Tipps vom Anwalt: Nachbarschaft und Videoüberwachung - muss die Kamera weg?
In dem Nachbarschaftsstreit der Eigentümer zweier Doppelhaushälften wurde von einem der Eigentümer auf seinem Grundstück zwei Überwachungskameras mit intelligenter Videotechnologie angebracht. Die angebrachten Kameras können Daten speichern und verarbeiten, Personenzählungen auch nach Alter und Geschlecht sowie Objekt- und Personenerkennung in Echtzeit durchführen. Die vor dem Haus angebrachte Kamera erfasste den gesamten Einfahrtsbereich sowie die Zufahrtsstraße nebst Wanderweg. Die Kamera an der Rückseite des Hauses war auf den Garten und die dahinterliegenden Felder ausgerichtet.
Beide Kameras sind grundsätzlich in der Lage, das Grundstück des Nachbareigentümers zu erfassen. Allerdings, so wurde behauptet, würden alle Bereiche, die nicht dem Grundstück mit Kamera zuzuordnen seien, verpixelt. Hiergegen wurde eingewandt, dass die Verpixelung jeder Zeit aufgehoben werden könnte und sodann unrechtmäßig Bildaufnahmen vom Nachbargrundstück erfolgten. Die Nachbarn waren seit mehreren Jahren verstritten.

