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20 Jahre EEG: Meilenstein für Erneuerbare Energien

"Vieles deutet darauf hin, dass das Erneuerbare-Energien-Gesetz EEG als erfolgreichstes Klimaschutzgesetz in die Geschichte der Menschheit eingehen wird", sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW), "In jedem Fall war das die Startrampe des globalen Siegeszugs der Solartechnik. Es mobilisierte die erforderlichen Investitionen, Innovationen und Skaleneffekte, um aus einer teuren Weltraumtechnik in zwei Jahrzehnten die preiswerteste, beliebteste und rund um den Globus am schnellsten ausgebaute Stromquelle zu machen."

Stopp der Subventionen für fossile Energien

„Das EEG hat weltweit einen Solarboom entfacht. Seine globale Vorbildfunktion und Durchschlagskraft machten es zu einer Rettungsinsel für das Weltklima und unserer menschlichen Zivilisation“, so Körnig. Nun komme es darauf an, das Energierecht klug weiterzuentwickeln.

„Anhaltende Marktverzerrungen durch direkte und indirekte Subventionen fossil erzeugter Energien müssen endlich abgestellt werden – zum Beispiel durch angemessene und sozial abgefederte CO2-Preise. Erfolgt dies weiter nur rudimentär, so müssen Instrumente wie das EEG diese Marktverzerrungen weiter ausgleichen und Erneuerbaren Energien einen fairen Investitionsrahmen bieten,“ so Körnig.

Betreiber und Kunden fossiler und atomarer Kraftwerke tragen nach wie vor nur einen Bruchteil der hohen Klima-, Umwelt- und Gesundheitskosten, die sie verursachen. 

Solarzubau muss sich verdoppeln

Im vergangenen Jahr trugen Erneuerbaren Energien zu 46% zur Nettostromerzeugung in Deutschland bei; der Solaranteil liegt inzwischen bei knapp 10%. Aufgrund des Ausstiegs aus Atom- und Kohlekraft muss ihr Anteil in den nächsten Jahren jährlich wachsen.

„Wenn wir eine Stromlücke vermeiden wollen und die Klimaschutzziele ernst nehmen, müssen wir die Photovoltaik deutlich schneller ausbauen. Aus knapp vier Gigawatt Solarzubau in 2019 müssen in den 20er-Jahren durchschnittlich 10 Gigawatt pro Jahr werden“, sagt Carsten Körnig unter Berufung auf einschlägige Studien (siehe unten). 

„Ein modernes Energierecht sollte die stetig wachsende Rolle Erneuerbaren Energien abbilden. Dazu müssen die Ausbauziele entsprechend erhöht und Marktbarrieren für ein effizientes Zusammenspiel moderner Energiewendetechnologien beseitigt werden“, so Körnig.

Regelung für 100.000 Solarstromanlagen nötig

Gesellschaftsübergreifend haben sich erst zu Beginn des Monats in einer Repräsentativbefragung drei Viertel der Bevölkerung für eine Fortsetzung der Förderung neuer Solardächer ausgesprochen (siehe Umfrage unten). Drittwichtigste Maßnahme für eine Reform des EEG ist nach Ansicht des BSW die Streichung der EEG-Umlage für die solare Selbst- und Direktversorgung von Wohn- und Gewerbequartieren.

Bis zum Sommer brauche es ferner eine Regelung für die über 100.000 Solarstromanlagen, die nach zwanzig Jahren Betriebsdauer allein im Verlauf der nächsten fünf Jahre keine Einspeisevergütung mehr erhalten werden. Für ihren Weiterbetrieb sei keine hohe Anschlussförderung erforderlich, sondern unbürokratische und barrierearme Angebote für Betreiber, Solaranlagen zu einem fairen Marktwert weiter kostendeckend betreiben zu können und möglichst durch systemdienlich betriebene Speicher und Solartankstellen für E-Autos zu ergänzen.    

Hintergrund

Seit Inkrafttreten des EEG sind die Preise schlüsselfertiger Solarstromanlagen um 80 bis 90% gesunken. Große Solarkraftwerke können heutzutage auch in Deutschland Solarstrom bereits für weniger als 5 Cent pro Kilowattstunde erzeugen. Dementsprechend wirkt sich der weitere Zubau der Photovoltaik kaum noch auf die EEG-Umlage und den Strompreis aus.

Die in Deutschland inzwischen installierten 1,8 Millionen Solarstromanlagen besitzen eine Gesamtleistung von rund 50 Gigawatt und deckten 2019 rund 9% des inländischen Strombedarfs.

In einer aktuellen YouGov-Umfrage fordern mehr als drei Viertel der Befragten, dass neue Solarstromanlagen auf Gebäuden weiterhin gefördert werden. Unter den Anhängern von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen liegt die Zustimmung gleichermaßen bei über 82 Prozent. AfD-Wähler vertreten diese Meinung zu 67 Prozent. 

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