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Marktübersicht für Lüftungskonzept-Planungssoftware nach DIN 1946-6

Marian Behaneck
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Für neu zu errichtende oder zu modernisierende Gebäude mit lüftungstechnisch relevanten Änderungen ist gemäß DIN 1946-6 ein Lüftungskonzept Pflicht. Liegt es nicht vor, bestehen Haftungsrisiken für mögliche Feuchte- oder Schimmelschäden.

Lüftungstechnisch relevant ist eine Baumaßnahme immer dann, wenn im bestehenden Ein- oder Mehrfamilienhaus mehr als ein Drittel der vorhandenen Fenster ausgetauscht werden und im Einfamilienhaus mehr als ein Drittel der Dachfläche abgedichtet wird. Ob und – falls ja – welche lüftungstechnische Maßnahme (LtM) erforderlich ist, lässt sich anhand der Raumlufttechnik-Normen DIN 1946-6 [1, siehe Quellenverzeichnis am Ende des Artikels] und DIN 18017-3 [3] ermitteln.

Lesen Sie auch: Wohnraumlüftung - Wie praxistauglich ist die DIN 1946-6?

Die DIN 1946-6 enthält neben dem LtM-Nachweis auch Regeln für die Belüftung von Wohngebäuden (Neubau und Renovierung), Festlegungen von Grenzwerten sowie Berechnungsmethoden für den notwendigen Luftaustausch, unter Berücksichtigung energetischer, bauphysikalischer, lüftungstechnischer und hygienischer Aspekte. Die DIN 18017-3 regelt die Lüftung fensterloser Bäder und Toilettenräume.

Software vereinfacht die Lüftungskonzept-Planung

Erstellt werden Lüftungskonzepte von Architekten, TGA-Ingenieuren und Gebäude-Energieberatern sowie von SHK-Handwerkern, Fensterbauern etc. Da bei Instandsetzungs- oder Modernisierungsmaßnahmen nicht immer ein mit lüftungstechnischen Maßnahmen vertrauter Fachmann einbezogen wird, fällt diese Aufgabe häufig dem ausführenden Handwerker zu. Damit er die Berechnungen anhand von Tabellen und Diagrammen durchführen kann, wurde mit der DIN 1946-6, Beiblatt 2 [2] die Anwendung vereinfacht.

Auch Software vereinfacht das Erstellen von Lüftungskonzepten. Sie ermittelt schnell und zuverlässig, ob lüftungstechnische Maßnahmen auf Grundlage der DIN 1946-6 notwendig sind. Ein Sonderfall sind fensterlose Räume, deren Belüftung nach den Vorgaben der DIN 18017-3 geplant werden muss. Die Software prüft, ob innerhalb eines Gebäudes der Luftvolumenstrom über Undichtigkeiten der Gebäudehülle (Infiltration) größer ist als der für den Feuchteschutz notwendige Luftwechsel. Ist das nicht der Fall, sind lüftungstechnische Maßnahmen notwendig. Dann muss festgelegt werden, wie der für Hygiene und Bauschutz notwendige Luftaustausch erfolgt, worauf das passende Lüftungssystem ausgewählt wird. Möglich ist z. B. die freie Lüftung über Quer- oder Schachtlüftung.

Bei erhöhten Anforderungen an die Energieeffizienz, die Raumluftqualität oder den Schallschutz kommt man jedoch um den Einbau von Lüftungstechnik nicht herum. Unterschieden wird zwischen reinen Abluft-, reinen Zuluft- oder Zu- und Abluftsystemen. Soll Wärme energiesparend zurück gewonnen werden, ist eine Zu- und Abluftanlage erforderlich.

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