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Wie funktioniert eigentlich eine Gefährdungsanalyse im Trinkwasser?

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Erstellung der notwendigen Pläne zur Durchführung einer Gefährdungsanalyse.

Wird bei einer Legionellenprüfung der technische Maßnahmenwert von 100 KBE Legionellen (KBE = koloniebildende Einheiten) in 100 ml Trinkwasserprobe überschritten, so hat der Unternehmer oder sonstige Inhaber einer Wasserversorgungsanlage gemäß der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) eine Gefährdungsanalyse für die mit Legionellen kontaminierte Trinkwasserinstallation zu erstellen.

In diesem Beitrag wird der Ablauf einer solchen Gefährdungsanalyse auf Basis der Empfehlung des Umweltbundesamtes (UBA) aus Dezember 2012 dargestellt. Diese Vorgehensweise ist ebenfalls in der TrinkwV verankert. Dort heißt es: „Bei der Durchführung von Maßnahmen nach Satz 1, Nummer 2 und 3 haben der Unternehmer und der sonstige Inhaber die Empfehlungen des Umweltbundesamtes zu beachten.“

Bei einer Überschreitung des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen hat der Unternehmer oder sonstige Inhaber, kurz auch Ubi genannt, einer Wasserversorgungsanlage eine Gefährdungsanalyse anzustoßen. Er führt die Gefährdungsanalyse durch oder lässt sie durchführen. Über das Ergebnis und sich daraus eventuell ergebende Einschränkungen der Verwendung des Trinkwassers hat der Ubi der Wasserversorgungsanlage die betroffenen Verbraucher unverzüglich zu informieren.

Was gehört zur Gefährdungsanalyse?

Die Durchführung und der Ablauf einer Gefährdungsanalyse sind in der UBA-Empfehlung beschrieben. Die nachfolgend beschriebene Reihenfolge kann im Einzelfall abweichen.

Wichtig: Voraussetzung für eine Gefährdungsanalyse ist die umfassend und chronologisch dokumentierte Ortsbesichtigung der gesamten Anlage! Die Ortsbesichtigung hat unter technischen und hygienischen Aspekten zu erfolgen. Folgende fünf Punkte sind im Rahmen der Gefährdungsanalyse abzuarbeiten.

Dokumentenprüfung

Hierzu gehören Unterlagen zur Planung, Ausführung der Trinkwasserinstallation (Installationspläne), Betriebsbücher, Wartungsprotokolle, Unterlagen zum Brandschutz etc. Dies geht im Allgemeinen sehr schnell, da die Unterlagen in der Praxis eher selten vorliegen. Aufzeichnungen über bereits vorliegende Ergebnisse von hygienisch-mikrobiologischen Untersuchungen stehen hingegen meist zur Verfügung. Diese müssen mit ausgewertet und in die Gesamtbetrachtung eingebunden werden.

Überprüfung der Einhaltung der a.a.R.d.T

Dazu muss die bestimmungsgemäße Nutzung der Trinkwasserinstallation im Gebäude unter Berücksichtigung der Unterlagen, Aufbau etc. dokumentiert werden. Wenn die notwendigen Unterlagen nicht vorliegen, sind diese auf jeden Fall später noch zu erstellen. Für den Jetztfall sind die notwendigen Informationen durch Befragungen und Inaugenscheinnahme der Anlage zu besorgen. Dabei ist die Installation auch auf die Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik (a.a.R.d.T.) hin zu überprüfen.

Überprüfung wichtiger Betriebsparameter

Hierbei geht es insbesondere um die Temperatur an endständigen Entnahmestellen, im gesamten Zirkulationssystem und in der Warmwasserbereitung. Die Vorgaben sind in der DIN 1988 sowie dem DVGW-Arbeitsblatt W 551 beschrieben.

Des Weiteren können das Wissen um den Volumenstrom und die Fließgeschwindigkeit in Zirkulationsleitungen sehr hilfreich sein. Entsprechende Messtechnik wird beispielsweise von Kemper angeboten.

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