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DUH: KfW-Förderung reformieren für sozialgerechten Klimaschutz

Nach Ansicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) ist die öffentliche Förderung von energetischer Sanierung durch KfW-Programme zu kompliziert und unterfinanziert. Die fehlende Flexibilität der Programme verhindere ambitionierten Klimaschutz im Gebäude und lasse soziale Aspekte unberücksichtigt.

Die DUH fordert deshalb eine grundsätzliche Reform und Anhebung der öffentlichen Förderung im Gebäudesektor. Aktuell wird der Gebäudebereich mit rund 3 Milliarden Euro jährlich gefördert. Für einen klimaneutralen Gebäudebestand 2050 sind hingegen bis zu 25 Milliarden Euro notwendig.

Antragstellung für Förderungen meist aufwendig

Dazu erklärt Barbara Metz, Stellvertretende Bundesgeschäftsführerin der DUH: „Die Bundesregierung vernachlässigt den Gebäudesektor sträflich. Er ist in der Klimadebatte bestenfalls eine Randnotiz – trotz des unglaublichen Potenzials für weniger CO2. Die jetzt im Klimaschutzgesetz verankerte Förderstrategie liegt bereits seit 2017 in der Schublade und hätte längst auf den Weg gebracht werden müssen.

Stattdessen wurde die Umsetzung wesentlicher Teile der Förderstrategie ins Wahljahr 2021 verschoben. Dadurch bleibt die Antragstellung für Fördergelder weiterhin extrem aufwendig und behindert energetische Sanierungen und klimafreundliches Bauen.

Leider hat es die Bundesregierung zudem nicht geschafft, im Gebäudeenergiegesetz die notwendigen Standards für den Neubau und Bestand vorzuschreiben. Ziel bei Vollsanierungen muss der KfW-Effizienzhausstandard 55 sein, im Neubau noch effizienter mit mindestens KfW-Effizienzhausstandard 40. Umso wichtiger ist es jetzt, klimafreundliches Bauen und Sanieren über die öffentliche Förderung attraktiv zu gestalten. Sonst werden heute Gebäude auf einen Standard errichtet oder saniert, der nicht klimazielkompatibel ist.“

Wer sanieren will, muss sich zwischen Fördertöpfen entscheiden

Bereits im April 2018 hatten sich die Förderbedingungen der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wesentlich verschlechtert. Der Wegfall kostenloser Sondertilgungsrechte und kürzere Zinsbindungszeiten führten unter anderem zu einem Rückgang der Förderanträge im Neubau von 79.989 auf 65.352 Wohneinheiten im Jahr 2019. Trotz der zum 24. Januar 2020 erhöhten Tilgungs- und Investitionszuschüsse sowie Kreditbeträge ist keine Kehrtwende in Sicht.

Die Förderprogramme für Klimaschutz und sozialen Wohnungsbau lassen sich außerdem viel zu selten kombinieren, findet Bernhard Bihler, Bauherr vom Bodensee: „Aktuell müssen sich Bau- und Sanierungswillige oft zwischen verschiedenen Fördertöpfen entscheiden. Ich möchte sozialgerecht und energieeffizient bauen, doch die aktuelle Förderpraxis legt mir hier Steine in den Weg.

Damit die Energieeffizienz der Gebäude nicht auf der Strecke bleibt und Klimaschutz und Soziales Hand in Hand gehen können, müssen die Förderprogramme einfacher und flexibler werden. Außerdem müssen Immobilieneigentümer grundsätzlich immer die Wahl zwischen Darlehen, Zuschüssen oder steuerlicher Abschreibung haben. Aktuell muss ich als Bauwilliger für eine Zuschussförderung einen Kredit aufzunehmen, obwohl der vielleicht gar nicht benötigt wird. Das macht die Förderung für mich unattraktiv.“

Fördermittel werden nicht vollständig ausgeschöpft

Private Bauwillige und gewerbliche Vermieter schöpfen aufgrund des hohen bürokratischen Aufwands und unflexibler Kreditbedingungen die ohnehin zu niedrigen Fördermittel nicht vollständig aus. Die DUH fordert deshalb einen einzigen Antrag für alle Programme und Begleitmaßnahmen sowie Wahlfreiheit für Antragsteller zwischen Kredit- und Zuschussförderung.

Zudem sei es nach Ansicht der DUH zwingend notwendig, dass die KfW-Förderung in ihrer Bewertung nicht nur die Nutzungsphase eines Gebäudes, sondern den gesamten Lebenszyklus in den Blick nimmt. Mit steigender Energieeffizienz nimmt die Bedeutung der Energie für Herstellung, Errichtung und Entsorgung („Graue Energie“) von Gebäuden und der verwendeten Bauprodukte zu.

Diese verursacht etwa acht Prozent der Treibhausgasemissionen in Deutschland. Um eine erweiterte Betrachtung der Umweltwirkungen von Bauwerken zu etablieren, sollte die „Graue Energie“ von Bauprodukten in der KfW-Förderung, z. B. in Form eines Tilgungszuschusses, berücksichtig werden.

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