Direkt zum Inhalt
Anzeige
Anzeige
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder
Print this page

Dichtheitsprüfungen von ­Trinkwasser-Installationen

Franz-Josef Heinrichs
Symbol um den Artikel auf die Merkliste zu setzen

Die klassische Dichtheitsprüfung mit Trinkwasser lässt sich schon aus Hygienegründen heute kaum noch einsetzen. Wir nennen Alternativen.

Vor Eröffnung und Inbetriebnahme insbesondere von Krankenhäusern, Pflegeheimen aber auch Hotels werden Trinkwasser-Installationen beprobt und das Trinkwasser auf mikrobiologische oder chemische Beschaffenheit untersucht. Nicht selten werden bei solchen Untersuchungen der Wasserproben starke Kontaminationen festgestellt, die dazu führen, dass solche Gebäude nicht in Betrieb gehen können. Der Grund dafür ist häufig eine nicht sauber durchgeführte Installation der Rohrleitungen. Bauschmutz gelangt durch nicht verschlossene Rohrenden in die Rohre. Eine weitere Ursache für den Eintrag von Kontaminationen während der Bauphase sind verschmutzte Bauwasseranschlüsse und unsaubere Füllschläuche für ­eine Dichtheitsprüfung nach Verlegung der Rohrleitungen bevor die Rohrleitungen z. B. in einem Schacht verdeckt werden.

Wenn in dieser Bauphase Wasser in die Rohrleitungen gelangt, welches mikro-biologisch nicht einwandfrei ist oder durch Geräte und Schläuche verschmutzt wird, können in größeren Bauvorhaben mit langen Zeiten zwischen der Installation und der Inbetriebnahme Kontaminationen im Rohrleitungssystem entstehen. Aus Praxiserfahrungen ist bekannt, dass einmal kontaminierte Rohrleitungssysteme nicht so einfach wieder hygienisch einwandfrei zu bekommen sind. Deshalb forderten anerkannte Hygieniker bereits im Jahr 2004 anlässlich eines Expertengesprächs zu den Erfahrungen mit mikrobiologisch kontaminierten Trinkwassersystemen, dass die Leitungen bis kurz vor der Inbetriebnahme trocken bleiben sollen. Das heißt, dass kein Wasser über längere Zeit in den Rohrleitungen während der Bauphase eingefüllt werden darf. Somit müssen Dichtheitsprüfungen anders als noch in DIN 1988-2 „Planung und Ausführung“ vom Dezember 1988 gefordert, nicht mehr mit Wasser, sondern mit Druckluft oder Inertgasen durchgeführt werden. Damit ist auch klar, dass ein Spülen der Rohrleitungen erst kurz vor der Inbetriebnahme und somit durch eine Wasserspülung mit eingebauten Sanitärarmaturen aus hygienischer Sicht erfolgen muss. Auch in der europäischen Regelsetzung ist erkannt worden, dass nicht nur eine Druckprüfung mit Wasser in die Norm aufgenommen werden kann, sondern ein Hinweis auf eine Druckprüfung mit Druckluft oder Inertgasen ebenso enthalten sein muss.

Aufgrund dieser Entwicklungen und Vorgaben aus der europäischen Normung wurde das ZVSHK-Merkblatt „Dichtheitsprüfungen von Trinkwasser-Installationen mit Druckluft, Inertgas oder Wasser“ überarbeitet und im Januar 2011 veröffentlicht.

Zum Thema Rohrleitungen, könnte dieser Beitrag interessant für Sie sein: "Steckfitting-Technologie: Rohre von Hand verbinden."

Anzeige
haustec.de
Das Fachportal für die Gebäudetechnik
Ad placeholder