UWS Technologie: Auch Magnetitfilter isolieren

Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), gültig seit Januar 2024, enthält Mindestanforderungen für die Dämmdicke von Rohrleitungen und Armaturen. Den Regelfall stellt die sogenannte 100-Prozent-Dämmung dar. Das bedeutet, alle warmgehenden Rohrleitungen wie Heizungsleitungen, Trinkwasserleitungen warm inklusive Zirkulationsleitungen sind mit einer Dämmstärke zu ummanteln, die mindestens dem Innendurchmesser der Rohrleitung entspricht.
Magnetitfilter mit 50 Prozent dämmen
Laut GEG sind auch „Armaturen“ wie die Magnetitabscheider der MAGella-MG-Reihe von UWS Technologie betroffen. Nach der Anlage 8 zu den §§ 69 und 70 des GEG muss die Dämmstärke hier 50 Prozent der Rohrleitung haben. Mit unseren Isolierungen für die Magnetitfilter MAGella MG100 und MAGella MG200 übertreffen wir die vom GEG geforderten Dämmstärken.
Auch bei Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen greift § 70 GEG. Die Anforderungen sind hier geringer. Die Isolierungen sind im Set mit den Magnetitabscheidern MAGella MG100/200 oder ganz einfach zum Nachrüsten im Handel erhältlich.