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Entwurf der neuen F-Gase-Verordnung veröffentlicht

Der Entwurf verschärft das Quotensystem für teilfluorierte Kohlenwasserstoffe und führt auch neue Beschränkungen ein, um sicherzustellen, dass F-Gase nur in neuen Geräten verwendet werden, wo es keine geeigneten Alternativen gibt. Weiterhin sollen Ein- und Ausfuhren von den Zoll- und Überwachungsbehörden besser kontrolliert werden können, um effektiver gegen den Handel mit illegalen Kältemitteln vorzugehen.

Schließlich würden bestimmte Ausnahmen abgeschafft und der Abbau von HFKW würde vollständig mit dem Montrealer Protokoll in Einklang gebracht.

Konkret wird die bisher bekannte gestufte Reduzierung der Kältemittel (sog. „Phase-Down“) verschärft, indem die Mengenbegrenzung z.B. statt 21 Prozent in 2030 nur noch 5,2 Prozent betragen soll und bis 2048 noch 2,4 Prozent. Ab 2024 sind es statt bisher 31 Prozent nur noch 23,6 Prozent.

Neue Verwendungsbeschränkungen sind in Bezug auf bestimmte Anlagen mit einem GWP von 750 oder höher bzw. einem GWP von 150 oder höher geplant.

Nähere Details können Sie dem (bisher nur in englischer Fassung veröffentlichten) Entwurf der F-Gase-Verordnung entnehmen.

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