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Neue Regelungen für Energiesteuer und Stromsteuer ab Juni 2017

Das Energie- und Stromsteuergesetz sieht einige Ausnahmetatbestände für hocheffiziente KWK-Anlagen aber auch für erneuerbare Energien vor.

Nach einigen Verzögerungen wird die Novelle des Energie- und Stromsteuergesetz nun in die Tat umgesetzt.



Die erste Lesung und erste Beratung im Bundesrat zum neuen Energie- und Stromsteuergesetz sind termingetreu realisiert worden. Seit drei Wochen liegt die Stellungnahme der Bundesregierung zu den Vorschlägen des Bundesrates vor. Wenn weiter alles nach Plan geht, wird am 17. Mai 2017 der wahrscheinlich endgültige Gesetzestext in der Beratung des Finanzausschusses erstellt. Am 2. Juni 2017 wird die zweite und dritte Lesung im Bundestag stattfinden. Anfang Juli 2017 wird das Gesetz dann wohl im Bundesrat beschlossen.

 

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