Direkt zum Inhalt
Anzeige
Anzeige
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Print this page

Neue DIN EN 1717: Was sich beim Trinkwasserschutz jetzt ändert

Symbol um den Artikel auf die Merkliste zu setzen
Inhalt
Anschluss eines ­Systemtrenners.

Nach 15 Jahren ist sie da: Die im Februar 2026 veröffentlichte DIN EN 1717 „Schutz des Trinkwassers vor Verunreinigungen in Trinkwasser-Installationen" löst die Fassung von 2011 ab. Sie konkretisiert Anforderungen an Sicherungseinrichtungen, erweitert die Risikoanalyse und reagiert auf die novellierte Trinkwasserverordnung. Für Planer, Fachhandwerker und Energieberater bedeutet das: neue Pflichten, aber auch klarere Vorgaben.

Der regulatorische Hintergrund

Mit der TrinkwV-Novelle 2023 wurde der Begriff Nichttrinkwasseranlage (NPW) eingeführt. § 13 Abs. 3 TrinkwV erlaubt deren Anschluss an die Trinkwasser-Installation nur über Sicherungseinrichtungen nach a. a. R. d. T. Genau diese definiert die neue EN 1717 – nun erstmals mit Verweis auf die jeweiligen Produktnormen.

Achtung – Normenlücke: Die bisherige DIN 1988-100 verweist noch auf die alte EN 1717 und ist damit inhaltlich nicht mehr anwendbar. Der Entwurf der neuen 1988-100 liegt vor, ist aber noch nicht final veröffentlicht. Eine formal gültige nationale Ergänzung fehlt aktuell.

Sicherungseinrichtungen: Acht Familien, klare Symbolik

Die Norm unterscheidet acht Familien von Sicherungseinrichtungen mit jeweils mehreren Typen. Für Planungsunterlagen gilt verbindlich:

  • sechseckiges Symbol
  • ein Buchstabe für die Familie
  • ein Buchstabe für den Typ innerhalb der Familie

Grundsatz: Je höher das Risiko, desto höher der Absicherungsgrad.

Detailansicht eines Rohrleitungsanschlusses mit Absperrventilen in einem Technikraum mit Betonwand, typische Installation in der Gebäudetechnik.
Sicherungseinrichtung BA ohne freien Ablauf und mit zu geringem Abstand zu Bauteilen samt fehlendem Freiraum für Instandhaltungsmaßnahmen.

Die fünf Flüssigkeitskategorien im Überblick

FK

Beschreibung

Beispiele

1

Trinkwasser direkt aus der Installation

Wasser nach TrinkwV

2

Genusstauglich, aber verändert

Erwärmtes/gekühltes Trinkwasser, Getränke

3

Geringe Gefährdung (LD50 > 200 mg/kg)

Substanzen niedriger Toxizität

4

Signifikante Gefährdung (LD50 ≤ 200 mg/kg)

Desinfektions-, Reinigungs-, Kühlmittel

5

Mikrobiologische Gefährdung

Körperreinigungs-, Ab-, Waschmaschinen- und Regenwasser

Zwei Praxisregeln:

  • Bei Mischungen gilt immer die höchste vorkommende Kategorie – unabhängig vom Mischungsverhältnis.
  • Neu: Stagnierendes Wasser muss per individueller Risikoanalyse in FK 2 oder FK 5 eingestuft werden.

Die Risikoanalyse – Schritt für Schritt

Die Norm liefert ein strukturiertes Verfahren zur Auswahl der passenden Sicherungseinrichtung. Die wesentlichen Schritte:

  1. Apparate mit Rückfließrisiko erfassen und höchste Flüssigkeitskategorie bestimmen
  2. Eigenschaften der Installation feststellen
  3. Einbaustelle der Sicherungseinrichtung festlegen (vorhandene Sicherungen berücksichtigen)
  4. Höchstmögliche Flüssigkeitsstände bestimmen
  5. Ablaufseitigen Druck der NPW-Anlage am Sicherungspunkt festlegen
  6. Installationsmatrix ausfüllen
  7. Sicherungseinrichtungen anhand der Schutzmatrix auswählen
  8. Bedarf an einzelnen oder doppelten Trennwänden bei Behältern prüfen
  9. Prüfen, ob die Verbindung zum Entwässerungssystem einen freien Ablauf enthält

„Häuslicher Gebrauch": Erleichterung mit Grenzen

Definiert ist „häuslicher Gebrauch" als bestimmungsgemäßer Gebrauch von Anwendungen und Apparaten, die bei Trinkwasserinstallationen in Haushaltsumgebungen üblich sind – auch in Mietwohnungen, Schulen, Büros oder Gemeinschaftsunterkünften. Hier sieht die Norm eine Risikominderung vor. Aber Vorsicht:

  • Bodennahe und unterflur verlegte Bewässerungssysteme sind ausdrücklich nicht davon erfasst – sie bleiben FK 5.
  • Produktionsstätten und medizinische Einrichtungen fallen nie unter „häuslichen Gebrauch".
  • Bei Hotels, öffentlichen Einrichtungen und Arbeitsstätten ist die Einstufung kritisch zu prüfen, da nationale Vorgaben für Wasser für die Öffentlichkeit mit häufig wechselndem Nutzerkreis zusätzlich greifen können.

Hausanschluss: Was direkt am Übergang gilt

Bereits am Beginn der Trinkwasser-Installation ist eine Sicherungseinrichtung gegen Rückfließen vorzusehen:

  • Häuslicher Gebrauch und einfach inspizierbare nichthäusliche Installationen: kontrollierbarer Rückflussverhinderer
  • Nichthäusliche Installationen ohne ausreichende Inspektionsmöglichkeit: Auswahl entsprechend der höchsten anzunehmenden Flüssigkeitskategorie
  • Querverbindung zu anderen Wasserquellen (Brunnen, Regenwasser): theoretisch Absicherung für FK 5 am Hausanschluss (z. B. freier Auslauf mit Vorlagebehälter und Druckerhöhung). Sinnvoller ist die Einzelsicherung der NPW-Anlage nach § 13 TrinkwV.

Freier Ablauf: 20-mm-Regel beachten

Hat ein Apparat einen Abwasseranschluss ohne freien Ablauf, gilt die Flüssigkeit als FK 5. Beim freien Ablauf (z. B. Rückspülfilter, Sicherheitsventile, Systemtrenner) gilt:

  • Vollständige vertikale Trennung oder Belüftungsöffnungen
  • Abstand Auslass zu Oberkante Abwasseranschluss: größer als der Leitungsdurchmesser, mindestens jedoch 20 mm

Was Planer und Fachhandwerker jetzt tun sollten

  • Sicherungseinrichtungen anhand der nun referenzierten Produktnormen verifizieren
  • Bestehende Planungen auf die neue Symbolik (Familie/Typ) umstellen
  • Bei Bestand mit Stagnationsbereichen Risikoanalyse einplanen
  • Anschlüsse von NPW-Anlagen (Regenwasser, Brunnen, Heizungsfüllung, Bewässerung) prüfen
  • Bei Nachrüstungen fehlenden Bestandsschutz und Einbausituation für Wartung einkalkulieren
  • Betreiber proaktiv und sachlich über hygienische Risiken informieren

Sie möchten tiefer in die Schutzmatrix, Trennwand-Anforderungen bei Behältern und die ausführlichen Praxisbeispiele aus dem Norm-Anhang einsteigen? Den vollständigen Fachbeitrag von Robert Kutzleb finden Sie hier: zum Originalbeitrag auf sbz-online.de.
Robert Kutzleb ist VDI/DVQST-zertifizierter Sachverständiger – ­Trinkwasserhygiene beim DVQST e.V. www.dvqst.de

Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder