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Mehr Verteilungsgerechtigkeit: Reform der Netzentgelte beschlossen

Das Netzentgeltmodernisierungsgesetz NEMOG beinhaltet zwei wichtige Punkte: Erstens die schrittweise Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte sowie zweitens die Abschmelzung des Privilegs, der vermiedenen Netzentgelte. Die Übertragungsnetzentgelte sollen bundesweit stufenweise angeglichen werden. Zur Umsetzung enthält das Gesetz eine Ermächtigung zum Erlass einer Rechtsverordnung durch die Bundesregierung mit Zustimmung des Bundesrates. Die soll in fünf Stufen erfolgen, beginnend am 1. Januar 2019. Ab 1. Januar 2023 sind die Entgelte für die Übertragungsnetze überall in Deutschland dann gleich hoch. Derzeit machen die Übertragungsnetzkosten etwa 25% der Gesamtkosten der Stromnetze aus.

Die im Gesetz vorgesehene Abschmelzung der Zahlungen an Stromerzeuger für sog. vermiedene Netzentgelte ist sachgerecht. Denn die frühere Annahme, lokal erzeugter und verbrauchter Strom würde Kosten für das übergeordnete Netz einsparen, stimmt immer weniger: Windstrom muss vielmehr von Norden in die Verbrauchszentren nach Süden und Westen transportiert werden, wofür Netze gebraucht werden. Vor diesem Hintergrund werden die Berechnungsgrundlagen für vermiedene Netzentgelte bei allen Bestandsanlagen an die aktuelle Situation angepasst und ab 2018 auf dem Niveau des Jahres 2016 eingefroren.

Bei der weiteren Abschmelzung wird unterschieden zwischen den volatilen (Sonne, Wind) und den steuerbaren Erzeugungsanlagen (z.B. KWK). Bei volatilen Anlagen werden die vermiedenen Netzentgelte für Neuanlagen ab 2018 komplett abgeschafft und für Bestandsanlagen ab 2018 in drei Schritten vollständig abgeschmolzen. Das kann im Norden und Osten zu einer spürbaren Dämpfung des Anstiegs der Netzkosten führen und kommt den Stromkunden in diesen Netzgebieten zugute. Bei steuerbaren Anlagen erhalten Neuanlagen ab 2023 keine Zahlungen aus vermiedenen Netzentgelten mehr.

In einem nächsten Schritt wird sich der Bundesrat abschließend mit dem Gesetzgebungsvorhaben befassen (nicht BR-zustimmungspflichtig). Das Gesetz soll im Spätsommer 2017 in Kraft treten.

Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) begrüßt die Einführung bundesweit einheitlicher Übertragungsnetzentgelte. Kritisch sieht die DUH jedoch die geplante Umverteilung der Anschlusskosten für Offshore-Windparks, die zu einem Ungleichgewicht in der Kostenverteilung führen. Bisher wurden diese Kosten für den Anschluss von Offshore-Windparks den allgemeinen Kosten zugeschlagen und von allen Stromkunden bezahlt. Mit der neuen Regelung können energieintensive Unternehmen von der Zahlungspflicht befreit werden. Dazu Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH: "Gerade energieintensive Unternehmen beteiligen sich bisher kaum an den Kosten der Energiewende. Sie kaufen ihren Strom an der Börse selbst ein und profitieren deshalb stark von den durch die Energiewende gesunkenen Börsenstrompreisen. Nun werden sie erneut entlastet. Die Bundesregierung muss daher genau prüfen, ob die privilegierten Unternehmen tatsächlich eine Ausnahmeregelung benötigen."

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