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Luftreinhaltebonus bei Biogasanlagen: Bundestag schafft Rechtssicherheit

Bereits Ende letzten Jahres hatte der Bundestag Änderungsvorschläge der Bioenergieverbände aufgegriffen, um das Problem der unklaren rechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt des Luftreinhaltebonus zu adressieren – allerdings unter Vorbehalt der Genehmigung durch die EU-Kommission. Hier hatten die Verbände eine schnelle Lösung gefordert, um Klarheit zu schaffen für Betreiber von bestehenden Biogasanlagen, die aufgrund innovativer Anlagentechnik und besonders niedriger Emissionswerte den Luftreinhaltebonus erhalten.

Zwischenzeitlich hatte der Gerichtshof der Europäischen Union mit seiner Rechtsprechung vom 28. März diesen Jahres, nach der das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) 2012 keine Beihilfe ist, die Notwendigkeit der Genehmigung der Neuregelung des Luftreinhaltebonus aufgehoben. Mit seinem aktuellen Votum hat der Wirtschaftsausschuss des Bundestags einen Änderungsantrag beschlossen, durch den die 2018 festgelegten Verbesserungen endlich rechtskräftig werden. Dadurch wird, vorbehaltlich des formalen Beschlusses des Bundestags im Laufe dieser Woche, Rechtssicherheit für tausende Biogasanlagenbetreiber gewährleistet.

Gleichzeitig dürfe dieses positive Signal, mit dem sich der Bundestag in die parlamentarische Sommerpause verabschiedet, nicht darüber hinweg täuschen, dass bei der Bioenergie an allen Ecken und Enden weiterer dringender Handlungsbedarf bestehe. Ähnlich praxisorientierte Lösungsansätze wie heute erhoffen sich die Bioenergieverbände daher auch für weitere Maßnahmen im Hinblick auf die für den Herbst angekündigte Novellierung des EEG. Hierzu haben die Verbände bereits ein gemeinsames Vorschlagspapier vorgelegt.

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