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Gesetze, Verordnungen & Co: Das ändert sich im April

Oliver Janßen

Mehr Lohn für Leih- und Zeitarbeiter

Ab dem 1. April 2018 erhalten Leih- und Zeitarbeiter einen höheren Lohn. In Westdeutschland steigt der Mindestlohn um 2,8 Prozent, d.h. von 9,23 Euro auf 9,47 Euro. Eine Mindestlohnerhöhung von 4 Prozent gibt es in Ostdeutschland und Berlin. Hier steigt der Stundenlohn von 8,91 Euro auf 9,27 Euro.

Durch die Lohnerhöhungen sollen die Entgelttarife in Ost- und Westdeutschland allmählich angepasst werden. 

Notrufsystem für neue Autos

Ebenfalls ab dem 1. April müssen die Automobilhersteller neue Automodelle mit einem sogenannten "eCall-Notrufsystem" ausstatten. Dabei handelt es sich um Notrufgeräte, die Rettungsdienste bei Autounfällen automatisch benachrichtigen. 

Durch die Verordnung der EU soll die Verkehrssicherheit in allen 28 Mitgliedstaaten verbessert werden. Ältere Fahrzeuge sind von der Verordnung nicht betroffen, können allerdings nachgerüstet werden.      

Weniger Acrylamid in Lebensmitteln

Ab dem 11. April gelten europaweit Auflagen für die Herstellung von Lebensmitteln wie etwa Pommes frites, Brot, Backwaren, Säuglingsnahrung oder Kaffee. Eine neue Richtlinie schreibt die Reduktion der krebserregenden Substanz Acrylamid in Lebensmitteln vor. Dieser kann bei der Zubereitung mit hohen Temperaturen entstehen, z.B. beim Frittieren. 

Ab diesem Zeitpunkt haben die Unternehmen genau vier Monate Zeit, um die neuen Regeln umzusetzen. Je nach Größe des Betriebs ist auch eine Nachweis- und Dokumentationspflicht vorgesehen.  

Streaming-Dienste auch im Ausland nutzen

Ab dem 1. April können kostenpflichtige Streaming-Dienste und andere Online-Inhalte wie etwa Spotify, Amazon Music, Netflix oder Maxdome für kurzzeitige Aufenthalte auch im EU-Ausland genutzt werden - ohne Zusatzkosten.   

Verbraucher können ihre kostenpflichtigen, internetbasierten Streaming-Abos ab April im Urlaub oder im Rahmen einer Geschäftsreise im  EU -Ausland nutzen. Das  gilt in der Regel für kostenpflichtige Serien, Filme, Musik, Sportveranstaltungen sowie für E-Books. Die öffentlich-rechtlichen Sender sowie andere kostenlose Dienste entscheiden hingegen selbst, ob sie ihre Inhalte im EU-Ausland zur Verfügung stellen. 

Hält sich ein Verbraucher dauerhaft in einem anderen EU-Land auf, weil dieser beispielsweise dort hin umgezogen ist, kann ihm der Anbieter den Zugang zu den Inhalten verweigern und ist berechtigt  zu prüfen, wo sich der Hauptwohnsitz des Verbrauchers befindet. 

Verbot von Bleigieß-Sets

Ab April sind Bleigieß-Sets mit einem höheren Blei-Gehalt als 0,3 Prozent verboten. Bislang liegt der Gehalt bei den handelsüblichen Bleifiguren bei mehr als 70 Prozent. Diese Sets müssen jetzt aus dem Handel genommen werden. Mit der Chemikalienverordnung der EU wird es ab diesem Jahr dann wohl kein Bleigießen mehr an Silvester geben.

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