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BVES: 10 Thesen für das Energiesystem 2030

Der BVES verabschiedete zum Ende seiner Klausurtagung Ende Januar in zehn Thesen zentrale Forderungen zur Realisierung eines dekarbonisierten, versorgungssicheren Energiesystems 2030. Mit seinen neuen Leitlinien zeigt der deutsche Speicherverband die Schritte auf, wie Energiespeicher ihr Potenzial für die Energiewende und für das Energiesystem entfalten können. „Dass Speicher systemisch notwendig sind, wird von keinem mehr bezweifelt. Wie sie aber ihr großes Potenzial auch einbringen können, dazu haben wir nun die notwendigen Schritte festgeschrieben“, erläutert Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer BVES.

Leitlinien des BVES für das Energiesystem 2030 in Deutschland

  1. EEG: Das EEG ist 2030 nicht mehr die wesentliche rechtliche Grundlage für das Energiesystem.
  2. CO2-Preis: Es gelten verursachergerechte CO2-Preise in allen Sektoren.
  3. Speicher sind die 4. Säule im System neben Erzeugung, Transport und Verbrauch.
  4. Durchlässige Sektoren: Zwischen den Sektoren Strom, Wärme und Mobilität existieren keine Grenzen mehr: Vom Stromsystem zum Energiesystem.
  5. NOVA – Netzoptimierung vor Ausbau: Wettbewerb und Transparenz bestimmen den Netzausbau, Kosten werden durch alternative Flexibilitäten wie z.B. Speicher optimiert.
  6. Die energierechtlichen Regularien enden am Netz-Übergabepunkt: Der Bürger (Prosumer/Industrie) entscheidet, ob und wie er seine eigene Energie- und Wärmeversorgung dimensioniert und betreibt.
  7. Zeitlich variable Preise für Leistung und Energie: Die Leistung ist ein wesentliches Element der Preisgestaltung für den Endverbraucher.
  8. Systemdienstleistung im Markt: Alle Systemdienstleistungen und weiteren systemdienlichen Leistungen sind transparent bepreist und werden gehandelt.
  9. Energie, Leistung und Systemdienstleistungen werden auch regional und lokal dynamisch und automatisiert gehandelt.
  10. Bürger schließen sich temporär und unkompliziert zu lokalen Energie-Gemeinschaften zusammen und handeln Energie frei und flexibel untereinander.

Speicher sind keine Erzeuger, Verbraucher oder Transport von Energie. Speicher sind ein zeitliches Verzögerungselement, das als flexibles Werkzeug im System eingesetzt werden kann. Auf dem Weg zu Ziel im Jahr 2030, kann das EEG keine wesentliche Grundlage mehr sein. Jedenfalls müssen Speicher regulatorisch außerhalb des EEG verankert werden. Im Fokus muss ein verursachergerechter CO2-Preis in allen Sektoren stehen sowie eine erfolgreiche Transition von einem begrenzten Strom- zu einem vereinigten Energiesystem mit flexibler Kopplung der Sektoren Strom, Wärme und Mobilität. Das Energiesystem 2030 setzt dabei zunehmend auf dezentrale Lösungen; alle Systemdienstleistungen werden dabei transparent bepreist und können zusammen mit Energie und Leistung regional und lokal dynamisch und automatisiert gehandelt werden.

Unterstützt werden die Forderungen des BVES auch durch den Ergebnisbericht der Kohlekommission. Wie ein roter Faden zieht sich die Forderung nach systemdienlichen Energiespeichertechnologien durch den Bericht – sowohl als strukturpolitische Maßnahme für den zukunftsfähigen Umbau der Kohleregionen als auch zur Lösung der technischen und energiesystemischen Herausforderungen bei der Umstellung auf Erneuerbare Energien. Speicher können die Dekarbonisierung des Energiesystems kosteneffizienter und sicherer mit Energiespeichern realisieren – darüber besteht breiter Konsens.

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