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Terrassendächer: Was beim Verkauf und der Montage zulässig ist

Olaf Vögele
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Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Ein Terrassendach ist eine bauliche Konstruktion zur Überdachung von Terrassenflächen, die vor Witterung schützt und die Nutzbarkeit des Außenraums erweitert. Es handelt sich meist um offene oder teiloffene Systeme, nicht um abgeschlossene Räume.
Die Montage ist zulässig, wenn sie als Umsetzung eines industriell vorgefertigten Systems erfolgt, ohne eigene Herstellung, statische Berechnung oder Eingriffe in die Tragstruktur. Fundamentarbeiten und individuelle Anpassungen gehören nicht zur Montageleistung.
Erforderlich sind vollständige technische Dokumentationen, statische Nachweise, Montageanleitungen sowie klare Angaben zur Befestigung und Gründung. Fehlende Unterlagen gelten rechtlich als Mangel und erschweren die fachgerechte Montage.
Montage bedeutet das Zusammenfügen vorgefertigter Bauteile nach Herstellervorgaben. Bau- oder Herstellungsarbeiten wie statische Berechnungen, Herstellung tragender Bauteile oder Fundamentarbeiten dürfen nicht Teil der Montage sein.
Der Hersteller ist für die Systemstatik, CE-Kennzeichnung und vollständige technische Dokumentation verantwortlich. Nur geprüfte und klar definierte Systeme dürfen montiert werden, damit Sicherheit und rechtliche Anforderungen erfüllt sind.

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