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Soll ESG ab 4 m Einbauhöhe verboten werden?

Kommt jetzt ein Verbot für den Einbau von ESG über 4m? Aufgrund des EuGH-Urteils (Rs. C-100/13) dürfen bekanntlich keine zusätzlichen Anforderungen an harmonisierte Bauprodukte gestellt werden. Somit mussten die Regelungen der MLTB / BRL in die neue Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV TB) überführt und zusätzliche Anforderungen gestrichen werden. Die neuen Regelungen betreffen im Glasbereich u.a. die zusätzlichen Anforderungen an ESG-H gegenüber heißgelagerten ESG nach EN 14179.

Auch in der DIN 18008, deren Teile 1+2 derzeit vom Normenausschuss NA 005-09-25 AA überarbeitet werden, wurde über ESG diskutiert – hier sogar mit der Idee, dessen Anwendung über 4m Einbauhöhe zu verbieten.

Der Bundesverband Flachglas gibt Kontra

Der Bundesverband Flachglas BF arbeitet konstruktiv daran mit, eine Beibehaltung des bisherigen Sicherheitsniveaus von heißgelagertem ESG zu erreichen. Ziel sei es, weiterhin ESG über 4m einsetzen zu können. Panik sei laut BF für Produzenten, Verkäufer und Verwender von ESG nicht angebracht. Der Verband stimmt derzeit eine Informationsschrift sowie eine Handlungsempfehlung ab.

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