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Gutachten: Wann sind Isoliergläser mangelhaft?

Wolf-Dietrich Chmieleck
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Kurz nach Fertigstelles Wintergarten stellt der Hausbesitzer fest, dass die im Dach verglasten Isolierglasscheiben unterschiedliche Lichtdurchlässigkeit und Tauverhalten aufweisen. Bei Durchsicht von zwei der vier Scheiben erscheinen die Wolken deutlich dunkler. Diese beiden Scheiben beschlagen auch ganz anders als die übrigen Gläser. Das kommt ihm merkwürdig vor und er bemängelt dies beim Lieferanten.

Der Wintergartenbauer sieht keinen Mangel

Die Firma xy entsendet einen Mitarbeiter der in Begleitung eines ­Technikers des Isolierglas-Herstellers die Isoliergläser mit den unterschiedlichen Farbwiedergaben beurteilt.

Beide sind sich einig, dass die Unterschiede ja „nicht so schlimm“ seien und innerhalb der Zulässigkeiten liegen würden, die in der Technischen Richt­linie zur Beurteilung der visuellen Qualität von Isolierglas beschrieben sind.

Hiermit will sich der Hausbesitzer nicht zufriedengeben und beauftragt den Gutachter im Rahmen eines Privatgutachtens mit der Untersuchung und Begutachtung der Phänomene und der Beantwortung der Frage, ob hier ein Mangel vorliegt.

Was fand der Gutachter auf der Baustelle vor?

Beim Ortstermin stellt der Gutachter fest: Die Isolierglas-Scheiben sind im Dach eines seitlich am Wohnhaus angebauten Wintergartens. (Foto 02 und 03). Von außen durch die Scheiben fotografiert lassen zwei Scheiben der vier Dachgläser die innere weiße Wand deutlich dunkler erscheinen (Foto 01).

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