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Wie funktioniert eigentlich die Dreiliter-Regel nach DIN 1988?

Elmar Held
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Formell dimensionieren wir SHK-Fachleute unsere Trinkwasserinstallationen nach den anerkannten Regeln der Technik. Zu diesen Regeln zählen ganz sicher die DIN EN 1717 und die Normenreihe der DIN 1988.

Im Zuge der hohen Hygieneanforderungen aus der Trinkwasserverordnung haben sich viele der Regeln und Inhalte rumgesprochen und tatsächlich auch etablieren können. Zwar gibt es immer noch Ausreißer und fehlerhafte Installationen aber ein hoher Anteil der tätigen Anlagenmechaniker und der Meister im SHK-Handwerk sind im Bilde.

Und immer wieder taucht die Zahl drei auf in Bezug auf ein Wasservolumen gemessen in Liter. Gemeint ist dieses Volumen in verschiedenen Zusammenhängen, die wir hier mal erstmalig zusammentragen und geballt vorstellen.

Warum Rohrvolumen begrenzen?

Die DIN EN 1717 weiß zu berichten, dass Stagnation von Wasser dessen Beschaffenheit negativ beeinflussen kann. Es gilt die entsprechende Passage dieser DIN zu beachten.

DIN EN 1717

Zugegeben, das hört sich gut an, beinhaltet aber sehr dehnbare Begriffe. Beispielsweise der winzige Schluck Wasser in einer Heizungsfülleinrichtung oder einem Sicherheitsventil, der im Heizungskeller vor sich hinschlummert, beinhaltet ja nun mal faktisch auch Wasser, welches im Zweifel sehr lange darin verweilt, also stagniert.

DIN 1988-100

Selbst wir Profis sind nicht imstande, dieses Volumen mit den heutigen Mitteln auf Null zu reduzieren. Also, was ist denn nun schädlich? Zu dieser Frage kommt glücklicherweise Hilfe einer anderen Norm. Die DIN 1988-100 wird ein wenig konkreter und stellt Genaueres fest.

Wie setzen Sie das konkret um?

Da haben wir also aus der DIN 1988 kurze Wege und nicht zu dicke Leitungen ans Herz gelegt bekommen.

Ja, mache ich vor Ihrem und meinem geistigen Auge und laufe los:

Die Außenzapfstelle am Ende meines Gartengrundstücks und natürlich auf der Rückseite meines riesigen Wohnhauses will nun mal nicht per WLAN versorgt werden und ich lege einen mir noch ausreichend erscheinenden Querschnitt von 18 × 1 ausgehend von meinem Hausanschluss an die Dreiviertel-Zoll-Zapfstelle zum Füllen meines Pools.

Ist das dann noch im Sinne dieser beiden zuvor zitierten Normen tolerabel? Oder sorgt dieser schon etwas beträchtlichere Schluck Wasser in dieser Leitung jetzt gegebenenfalls für eine Beeinträchtigung der Wasserqualität?

Letztlich wird diese Leitung ja wahrscheinlich nur sehr selten benutzt, eventuell nur einmal im Jahr. Und wer möchte schon dieses geparkte Wasservolumen aus diesem Rohr nach langer Standpause ernsthaft trinken?

Niemand, richtig!

Man wird also wohl noch konkreter im Sinne der Hygiene und zum Wohl der Trinkwasserqualität werden müssen.

Dreiliter-Regel die Erste

(Interpretation von 8.1 der DIN 1988-200)

Den ersten konkreten Ansatz zu einer Drei-Liter-Regel findet man bei den Vorschriften zur Verteilung von Kaltwasser. Gemäß der DIN 1988-200 sind Einzelzuleitungen zu Entnahmearmaturen so kurz wie möglich auszuführen. Und ein Wasservolumen von 3 l ist als Obergrenze einzuhalten.

Meine soeben beschriebene Außenzapfstelle zum Füllen des Pools muss ich also ganz bestimmt dahingehend überprüfen. Ein Volumeninhalt von 3 l wird bei einem 18er-Rohr ab einer Rohrlänge von 14,7 m überschritten.

Bin ich drüber mit meiner Pool-Füll-Strecke, muss ich handeln.

Im elegantesten Falle löse ich das Problem mit einem Strömungsteiler und tausche das Wasser quasi im Vorbeimarsch aus. Dazu kann ich dann noch die Zuleitung kleiner wählen und komme ganz sicher mit zwei Rohren von 15 x 1 mm aus.

Ich kann die Anbindung der Außenzapfstelle bei Überschreitung der Drei-Liter-Grenze aber auch komplett schleifen. Würde dann aber den gesamten Volumenstrom des eigentlichen Hausanschlusses durch meinen Garten führen müssen.

Wie auch immer, ich finde eine Lösung, die Drei-Liter-Grenze einzuhalten.

Dreiliter-Regel die Zweite

(Interpretation von 9.1 der DIN 1988-200)

Der zweite Hinweis zu einer Drei-Liter-Regel findet sich bei den Vorschriften zur Verteilung von Warmwasser. Gemäß der DIN 1988-200 sind bei Rohrleitungsinhalten von mehr als 3 l Zirkulationsleitungen oder selbstregelnde Temperaturbänder einzubauen.

Diese Beschreibung bedeutet also: Schau dir einen beliebigen Fließweg in deiner Warmwasserinstallation an. Ausgehend vom Trinkwassererwärmer zu dem jeweils betrachteten Warmwasserverbraucher sollst du das beinhaltete Leitungsvolumen betrachten. Beträgt dieses Volumen mehr als 3 l, so sollst du eine Zirkulation einbauen.

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