Neue DIN EN 1717: Was sich beim Trinkwasserschutz jetzt ändert
Nach 15 Jahren ist sie da: Die im Februar 2026 veröffentlichte DIN EN 1717 „Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen" löst die Fassung von 2011 ab. Sie konkretisiert Anforderungen an Sicherungseinrichtungen, erweitert die Risikoanalyse und reagiert auf die novellierte Trinkwasserverordnung. Für Planer, Fachhandwerker und Energieberater bedeutet das: neue Pflichten, aber auch klarere Vorgaben.
Der regulatorische Hintergrund
Mit der TrinkwV-Novelle 2023 wurde der Begriff Nichttrinkwasseranlage (NPW) eingeführt. § 13 Abs. 3 TrinkwV erlaubt deren Anschluss an die Trinkwasser-Installation nur über Sicherungseinrichtungen nach a. a. R. d. T. Genau diese definiert die neue EN 1717 – nun erstmals mit Verweis auf die jeweiligen Produktnormen.
Achtung – Normenlücke: Die bisherige DIN 1988-100 verweist noch auf die alte EN 1717 und ist damit inhaltlich nicht mehr anwendbar. Der Entwurf der neuen 1988-100 liegt vor, ist aber noch nicht final veröffentlicht. Eine formal gültige nationale Ergänzung fehlt aktuell.
Sicherungseinrichtungen: Acht Familien, klare Symbolik
Die Norm unterscheidet acht Familien von Sicherungseinrichtungen mit jeweils mehreren Typen. Für Planungsunterlagen gilt verbindlich:
- sechseckiges Symbol
- ein Buchstabe für die Familie
- ein Buchstabe für den Typ innerhalb der Familie
Grundsatz: Je höher das Risiko, desto höher der Absicherungsgrad.
Die fünf Flüssigkeitskategorien im Überblick
FK | Beschreibung | Beispiele |
|---|---|---|
1 | Trinkwasser direkt aus der Installation | Wasser nach TrinkwV |
2 | Genusstauglich, aber verändert | Erwärmtes/gekühltes Trinkwasser, Getränke |
3 | Geringe Gefährdung (LD50 > 200 mg/kg) | Substanzen niedriger Toxizität |
4 | Signifikante Gefährdung (LD50 ≤ 200 mg/kg) | Desinfektions-, Reinigungs-, Kühlmittel |
5 | Mikrobiologische Gefährdung | Körperreinigungs-, Ab-, Waschmaschinen- und Regenwasser |
Zwei Praxisregeln:
- Bei Mischungen gilt immer die höchste vorkommende Kategorie – unabhängig vom Mischungsverhältnis.
- Neu: Stagnierendes Wasser muss per individueller Risikoanalyse in FK 2 oder FK 5 eingestuft werden.
Die Risikoanalyse – Schritt für Schritt
Die Norm liefert ein strukturiertes Verfahren zur Auswahl der passenden Sicherungseinrichtung. Die wesentlichen Schritte:
- Apparate mit Rückfließrisiko erfassen und höchste Flüssigkeitskategorie bestimmen
- Eigenschaften der Installation feststellen
- Einbaustelle der Sicherungseinrichtung festlegen (vorhandene Sicherungen berücksichtigen)
- Höchstmögliche Flüssigkeitsstände bestimmen
- Ablaufseitigen Druck der NPW-Anlage am Sicherungspunkt festlegen
- Installationsmatrix ausfüllen
- Sicherungseinrichtungen anhand der Schutzmatrix auswählen
- Bedarf an einzelnen oder doppelten Trennwänden bei Behältern prüfen
- Prüfen, ob die Verbindung zum Entwässerungssystem einen freien Ablauf enthält
„Häuslicher Gebrauch": Erleichterung mit Grenzen
Definiert ist „häuslicher Gebrauch" als bestimmungsgemäßer Gebrauch von Anwendungen und Apparaten, die bei Trinkwasserinstallationen in Haushaltsumgebungen üblich sind – auch in Mietwohnungen, Schulen, Büros oder Gemeinschaftsunterkünften. Hier sieht die Norm eine Risikominderung vor. Aber Vorsicht:
- Bodennahe und unterflur verlegte Bewässerungssysteme sind ausdrücklich nicht davon erfasst – sie bleiben FK 5.
- Produktionsstätten und medizinische Einrichtungen fallen nie unter „häuslichen Gebrauch".
- Bei Hotels, öffentlichen Einrichtungen und Arbeitsstätten ist die Einstufung kritisch zu prüfen, da nationale Vorgaben für Wasser für die Öffentlichkeit mit häufig wechselndem Nutzerkreis zusätzlich greifen können.
Hausanschluss: Was direkt am Übergang gilt
Bereits am Beginn der Trinkwasser-Installation ist eine Sicherungseinrichtung gegen Rückfließen vorzusehen:
- Häuslicher Gebrauch und einfach inspizierbare nichthäusliche Installationen: kontrollierbarer Rückflussverhinderer
- Nichthäusliche Installationen ohne ausreichende Inspektionsmöglichkeit: Auswahl entsprechend der höchsten anzunehmenden Flüssigkeitskategorie
- Querverbindung zu anderen Wasserquellen (Brunnen, Regenwasser): theoretisch Absicherung für FK 5 am Hausanschluss (z. B. freier Auslauf mit Vorlagebehälter und Druckerhöhung). Sinnvoller ist die Einzelsicherung der NPW-Anlage nach § 13 TrinkwV.
Freier Ablauf: 20-mm-Regel beachten
Hat ein Apparat einen Abwasseranschluss ohne freien Ablauf, gilt die Flüssigkeit als FK 5. Beim freien Ablauf (z. B. Rückspülfilter, Sicherheitsventile, Systemtrenner) gilt:
- Vollständige vertikale Trennung oder Belüftungsöffnungen
- Abstand Auslass zu Oberkante Abwasseranschluss: größer als der Leitungsdurchmesser, mindestens jedoch 20 mm
Was Planer und Fachhandwerker jetzt tun sollten
- Sicherungseinrichtungen anhand der nun referenzierten Produktnormen verifizieren
- Bestehende Planungen auf die neue Symbolik (Familie/Typ) umstellen
- Bei Bestand mit Stagnationsbereichen Risikoanalyse einplanen
- Anschlüsse von NPW-Anlagen (Regenwasser, Brunnen, Heizungsfüllung, Bewässerung) prüfen
- Bei Nachrüstungen fehlenden Bestandsschutz und Einbausituation für Wartung einkalkulieren
- Betreiber proaktiv und sachlich über hygienische Risiken informieren
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Robert Kutzleb ist VDI/DVQST-zertifizierter Sachverständiger – Trinkwasserhygiene beim DVQST e.V. www.dvqst.de
