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Dritte Novelle der Richtlinie zu Lüftungsanlagen: Schutz für Kinder vor Corona

Um Kinder möglichst gut zu schützen, wird seit 10. September 2021 auch der Neueinbau von fest verbauten Zu- und Abluftventiltoren in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren gefördert.

Die Parlamentarische Staatssekretärin Elisabeth Winkelmeier-Becker sagte hierzu: „Damit wir sicher durch Herbst und Winter kommen, müssen wir die Impfquote erhöhen, aber auch den Infektionsschutz in Innenräumen weiter verbessern. Im Fokus stehen dabei die Kinder, für die es noch keinen zugelassenen Corona-Impfstoff gibt. Schulen und Kitas müssen wir jetzt besonders unterstützen und schützen. Deshalb erweitern wir erneut unsere Förderung von stationären Lüftungsanlagen und übernehmen bis zu 80 Prozent der Kosten für den Neueinbau von Zu- und Abluftventilatoren.

Das ist ein weiterer Baustein zur Pandemiebekämpfung, der vor Ort schnell umgesetzt werden kann. Unser Ziel ist, die Kinderbetreuung und den Präsenzunterricht mit bestmöglichem Infektionsschutz im Herbst und Winter aufrechtzuerhalten. Offene Schulen und Kitas leisten auch einen Beitrag zur Offenhaltung der Wirtschaft.“

Antragsberechtigt sind eine Vielzahl von Stellen

Präsident des BAFA Torsten Safarik: „Wir verbessern den Schutz unserer Kinder vor dem Coronavirus. Das novellierte Programm fördert nun auch die Belüftung von Räumen mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit durch Zu- und Abluftventilatoren. Diese Novelle ergänzt die Förderung von mobilen Geräten durch die Länder."

Das BMWi fördert die Corona-gerechte Um- und Aufrüstung von sogenannten stationären raumluft-technischen (RLT) Anlagen in öffentlichen Gebäuden und Versammlungsstätten. Seit Juni 2021 wird zudem auch der Neueinbau von stationären RLT-Anlagen in Einrichtungen für Kinder unter zwölf Jahren (insbesondere in Schulen und Kindertagesstätten) gefördert. Jetzt kann zusätzlich der Einbau von stationären Zu- und Abluftventilatoren, wie z. B. Fensterventilatoren, gefördert werden.

Antragsberechtigt sind Kindertageseinrichtungen, Horte und Kindertagespflegestellen sowie staatlich anerkannte allgemeinbildende Schulen in öffentlicher oder freier Trägerschaft, mit Ausnahme von Schulen der Erwachsenenbildung. Voraussetzung für die Förderung ist, dass es sich um Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit handelt. Anträge können beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gestellt werden.

Zusätzlich unterstützt die Bundesregierung die Länder mit bis zu 200 Millionen Euro bei der Beschaffung von mobilen Raumluftreinigern für Räume mit eingeschränkter Lüftungsmöglichkeit in Einrichtungen für Kinder unter zwölf Jahren. Die Ausgestaltung der jeweiligen Förderprogramme sowie deren Administration obliegt den Ländern. Der Bund beteiligt sich mit bis zu 50 Prozent an den förderfähigen Kosten.

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