Verbände legen Fachinformation zu Lüftung mit Wärmerückgewinnung vor
Hinter der Fachinformation stehen der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN), der Fachverband Gebäude-Klima (FGK), der Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker Bundesverband (GIH), die Fachgemeinschaft für effiziente Energieanwendung (HEA), der Bundesverband für Wohnungslüftung (VfW), der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) und der Zentralverband Deutscher Schornsteinfeger (ZDS).
Falsche Bilanzierung gefährdet Investitionen
Die BEG WG1 fordert in der neuen Fassung für alle Effizienzhausklassen bis EH55 folgendes:
BEG WG TMA 1: „Der Bauherr ist bei der Entwicklung des energetischen Gesamtkonzepts zu den Effizienzgewinnen einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung zu beraten. Dabei ist eine Ausführungsvariante der Effizienzhausberechnung mit einer Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung für alle Nutzungseinheiten [...] zu erstellen, und dem Bauherrn zu erläutern und zu übergeben.“
Die derzeit übliche Berechnungspraxis hat nicht nur Auswirkungen auf Energieausweise und Effizienzhausklassen. Sie beeinflusst unmittelbar die Beratung von Bauherren, die Auswahl der Anlagentechnik und die Wirtschaftlichkeitsbewertung von Investitionen. Wird die Wärmerückgewinnung mit unrealistisch schlechten Kennwerten bilanziert, kann eine technisch und klimapolitisch sinnvolle Anlage bereits in der frühen Planungsphase ausscheiden.
Eine sachgerechte Bilanzierung ist daher keine formale Detailfrage: Sie entscheidet mit darüber, ob Lüftungstechnik als zentraler Bestandteil energieeffizienter Gebäude erkannt und eingesetzt wird. Verbesserte Kennwerte müssen zum Berechnungsstandard werden.
Solange die neue DIN/TS 18599 noch nicht vollständig in den Berechnungsprogrammen umgesetzt ist, müssen nach Ansicht der Verbände bei Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung mindestens die verbesserten Kennwerte nach DIN V 18599-6 1BMWE | Richtlinien zur Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) verwendet werden. Marktübliche Lüftungsanlagen gehen mit Herstellerkennwerten noch deutlich über diesen Standard hinaus.
Veraltete Standardwerke machen Vorteile unkenntlich
Hintergrund: Eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung kann den Primärenergiebedarf eines Gebäudes erheblich reduzieren. In aktuellen Berechnungen wird dieser Vorteil noch nicht sichtbar. Ursache ist nicht die aktuelle Technik, sondern häufig die Verwendung veralteter Standardwerte. Die BEG verweist derzeit noch auf die DIN V 18599:2018.
Die im Oktober 2025 veröffentlichte DIN/TS 18599 bildet den heutigen technischen Stand besser ab, ist aber noch nicht als Berechnungsgrundlage in den BEG-Richtlinien verankert. Bis zu einer entsprechenden Anpassung und der anschließenden Umsetzung in den Berechnungsprogrammen bleibt deshalb die ältere Normfassung maßgeblich.
Laut Fachinformationach sollen nach aktuellem Stand dagegen im GModG ab 01.01.2027 beide Versionen parallel Anwendung finden. Das hat erhebliche Folgen: Wird eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung lediglich mit den voreingestellten Standardkennwerten der DIN V 18599-6 berechnet, werden ein Wärmebereitstellungsgrad von nur 60 Prozent, eine spezifische Ventilatorleistung von 0,55 W/(m³/h) und ein veralteter AC-Ventilatormotor angesetzt.
Ein Klick mit Effekt: Dazu braucht es verbesserte Kennwerte
Die energetische Wirkung einer heute marktüblichen Anlage wird dadurch massiv unterschätzt. Ein Klick entscheidet im Musterhaus über EH 55 oder EH 40. Wie groß der Effekt sein kann, zeigt die Berechnung (siehe Tabelle unten) eines freistehen den Musterhauses mit 191,3 Quadratmetern Nettogrundfläche, Luft-Wasser-Wärmepumpe, Fußbodenheizung und einem 300-Liter-Warmwasserspeicher. Ohne Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung liegt der Primärenergiebedarf in der Beispielrechnung bei 43,2 kWh/(m²·a). Das Gebäude erreicht den Standard Effizienzhaus 55. Wird eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung lediglich mit den voreingestellten Standardwerten berechnet, sinkt der Primärenergiebedarf nur unwesentlich auf 42,4 kWh/(m²·a). Die rechnerische Einsparung beträgt damit lediglich 1,9 Prozent. Das Gebäude bleibt ein Effizienzhaus 55.
Wichtig: Für Bauherren und Planende entsteht so der falsche Eindruck, die Investition in Wärmerückgewinnung bringe energetisch kaum einen Vorteil. Schon durch die Auswahl der verbesserten Kennwerte nach DIN V 18599-6 – 80 Prozent Wärmebereitstellungsgrad, 0,35 W/(m³/h) Ventilatorleistung und DC-Motor – sinkt der berechnete Primärenergiebedarf dagegen auf 36,8 kWh/(m²·a). Das entspricht einer Reduzierung um 14,8 Prozent.
Im Musterhaus wird damit der Sprung vom Effizienzhaus 55 zum Effizienzhaus 40 erreicht. Werden die tatsächlichen Herstellerkennwerte des vorgesehenen Geräts angesetzt – im Beispiel 91 Prozent Wärmebereitstellungsgrad und 0,18 W/(m³/h) Ventilatorleistung – reduziert sich der Primärenergiebedarf bis auf 33,0 kWh/(m²·a). Gegenüber der Variante ohne Wärmerückgewinnung entspricht dies einer Verringerung um 23,6 Prozent.
Ausblick
Bis zu einer Anpassung der BEG-Richtlinien und der anschließenden Umsetzung in den Berechnungsprogrammen bleibt die ältere Normfassung maßgeblich. Die beteiligten Verbände fordern deshalb, bei Lüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung mindestens die verbesserten Kennwerte nach DIN V 18599-6 anzusetzen. Nach aktuellem Stand sollen im GModG ab 01.01.2027 beide Versionen parallel Anwendung finden.

