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Private Ladestationen: KfW-Programm startet am 24.11.2020

900 Euro Zuschuss vergeben das Bundesverkehrsministerium und die KfW für den Kauf von Ladestationen. „Ziel der Förderung ist es, Privatpersonen zu motivieren, auf elektrisch betriebene Fahrzeuge umzusteigen und hierfür eine ausreichende Ladeinfrastruktur im privaten Bereich zu schaffen“, schreibt die KfW.

Der Bund koppelt die Förderung an vier Voraussetzungen:

  • Erstens darf die Ladeleistung nicht mehr als elf Kilowatt betragen.
  • Zweitens müssen die Ladestationen intelligent vernetzt sein.
  • Drittens darf die bezuschusste Wallbox nicht öffentlich zugänglich sein und nur privat genutzt werden.
  • Viertens soll der Ladestrom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien stammen. Der Ökostrom kann über einen entsprechenden Liefervertrag und/oder aus Eigenerzeugung vor Ort zum Beispiel aus einer Photovoltaikanlage bezogen werden. 

Wer den Zuschuss für Ladestationen beantragen kann und auf was es zu achten gilt

Antragsberechtigt für das Förderprogramm sind Bauträger, Privatpersonen, Wohneigentümergemeinschaften, Wohnungsgenossenschaften und Wohnungsunternehmen. Den Zuschuss müssen sie vor Beginn des Vorhabens im KfW-Zuschussportal beantragen. Als Vorhabenbeginn gilt die verbindliche Bestellung der Ladestation beziehungsweise der Abschluss eines entsprechenden Lieferungs- und Leistungsvertrags. Den Zuschuss zahlt die KfW, wenn die Maßnahme abgeschlossen ist und die Rechnung des beauftragten Fachunternehmens vorliegt. 

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