bei einer Gaswarnanlage? Und brauche ich überhaupt eine Gaswarnanlage? Dies sind die gängigen Fragen der Planer, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Anwender an uns. Was antwortet man darauf am besten? Hier gibt es nicht eine einzige Antwort. Alleine die Fragestellung, „was ist passend“ ist, als würde man einen Arzt nach seiner Meinung fragt. Also drei Fachleute, drei Meinungen. Genauso wie die Frage danach, ob man eine Gaswarnanlage benötigt. Hier möchte gerne jeder eine Norm oder ein Gesetz vorgelegt bekommen wo genau drinsteht, „es muss eine Gaswarnanlage eingesetzt und diese muss so oder so ausgeführt werden“.

Leider gibt es dies nur für ganz wenige Bereiche, wie zum Beispiel für Schankanlagen (DIN EN 6653-2) oder Tiefgaragen (DIN EN 50545). Also landen wir immer bei dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV), welche vorgeben, dass der Arbeitgeber für die Sicherheit seiner Mitarbeiter zu sorgen hat. Dies ist aber nicht die Antwort, die ein Planungsbüro gerne hören möchte. Auch der Fachkraft für Arbeitssicherheit hilft dies meist nicht weiter.

Der Planungsweg der Gaswarnanlage

Deshalb geht ein Planungsbüro oft den Weg, eine Gaswarnanlage einfach mal vorzusehen. Weil dies aber immer in letzter Sekunde noch auffällt, wird ganz schnell ein Ausschreibungstext benötigt. Hier bedient man sich dann gerne einmal bei Texten, die man schon vor Jahren für eine Gaswarnanlage verwendet hat, getreu dem Motto, „sind doch eh alle gleich“. Oder man ist etwas früher dran, dann lässt man sich diese von einem Hersteller zur Verfügung stellen. Wie passend die Ausführung oder das Produkt ist, ist eher nebensächlich. Wenn man diesen Ablauf einmal nüchtern und unparteiisch betrachtet, dann wird einem schon etwas mulmig, wenn man bedenkt, dass daran später Menschenleben hängen werden.

Ein kleines Beispiel dazu: In einem Lebensmittelmarkt sollten wegen des Kältemittels CO2 die Lagerräume überwacht werden. Das Ganze wurde im Zuge des Neubauprojektes in letzter Minute mit in die Ausschreibung aufgenommen. Hierzu bediente man sich aus der Eile heraus an vorhandenen Texten. Leider nahm man einen Text für CO (Kohlenstoffmonoxid) und nicht CO2 (Kohlenstoffdioxid). Aus der Hektik heraus wurde schnell noch aus CO ein CO2 gemacht, aber alles andere so belassen. Eine CO-Messstelle befestigt man unter/an der Decke und eine CO2-Messstelle knapp über dem Boden.

Das Gewerk wurde mit der Kälteanlage ausgeschrieben. Den Zuschlag bekam ein Kälteanlagebauer, der die Gaswarnanlage selbst ausführte. Deshalb montierte er die Messstellen knapp unter die Decke, so wie es in der Ausschreibung und den Plänen vorgesehen war. Nun kam es wie es kommen musste, in einem Lagerraum wurde eine Kältemittelleitung undicht. Ein Mitarbeiter betrat den Raum und wurde ohnmächtig. Er fiel zufällig nach hinten in den Flur, sodass Schlimmeres dadurch verhindert wurde. Wer trägt nun die Schuld?

Natürlich gibt es viele Planungsbüros, die eine Gaswarnanlage sehr gewissenhaft planen. Nicht ohne Grund gibt es aber die Ansprüche der Berufsgenossenschaften an die Fachkunde bereits für die Planung einer Gaswarnanlage.

Aber es wird noch besser: Viele Ausschreibungen werden dann nach VOB ausgeschrieben und hier ist die allgemeine Praxis „es wird so angeboten, wie es ausgeschrieben ist“. Dies ist in der Tat so, auch wenn es verschiedene Fachleute abstreiten werden.

Die Gaswarnanlage ist meistens einem Gewerk zugeordnet, wie Heizung, Elektro oder Lüftung. Die entsprechenden Fachfirmen haben keine Ahnung von Gaswarnanlagen. Deshalb senden sie den Teil der Ausschreibung jedem Anbieter, welcher ihnen bekannt ist. Gerne wird hier auch fleißig „gegoogelt“ um Anbieter zu finden und dann oft auch im angrenzenden Ausland angefragt.

Dann erhalten diese die Angebote. Wenn es hoch kommt, dann wird noch geschaut, dass die einzelnen Positionen der Ausschreibung entsprechen, da zu jeder Abfrage der Ausschreibung auch etwas eingetragen werden muss. Der Schwerpunkt liegt hier mehr auf der Textgenauigkeit der Produktmerkmale als auf der technischen Eignung oder den Zulassungen. Dies können die Gewerke meist gar nicht beurteilen. Nun wird der günstigste Anbieter eingetragen und das war es.

Wenn man nun mitteilt, dass die Ausschreibung für diese Anwendung völlig falsch ist, dann kann man dies als „Alternativangebot“ abgeben, aber es wird gar nicht berücksichtigt, sofern ein anderes Angebot vorliegt. Dies bedeutet also im Alltag, genauso anbieten wie es im Text steht, so billig wie möglich und den Rest klärt man, wenn alles fertig ist mittels Nachträgen. Warum gibt es wohl so viele Nachträge oder später höher ausfallende Kosten? Das ist der Alltag, ohne jemanden dafür die Schuld geben zu wollen. Und genau so kommt es dann zustande, dass z. B. Messstellen für CO2 unter der Decke montiert werden statt knapp über dem Boden, wie im Beispiel zuvor erwähnt.

Diese Probleme sind nicht neu, nur in der heutigen hektischen Zeit und dem Zuwachs an Gaswarnanlagen werden diese Probleme immer häufiger. Dadurch werden die Gefahren auch immer größer. Wenn keine Gaswarnanlage da ist, dann verlässt sich auch niemand darauf. Aber wenn es eine gibt, dann entstehen schnell große Gefahren für Mensch und Gebäude.

Hilfestellung der Berufsgenossenschaften

Aus dieser Problematik heraus gibt es schon seit mehr als zehn Jahren die Vorgabe der Berufsgenossenschaften, dass die Planung einer Gaswarnanlage nur von fachkundigen Personen durchführt werden darf. Dies finden Sie in der T021 und T023 bzw. DGUV 213-056/057, jeweils unter Punkt 7. Leider hat sich dies bis heute nicht wirklich herumgesprochen.

Hier muss man klar feststellen, dass sich nur wenige Branchen für diese Empfehlungen interessieren. Es gibt zahlreiche Normen, wie Gaswarnanlagen technisch aufgebaut sein müssen. Diese richten sich aber schwerpunktmäßig im gewerblichen Bereich an die Hersteller. Aber es gibt nur wenige alltagstaugliche Hilfestellungen in Sachen Gaswarntechnik. Diese werden dann von vielen Branchen ignoriert mit der Bemerkung: „Die sind nur für die chemische Industrie und von deren Berufsgenossenschaft, die gelten für uns gar nicht“. An dieser Stelle wäre sicherlich mehr Handlungsbedarf und Aufklärung seitens aller Berufsgenossenschaften erforderlich. Ein erster Schritt wäre sicherlich, keine spezifische Berufsgenossenschaft zu erwähnen, sondern auf die allgemeine Gültigkeit zu verweisen.

Dadurch, dass diese Hilfestellungen nur wenig Beachtung finden und viele Branchen in Sachen Gaswarntechnik „machen was sie wollen“ kommt es auch schnell einmal zu gefährlichen Situationen. Man kann davon ausgehen, dass dies häufiger der Fall ist als man glauben möchte, aber sehr oft passiert nichts Schlimmes. Wenn natürlich ein Mensch zu Schaden kommt oder ein Gebäude beschädigt wird, dann werden immer gleich Sündenböcke gesucht. In diesem Fall möchte ich das Projekt nicht geplant haben, sei es als Planungsbüro oder Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Aber wie macht man es richtig?

Das ist eigentlich klar geregelt, aber es möchte keiner hören oder lesen. Jeder Arbeitgeber bzw. Betreiber ist gemäß Betriebssicherheitsverordnung verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung zu erstellen. Dies gilt auch, wenn ein Bauvorhaben geplant wird und im Zuge dessen von späteren Gefahren auszugehen ist. Bedeutet also, dass das Planungsbüro den Auftraggeber dazu verpflichten muss, diese Gefährdungsbeurteilung, oder im „Normendeutsch“ Risikoanalyse, durch seine Fachkraft für Arbeitssicherheit erstellen zu lassen. Wenn dazu noch Gefahren durch explosive Stoffe vorliegen, dann auch gleich noch ein Explosionsschutzkonzept.

Aber im Alltag ist dies schwer, da man es als Planungsbüro beim Angebot vergisst mit aufzuführen oder als Bedingung zu erwähnen. Und weil es genügend andere Planungsbüros gibt, die derartige Ansprüche nicht haben. So sieht leider die Realität aus und am Ende geht es auf Kosten der Sicherheit.

Das ist natürlich kurzfristig gedacht, denn es holt das Planungsbüro unter Um­ständen später ein, genauso wie die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Betreiber bzw. Arbeitgeber. Dann ist aber womöglich schon etwas passiert, was man hätte vermeiden können. Und sei es nur, die Gaswarnanlage austauschen zu müssen.

Die Fachkraft für Arbeitssicherheit

Wenn das Planungsbüro sich durchsetzen konnte, dann liegt nun der „Ball“ bei dem Auftraggeber bzw. dessen Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese sollte er gemäß Vorgabe der Berufsgenossenschaften beschäftigt haben, egal ob intern oder extern.

Und nun? Bei vielen herrscht nun Ratlosigkeit. Gaswarnanlage, was ist das? Nun wird Google bemüht und bei diversen Google-Ergebnissen angerufen. Je nachdem, an wen man gerät, sehen dann auch die Antworten bzw. Ausführungen aus. Man glaubt gar nicht, wie weit diese auseinanderliegen können. Bei den einen benötigen Sie gar keine Gaswarnanlage und bei den anderen werden Sie mit Messstellen „zugepflastert“ und Ihnen wird gleich noch Angst gemacht, was Ihnen alles bevorsteht, wenn Sie sich nicht daran halten.

Ein kleines Beispiel dazu: Eine Fachkraft für Arbeitssicherheit sollte für eine Kläranlage eine Gefährdungsbeurteilung erstellen und dabei auch gleich die Gaswarnanlage für eine Ex-Zone mit festlegen bzw. ausarbeiten. Dazu wurden Ausarbeitungen von drei Anbietern eingeholt (ohne Explosionsschutzkonzept). Nur einer kam überhaupt vor Ort, alle anderen boten aus der Ferne an. Es wurde der Günstige beauftragt (nicht vor Ort). Die Gaswarnanlage wurde montiert. Nach ein paar Wochen zeigte die Gaswarnanlage eine Störung an. Der Hersteller kam, tauschte die Messstelle aus und dann kam nach ein paar Wochen wieder die Störungsmeldung.

In den Ausfallzeiten der Anlage wurde fleißig weitergearbeitet. So ging das Spiel sage und schreibe sieben Mal. Dann wurde ein Sachverständiger mit der Prüfung des Vorgangs beauftragt. Es kam heraus, dass das Messprinzip der Messstelle falsch war, dass die Messstelle keine Zulassung für Ex-Zone 1 hatte, dass keine Baumusterprüfung und messtechnische Funktionsprüfung vorlag und dass auch die Auswerteeinheit nicht für diese Anwendung zugelassen war. Die Ursache für die Störung war eine Vergiftung des Sensors durch ein anderes Gas. Wenn nun jemand zu Schaden gekommen wäre oder sich eine Explosion ereignet hätte, wer trägt dann die Schuld?

Es hat also etwas von Lotto spielen

Aber was erwartet man? Wenn ich ein Auto kaufen möchte und gehe zu einem Hersteller bzw. Händler einer Marke, dann bekomme ich auch nur das zu hören, was diese Marke hat und kann. Dies wird aber niemals das Produkt sein, das am besten zu mir passt (ganz besonders bei gewerblichen Fahrzeugen). Beim neuen Auto kann man sich hier vielleicht noch auf seine eigenen Kenntnisse verlassen, aber bei einer Gaswarnanlage wohl weniger. Oder kennen Sie den Unterschied zwischen einem Halbleiter und einem elektrochemischen Sensor? Und genau solche banal wirkenden Sachen sind entscheidend für die Sicherheit der Menschen.

Die Lobby der Hersteller

Zurück zum Lösungsansatz. Es macht also nicht so sehr viel Sinn, sich mit dem Anliegen in diesem Stadium an einen Hersteller oder Händler zu wenden. Dies ist allerdings die gängigste Praxis. Und weil dies so ist, schreiben die Hersteller auch fleißig an den Vorgaben mit.

Beispiel: Die Berufsgenossenschaftlichen Informationen T021/T023 werden verfasst vom MEWAGG-Arbeitskreis. Dieser setzt sich zusammen aus Fachleuten der Hersteller, unabhängigen Fachleuten und Fachleuten, welche mit Gaswarntechnik arbeiten aber nicht als Hersteller wie z. B. die Pharma-Industrie. Da es nicht so viele unabhängige Fachleute gibt, ist der Ausschuss mit einem großen Teil von Mitarbeitern verschiedenster Hersteller der Industrie besetzt. Damit kann man davon ausgehen, dass die Vorgabe der „Planung durch eine fachkundige Person“ sicherlich nicht durch den Passus der „unabhängigen fachkundigen Person“ ersetzt wird.

Um aber ein wirklich passendes Produkt zu erhalten bedarf es einer herstellerunabhängigen Planung und Auslegung. Nur so kann sichergestellt werden, dass dies auch für die Anwendung restlos geeignet ist.

Das ist eigentlich nachvollziehbar und logisch, denn ein Hersteller kann immer nur eine Beratung und Auslegung auf sein Produkt vornehmen. Eine unabhängige Planung ist hier nicht umsetzbar. Diesen Punkt greifen Händler gerne werblich auf mit der Feststellung, dass diese herstellerunabhängig wären.

Daran erkennt man eigentlich die Wichtigkeit dieser Sachlage. In der Realität gibt es wahrscheinlich keinen Händler, der so unabhängig wäre, dass er immer das restlos passende Produkt anbieten könnte. Jeder Händler hat seine Stammlieferanten und nicht jeder Hersteller verkauft an jeden Händler. Dies muss auch so sein, denn sonst ist eine fachgerechte Arbeit nicht möglich.

Was benötigen Sie?

Sie benötigen eine Ausarbeitung, die passend für Ihre Anwendung unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten ist. Dies kann Ihnen produktunabhängig nur eine unabhängige Firma bzw. Person mit entsprechender Sachkunde erstellen. Leider gibt es von diesen unabhängigen Fachleuten nicht ganz so viele in Deutschland, weil die Nachfrage durch den beschriebenen Ablauf der Hersteller bzw. Lobby gering ist.

Der normale Ablauf würde so aussehen, dass man sich zusammensetzt, das Projekt und die Anwendung genau betrachtet. Wenn das Gebäude und die Anwendung schon existieren, dann schaut man es sich zusammen an oder man muss dies vorab an den Plänen und Beschreibungen tun. Daraus werden dann eine Planung und ein Konzept erstellt und eine Gaswarnanlage geplant. Mit diesem Lasten- oder Pflichtenheft kann man sich dann an entsprechende Hersteller und Händler wenden und bekommt von dort passende Angebote zurück. Nun macht es Sinn, die eingegangenen Angebote fachlich prüfen zu lassen, um sicherzustellen, dass die angebotenen Produkte auch dem Bedarf entsprechen und geeignet sind. Man glaubt nicht was alles angeboten wird.

Im Falle einer Vorarbeit für ein Planungsbüro können nun die Ausschreibungstexte erstellt und das Projekt entsprechend ausgeschrieben werden. Das Ganze ohne die Befürchtung, dass die Gaswarnanlage nicht geeignet ist, wichtige Zulassungen vergessen wurden oder ein Hersteller einen Vorteil daraus zieht. Mit diesem Ablauf entspricht man vollumfänglich der Vorgabe der Berufsgenossenschaften und reduziert seine eigene Haftung als Planer oder Fachkraft für Arbeitssicherheit.

www.gaswarn-beratung.de

Dieser Beitrag von Roger Schmidt ist zuerst erschienen in Kälte + Klimatechnik 06/2021. Roger Schmidt ist BDSH geprüfter Sach­verständiger für Gaswarntechnik und Fachkraft für Explosionsschutz.

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