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Sie fragen, wir antworten: Die aktuellen Regelwerke zur Trinkwasserinstallation

Wir haben Ihre Fragen und die Antworten der Experten von Geberit, Heike Stickann und Friedrich Stöckl, aus dem Webinar "Trinkwasserinstallation: die aktuellen Regelwerke im Überblick" für Sie zusammengefasst.

Übrigens: Hier finden Sie das nächste Webinar zu dem Thema.

Eine Übersicht über alle Webinare finden Sie hier. Melden Sie sich direkt zu einem der nächsten Webinare an oder sehen Sie sich Aufzeichnungen der bisherigen Webinare an.

1. Wenn bei einer früheren Probe schon einmal Pseudomonas nachgewiesen wurden, diese aber nachweislich entfernt wurden: Muss ich dann bei der nächsten Regeluntersuchung (nach 3 Jahren) wieder auf Pseudomonas testen?

Je nach Gebäudetyp ist die Untersuchung auf Pseudomonas aeruginosa eine Bedarfsuntersuchung. Außerhalb medizinischer Bereiche besteht keine Untersuchungspflicht gemäß TrinkwV jedoch ist abzuklären, in wieweit es sich um eine eventuelle Sondernutzung handelt. Darüber hinaus gilt es, dies im Zweifelsfall immer mit dem zuständigen Gesundheitsamt zu klären und danach festzulegen.

2. Mit welcher Sicherungseinrichtung müssen Außenwasserzapfstellen abgesichert werden bei:

A: Frostfreien Außenarmaturen, an der Außenwand angeordnet?

Hier handelt es sich um eine Sicherungseinrichtung HD (Rohrbelüfter für Schlauchanschlüsse kombiniert mit Rückflussverhinderer) bis Kategorie 3 bei atmosphärischem Außendruck. Diese Punkte sind im Detail der DIN EN 1717 in der aktuellen Fassung aus 08-2011 zu entnehmen.

B: Unterflur Bewässerungssystemen?

Diese sind generell mit einem freien Auslauf in den Ausführungen AA, AB oder AD abzusichern.

3. Gilt der Spitzendurchfluss für Hotels nur für "Messehotels", da mit einer hohen Auslastung gerechnet wird?

Die Gleichzeitigkeit für Hotels aus der DIN 1988-300 stellt eine hohe Auslastung dar, wie sie beispielsweise in Messehotels eintreten kann. Generell sind die Nutzung und die daraus resultierende Gleichzeitigkeit vor der Berechnung mit dem späteren Betreiber festzulegen. Dieses ist danach in dem nach DIN 1988-200 gefordertem Raumbuch schriftlich zu fixieren.

4. Gibt es noch weitere Gebäudekategorien als die im Diagramm der 1988-300?

Nein, darüber hinaus sind keine weiteren Kategorien vorgesehen. Sinngemäß ist jedoch immer nach der Antwort aus Frage 3 zu verfahren und den Gebäudetyp auf den Bedarf zu planen, da es sich in den Gleichzeitigkeiten für die Berechnung des Spitzendurchflusses (siehe DIN 1988-300, Gleichung 9, Punkt 5.3) immer um Anhaltswerte handelt, welche teilweise nur bedingt anzusetzen sind.

5. Wie wird z. B. ein Einzelhandel eingestuft? Hier sind mehrere unterschiedliche Verbrauchstypen vorhanden: Metzgerei, Bäckerei, Kaffee usw.

Welche Kurve für Spitzendurchflüsse kann annähernd für Labore angewendet werden?

Auszug aus der DIN 1988-300 Punkt 5.3:

Für Sonderbauten (d. h. andere als die in Tabelle 3 genannten Gebäudetypen) und Trinkwasser-Installationen in Gewerbe- und Industrieanlagen sind besondere Betrachtungen über die Gleichzeitigkeit der Wasserentnahme anzustellen. In Industrie-, Landwirtschafts-, Gärtnerei-, Schlachthof-, Molkerei-, Wäschereibetrieben, Großküchen, öffentlichen Bädern usw. muss der Spitzendurchfluss in Absprache mit dem Betreiber der Anlage aus dem Summendurchfluss ermittelt werden. Dies gilt auch für Teilbereiche von Trinkwasser-Installationen, z. B. Gewerbebetriebe in Wohnhäusern. Die Spitzendurchflüsse der Teilbereiche der Trinkwasser-Installation sind zu addieren, wenn sie zeitlich zusammenfallen.

6. Wie wird eine Nutzungseinheit definiert? Ist es Grundsätzlich eine Wohnung oder kann ein Büro WC Kern als NE definiert werden?

Eine Nutzungseinheit (NE) ist unabhängig vom Gebäude und der Nutzung ein in sich abgeschlossener Sanitärraum, wie beispielsweise Badezimmer, Küche, etc.

Das bedeutet, es ist nicht der gesamte „WC Kern“ als Sammelbegriff für mehrere WC Räume in eine Nutzungseinheit zusammenzufassen, sondern alle WC Räume (Damen, Herren, Personal, usw.) einzeln zu betrachten. Sollten in diesem Gebäude Reihenanlagen vorhanden sein, so gilt hier wieder die Absprache mit dem Betreiber zur erwarteten Nutzung und die Erstellung eines Raumbuches. In jeder NE werden maximal die zwei größten Berechnungsdurchflüsse addiert.

7. In einem Pflegeheim habe ich ein Zimmer mit einem Bad, in dem Dusche, WC und Handwaschbecken vorhanden sind. Das Zimmer wird immer nur mit einer Person belegt. Darf ich als Nutzungseinheit dann nur den größten Verbraucher, also die Dusche annehmen?

Es sind auch in diesem Fall die beiden größten Entnahmestellen zu berücksichtigen, da es sich in dieser und anderen Einrichtungen um eine Trinkwasser-Installation handelt, in der mehrere Nutzungseinheiten vorhanden sind und dies in der Summe zu einer Unterdimensionierung der Anlage führen könnte.

8. Wie sieht es mit der Absicherung von Außenzapfstellen im Bestand aus?

Sollten im Bestand Mängel festgestellt werden, ist generell der Betreiber darauf hinzuweisen, welcher für die Beseitigung verantwortlich ist. Es ist aber ebenso zu prüfen, ob die Installation zum Zeitpunkt der Abnahme den damals gültigen Regelwerken entsprochen hat.

9. Im Bestand findet man auch Leitungen als Stichleitung von 4-9 m Länge vor. Wie ist damit umzugehen?

Es gilt generell für alle Teile in der Trinkwasserinstallation, dass der bestimmungsgemäße Betrieb zu garantieren ist. Das bedeutet im Bestand unter Umständen einen nötigen Rückbau, Änderung in der Rohrleitungsführung oder den Einbau von Spüleinrichtungen oder die Erstellung eines Spülplans zur manuellen Spülung, um den vorgeschriebenen Wasserwechsels sicherzustellen.

10. Im Vortrag wurde die Erstuntersuchung bei TWW angesprochen. Ist eine Erst-bzw. Wiederholungsuntersuchung bei TWK nicht erforderlich?

Bei der ersten systemischen Untersuchung nach TrinkwV bei Anlagen, die der Untersuchungspflicht unterliegen, wird lediglich die PWH (früher TWW) an den repräsentativen Stellen auf Legionella spec. beprobt und untersucht.

11. Wie erfolgt die Probenahme bei Durchlauferhitzer mit kurzer Strecke zur Armatur?

Es ist auch in diesem Fall zu prüfen, ob die 3-Liter Regel eingehalten ist und die Anlage damit nicht untersuchungspflichtig ist. Sollte durch Überschreitung die Notwendigkeit einer Untersuchung bestehen, sind hier geeignete Probenahmestellen vorzusehen. Diese werden üblicherweise an den Eckventilen (Waschtisch) eingebaut, da hier eine sichere Trennung von PWH und PWC gewährleistet ist.

12. Welche Sicherungseinrichtung zur Absicherung des Trinkwassers muss bei der Installation von DVGW-zugelassenen schlauchgebundenen Augennotduschen vorgesehen werden, wenn die Gefahr besteht, dass der "Duschkopf" im Laborbecken "vergessen" wird?

In der Annahme, dass es sich um ein chemisches Labor handelt, so sind diese entsprechend DIN 1988-100 Tabelle A.1 Nr. 39 mit einem durchflussgesteuerten Rohrtrenner GB oder BA abzusichern. Die Herstellerhinweise sind zudem zu beachten.

13. Wie wird ein Einfamilienhaus mit integrierter z. B. Arzt- od. Massagepraxis (gewerblich aber ohne großen TW-Speicher) bewertet, bezüglich der Untersuchungspflicht auf Legionellen?

Generell ist ein Einfamilienhaus nach TrinkwV nicht untersuchungspflichtig, da diese immer eine Kleinanlage darstellen.

14. Die Dichtheitsprüfung ist eine Nebenleistung gemäß VOB, also nicht gesondert zu vergüten?

Die Dichtheitsprüfung mit Wasser in der Trinkwasserinstallation stellt eine Nebenleistung dar und wird dadurch nicht vergütet. Die trockene Dichtheitsprüfung ist mit einem höheren Aufwand verbunden und ist damit als „Besondere Leistung“ zu vergüten.

15. Wer kontrolliert den bestimmungsmäßen Betrieb?

Leider absolut niemand. Diesen einzuhalten ist alleinige Betreiberpflicht und sollte damit sichergestellt sein. Der Hinweis darauf erfolgt bei der Inbetriebnahme, Einweisung und Übergabe an den Betreiber.

16. Wie ist die Trinkwassererwärmung über Frischwassermodule mit Plattenwärmetauschern in Bezug auf die Legionellenbildung zu bewerten, und wäre es nicht sinnvoller in großen Anlagen diese Module in Kaskade zu verwenden?

Die hygienische Beurteilung einer Trinkwasserinstallation ist immer in der Gesamtheit aller Komponenten durchzuführen und kann nicht alleinig auf die Warmwasserbereitung reduziert werden. Es ist aber richtig, dass sich die geringen Wasserinhalte bei Ladesystemen positiv auf die Anlagen auswirken.

17. Wer trägt die Kosten in einem Mietshaus für Maßnahmen bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmewerts von Legionellen?

Die Kosten für erforderliche Maßnahmen infolge der Überschreitung des technischen Maßnahmewerts trägt zur Gänze der Betreiber der Trinkwasserinstallation.

18. Bei einem Zahnarzt ist ein Druckbehälter zur Desinfektion der Zahnarztbestecke vorhanden. Es ist eine Vakuumpumpe eingebaut die mit Stadtwasser gekühlt wird. Wie muss hier abgesichert werden?

Der Wasseranschluss einschließlich der erforderlichen Sicherungseinrichtung erfolgt generell nach DIN EN 1717 in Verbindung mit den Installationshinweisen der Hersteller.

19. Muss der Mieter oder der Vermieter Maßnahmen ergreifen, wenn in einem Mehrfamilienhaus durch z.B. Urlaub die Trinkwasserentnahme für 14 Tage unterbrochen wird?

Der Mieter einer Wohnung wird mit Unterschrift des Mietvertrages automatisch zum Betreiber der Trinkwasserinstallation in seiner Wohnung und ist somit für die Einhaltung des bestimmungsgemäßen Betriebes verantwortlich.

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