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F-Gase: Neue Anforderungen für Sachkundebescheinigungen

Auch wenn vieles bereits durch EU-Vorgaben geregelt ist, können manche Aspekte national individuell angepasst werden. In Deutschland geschieht dies in der Chemikalien-Klimaschutzverordnung (ChemKlimaschutzV), deren Neufassung am 30. Januar 2026 im Bundesrat beschlossen wurde.

Da zunächst noch das Chemikaliengesetz als rechtliche Grundlage verabschiedet werden muss, wird die ChemKlimaschutzV voraussichtlich erst im April in Kraft treten. Über die Inhalte besteht aber bereits jetzt Klarheit, so dass alle in der Branche verbindlich planen und sich vorbereiten können.

Verpflichtende Teilnahme an Auffrischungsschulungen

Zu den wichtigsten Änderungen, die umgesetzt werden müssen, zählt die Verpflichtung zur Teilnahme an Auffrischungsschulungen. Dies gilt für diejenigen, die bereits eine Sachkundebescheinigung nach alter F-Gase-Verordnung besitzen. Bis spätestens März 2029 muss eine Auffrischungsschulung besucht werden, in der dann auch Kenntnisse im Umgang mit natürlichen Kältemitteln vermittelt werden.

Auf Initiative der Verbände der Kältebranche konnte u. a. erreicht werden, dass es die ChemKlimaschutzV jetzt erlaubt, diese Schulungen als Online-Seminare ohne praktische Prüfung durchzuführen, wenn die Kenntnisse im Umgang mit natürlichen Kältemitteln in einer Selbsterklärung des Unternehmers bestätigt werden.

Die Bundesfachschule Kälte-Klima-Technik (BFS) ist schon jetzt bestens gerüstet und hat ihr Seminarangebot und die -inhalte an die neuen Vorgaben angepasst. Da es rund um das Thema Zertifizierung vieles zu beachten gibt und die Fachbetriebe noch viele Fragen haben, hat die BFS auf ihrer Webseite (www.bfs-kaelte-klima.de/module/zertifizierungen) alle wichtigen Informationen rund um das Thema Zertifizierung sowie die verschiedenen Wege und Voraussetzungen zur Erlangung der Sachkundebescheinigungen zusammengetragen. Auch Termine für die neuen Online-Auffrischungskurse werden dort in Kürze zu buchen sein. 

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