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KfW-Förderung: Häufige Fehler vermeiden

Das Fachportal Energieeffizientes Bauen und Sanieren (FEBS) hat eine neue Zusammenstellung von Hinweisen zu gängigen Fehlern und Schwierigkeiten bei der Gebäudebilanzierung im Rahmen einer KfW-Förderung veröffentlicht.

Die Übersicht geht auf spezifische Herausforderungen und Fehlerquellen bei der Bilanzierung von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599 sowie von Wohngebäuden nach DIN 4108 und DIN 4701-10 oder alternativ nach DIN V 18599 ein. Die Zusammenstellung basiert auf den Auswertungen von Vor-Ort-Kontrollen bei KfW-geförderten Bauvorhaben.

Wiederkehrende Fehler in den Nachweisen

In Deutschland regelt das Gebäudeenergiegesetz (GEG) die energetischen Mindestanforderungen an Gebäude im Wesentlichen. Bei Bauvorhaben, die von der KfW-Bank (KfW) gefördert werden, müssen neben diesen Mindestanforderungen zusätzlich die geltenden Förderbedingungen beachtet und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen für das gewählte Förderprogramm nachgewiesen werden.

Als Unterstützung für die Nachweiserstellenden veröffentlicht die KfW sogenannte technische FAQ, in denen häufige Fehler und Unsicherheiten sowie besondere Anforderungen des jeweiligen Förderprogramms detailliert beschrieben werden. Trotz dieser Hilfestellung kommt es in der Praxis immer wieder an ähnlichen Stellen zu Schwierigkeiten bei der korrekten Bilanzierung von KfW-Effizienzhäusern und damit zu wiederkehrenden Fehlern in den Nachweisen.

Umfassende Hilfestellungen

Die vom FEBS veröffentlichte Zusammenstellung bietet zusätzliche, praxisnahe Unterstützung. So werden wichtige Hinweise und Regeln benannt, um häufig auftretende Fehler zu vermeiden. In Bezug auf die Bilanzierung von Nichtwohngebäuden nach DIN V 18599 werden z. B. die Vereinfachungsregelungen für das Mehrzonenmodell erklärt, Hinweise zu U-Werten opaker und transparenter Bauteile gegeben, Anforderungen an Wärmebrücken und für die Luftdichtheit erläutert sowie auf die korrekte Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien (Photovoltaik) eingegangen.

Auch für die Bilanzierung von Wohngebäuden nach DIN 4108 und DIN 4701-10 oder alternativ nach DIN V 18599 werden detaillierte Informationen bereitgestellt, u. a. zur Ermittlung der Systemgrenzen oder zu Wärmebrückenzuschlägen und Wärmebrückennachweisen. Es wird noch einmal verdeutlicht, welche Wärmeleitfähigkeit beim Effizienzhaus-Nachweis anzusetzen ist, wie ein hydraulischer Abgleich korrekt durchgeführt wird und wie die Deckungsanteile einer Solaranlage korrekt ermittelt werden.

Überprüfung nach dem Zufallsprinzip

Wiederkehrende Fehler und Schwierigkeiten sind aus einer großen Anzahl von Vor-Ort-Kontrollen hervorgegangen, die im Rahmen der Qualitätssicherung der KfW durchgeführt wurden. Seit 2013 nutzt die KfW Vor-Ort-Kontrollen bei geförderten Bauvorhaben, um zu überprüfen, ob das errichtete oder sanierte Gebäude tatsächlich den gewünschten und beantragten KfW-Effizienzhaus-Standard erreicht. Die Objekte werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt und durch eine qualifizierte Fachkraft auf Einhaltung der technischen Mindestanforderungen der KfW geprüft.

Das Informationsangebot finden Sie hier.

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