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Solarthermie nachrüsten - darauf müssen Sie achten

Dittmar Koop
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Der eine der beiden Treiber ist die neue Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), die seit Jahresbeginn gilt. Der zweite Treiber sind steigende Energiepreise. Ein sich gerade erst ausformender dritter Treiber ist das Motiv, einen Beitrag gegen den Klimawandel beisteuern zu wollen. Bei diesem Motiv wird der Begriff ‚Renditen‘ völlig anders definiert. All das führt dazu, dass nun viele Hausbesitzer auch in Bestandsbauten Solarthermie nachrüsten wollen.

Wie funktioniert die Solarthermie-Erweiterung im Bestand?

Im Neubau sind Solarthermie-Anlagen als Trinkwasser- und auch als Raumwärme-Unterstützung Standard. Die Gebäudeplanung wird dann von Anfang an auch auf sie gemünzt. Doch wie verhält es sich im Bestand: Wenn man die (fossile) Zentralheizung noch nicht tauschen, aber um diese Erneuerbare-Energien-Komponente erweitern will?

Solche Überlegungen könnten vermehrt Form annehmen, denn die BEG fördert die Nachrüstung solarthermischer Anlagen mit 30 % der zuschussfähigen Kosten, wenn eine solche Anlage überwiegend (d. h. mehr als 50%) der Trinkwassererwärmung oder Heizungsunterstützung dient. Das bietet die Möglichkeit, Bestandsanlagen ohne Kesseltausch um Solarthermie zu erweitern.

Anders als noch im ehemaligen Marktanreizprogramm (MAP) bezieht sich die BEG-Förderung außerdem nicht nur auf den Kollektor, sondern auch auf die sogenannten Umfeldmaßnahmen, also zugehörige Komponenten wie Pumpen, Verrohrung, Speicher/Puffer sowie die erforderlichen Anschlussarbeiten.

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