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Klimaanlagen mit HFKW - was ist noch erlaubt?

Ein Fachbetrieb stellt sich folgende Frage: "Unsere Serviceabteilung führt vorwiegend Wartungs- und Reparaturarbeiten an Mono-Splitklimaanlagen mit kleinen Füllmengen (unter 3 kg) durch. Die meisten Anlagen enthalten die Kältemittel R410A oder R407C. Wir haben jetzt gelesen, dass laut F-Gase-Verordnung das Kältemittel R410A seit 1.01.2025 für kleine Split-Anlagen verboten ist. Gilt das auch für das Nachfüllen von Kältemittel im Rahmen von Reparaturarbeiten?"

Das sagt die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik dazu:

Seit 1. Januar 2025 ist das Inverkehrbringen von Mono-Splitsystemen (ortsfeste Klimaanlagen und ortsfeste Wärmepumpen), die F-Gase mit einem GWP von 750 oder mehr enthalten, wobei die Menge der F-Gase weniger als 3 kg beträgt, verboten.

R 410 A hat einen GWP von 2088, der GWP von R 407 C beträgt 1774, damit sind beide Kältemittel betroffen. Das Inverkehrbringensverbot gilt aber vor allem für Neuanlagen. Für bestehende Klimaanlagen und Wärmepumpen gibt es dagegen kein entsprechendes Verbot. Für die Instandhaltungoder Wartung dieser Einrichtungen dürfen Kältemittel mit GWP unter 2500 nach derzeitigem Stand unbefristet verwendet werden.

Dieser Artikel erschien zuerst in der Kälte und Klimatechnik Ausgabe 06/ 2025.

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