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Gesetze, Verordnungen & Co: Das ändert sich ab August 2019

Höhere BAföG-Förderung

Die Förderung durch das Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) wird angehoben. Der Höchstbetrag steigt ab August von derzeit 735 Euro auf insgesamt 861 Euro pro Monat.

Die wichtigsten Änderungen der BAföG-Reform sind laut Bundesregierung:

  • Die Bedarfssätze steigen in zwei Stufen zum Schuljahres- beziehungsweise zum Wintersemesterbeginn 2019 und 2020. Auch der Wohnzuschlag wird erhöht. Der Förderhöchstbetrag steigt somit von heute 735 Euro auf 861 Euro im Jahr 2020.
  • Die Zuschläge zur Kranken- und Pflegeversicherung für Geförderte werden ebenfalls angehoben.
  • Um die Gruppe der Förderberechtigten zu vergrößern, soll der Freibetrag für das Einkommen der Eltern – Grundlage für die Berechnung des Anspruchs – angehoben werden. Bis 2021 soll er in drei Stufen um insgesamt 16 Prozent steigen.

Auch bei der Rückzahlung des Darlehens gibt es Neuerungen: Bislang musste die Hälfte der Förderung nach dem Abschluss zurückgezahlt werden. Wer künftig auch nach 20 Jahren nicht in der Lage ist, das Geld zurückzuzahlen, wird von der Restschuld befreit.

Unterstützung für Azubis

Mit Beginn des neuen Ausbildungsjahres am 1. August wird die Berufsausbildungsbeihilfe für Auszubildende erhöht. Der Höchstbetrag für Lebensunterhalt und Wohnen erhöht sich von derzeit 622 Euro auf 716 Euro monatlich. Zum 1. August 2020 soll er nochmals auf 723 Euro pro Monat angehoben werden. Auch das Ausbildungsgeld für junge Menschen mit Behinderung wird angehoben.

Mehr Schutz vor UV-Strahlung

Mit einer Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge will die Bundesregierung die Gesundheitsgefährdung durch schädliche UV-Strahlung minimieren. Beschäftigte, die intensiver Sonnenstrahlung ausgesetzt sind, haben seit 18. Juli Anspruch darauf, vom Betriebsarzt über ihre individuellen Gesundheitsrisiken beraten und aufgeklärt zu werden. Darüber hinaus sieht die Verordnung Schutzmaßnahmen wie Sonnensegel oder die Verlagerung von Arbeitszeiten vor.

Frühzeitige Förderung von Flüchtlingen

Am 1. August tritt das Ausländerbeschäftigungsförderungsgesetz in Kraft. Flüchtlinge sollen  schneller Zugang zu Integrations- und Sprachkursen bekommen. Außerdem erleichtere ihnen das Gesetz den Einstieg in die Berufsausbildung, heißt es von Regierungsseite. Ziel sei es, Asylsuchende mit guter Bleibeperspektive schneller in den Arbeitsmarkt zu integrieren.Das Gesetz soll es Flüchtlingen künftig leichter machen, eine Ausbildung zu absolvieren und verhindern, dass sie, um Geld zu verdienen, ungelernte Tätigkeiten aufnehmen.

Mehr Fairness am Arbeitsmarkt

Die Bundesregierung geht konsequent gegen Sozialleistungsbetrug und illegale Beschäftigung vor. Mit dem neuen Gesetz gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch erhält der Zoll mehr Befugnisse und stellt auch mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein.

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