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So profitieren Glaser trotz EN 14428 vom Trend zur Glasdusche

Thomas Fiedler
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Anforderungen an und Prüfungen von Duschabtrennungen sind in Europa durch die EN-Norm 14428 geregelt. "Wohl eine der fragwürdigsten Normen, die es je gab“, so Thomas Fiedler, Technischer Leiter von Uniglas. Mit dieser Norm haben das Europäische Technische Komitee „Sanitärausstattungsgegenstände“ und der deutsche Normenausschuss „Wasserwesen“ ein Regelwerk geschaffen, mit dem vorgefertigte Massenprodukte favorisiert werden und das dazu geeignet ist, Leistungen, die nur das Glaserhandwerk erbringen kann, vom Markt fernzuhalten und zu diskriminieren.

Unter anderem sind Duschabtrennungen hinsichtlich Spritzwasserdichtheit aufwendig zu prüfen. Neben einer Spritzwasserprüfung A, bei der die Glasflächen, einschließlich der Anschlussbereiche, eine Minute aus 30cm Entfernung im rechten Winkel besprüht werden müssen, ist die Prüfung B äußerst fragwürdig. Im Nachbau wurde festgestellt, dass die Glasfläche selbst nicht einmal nass wird.

Will diese Norm Maßduschen verhindern?

Allein die zuvor beschriebenen Prüfungen sind für Einzelanfertigungen, die eigens an die örtliche Umgebung angepasst werden, nur unter enormem finanziellen und zeitlichen Aufwand leistbar. Damit werden zur EN 14428 konforme Duschabtrennungen in Einzelanfertigung quasi unverkäuflich. Dabei wird oft verkannt, dass die EN 14428 bauordnungsrechtlich weder in Deutschland noch in Österreich bindend ist. Leider lässt Kapitel 1 „Anwendungsbereich“ eine klare Abgrenzung zum Massenprodukt vermissen.

Jede Norm steht unter dem Verdacht eine „Regel der Technik“ wiederzugeben. Dieses Regelwerk sorgt allerdings für eine extreme Verunsicherung innerhalb der gesamten Branche. So wurden viele kluge Empfehlungen ausgegeben, die alle darauf abzielten, den Bau von Ganzglasduschen dem Glaserhandwerk unmöglich zu machen.

In der Branche gab es viele gut gemeinte Ratschläge, wie zum Beispiel: „Der Glaser möge bei jedem Angebot darauf hinweisen, dass seine Leistung nicht ‚den Normen‘ entspräche und möge sich diesen Umstand schriftlich vom Kunden bestätigen lassen“. Damit wird impliziert, dass der Handwerker unfähig ist, nach den Regeln der Technik zu arbeiten.

Dem gegenüber ist eine sorgfältig geplante und handwerklich einwandfrei montierte Ganzglasdusche hinsichtlich der Vermeidung von Sporenbildung und Hygiene dem zur EN 14428 konformen Massenprodukt um Welten überlegen. Eine Regelung zur Planung und Montage von individuellen Einzelanfertigungen war überfällig.

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