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Assa Abloy Mediator: Selbstverriegelndes Fluchttürschloss

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Ob die Haustür abgeschlossen sein soll oder nicht ist ein Dauerthema im Mehrfamilienhaus. Darf die Hausverwaltung eine Pflicht zum Absperren aussprechen? Und wer haftet dann im Brandfall für Personenschäden bei verschlossenen Fluchtwegen? All diese Diskussionen müssen nicht sein, wenn der Mediator der Assa Abloy Sicherheitstechnik GmbH zum Einsatz kommt. Das selbstverriegelnde Fluchttürschloss mit elektrischem Türöffner ist VdS-geprüft und sogar für Feuer- und Rauchschutztüren sowie für Türen in Rettungswegen zugelassen.

Der Streit, ob eine Haustür abgeschlossen sein muss oder dies gar nicht sein darf, „beschäftigt uns jedes Jahr in vielen Fällen”, bestätigt der Rechtsanwalt Dr. Christian Meissner aus Berlin. „Zu diesen Streitigkeiten gibt es bisher keine höchstrichterliche Entscheidung. Das heißt, jeder Fall muss für sich betrachtet werden, und das kostet Zeit und den Mandanten schlussendlich Geld.” Die Gerichte nehmen regelmäßig eine Interessenabwägung vor. Das Landgericht Köln hat in seinem Urteil aus dem Jahr 2013 (Az.: 1 S 201/12) keine unangemessene Benachteiligung einzelner Mieter darin gesehen, dass diese verpflichtet wurden, die Haustür abzuschließen. Es gibt jedoch auch Entscheidungen, wie die des Landgerichts Frankfurt a.M. aus dem Jahr 2015 (Az.: 2-13 S 127/12), das im Rechtsstreit einer Wohnungseigentümergemeinschaft urteilte, dass das Abschließen der Hauseingangstür zu einer erheblichen Gefährdung führt, wenn ein Verlassen des Gebäudes in einer Notsituation nicht ohne einen Schlüssel möglich ist. Die Bewohner des entsprechenden Hauses dürfen also nicht dazu angehalten werden, die Haustür abzuschließen. Das Urteil könnte eine Tendenz aufzeigen, dennoch ist es nicht bindend.

Das Fluchttürschloss Mediator löst alle Ansprüche, die an Haustürschlösser in Mehrfamilienhäusern gestellt werden und kann schnell, kostengünstig und unkompliziert nachgerüstet werden kann. Der Mediator ist eine Schließlösung, die widersprüchliche Anforderungen in sich vereint. Sie lässt sich über eine Türsprechanlage und mit einer normalen Türklinke von innen öffnen, obwohl die Tür verriegelt ist. Und nach jedem Öffnen verriegelt sich das Schloss automatisch wieder. Das Haus ist von außen für Unbefugte nicht zu betreten und die Bewohner können die Haustür von innen jederzeit ohne Schlüssel öffnen.

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