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Photovoltaik Montage Schrägdach: Die wichtigsten Hinweise für eine sichere Installation

Horst Pavel, Matthias Willinger
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Die Erzeugung von Strom durch Dachflächen mit photovoltaischen Anlagen ist ein wichtiger Bestandteil der Energiewende. Das geneigte Dach ist ein idealer Standort für die nachhaltige Energiegewinnung. Beim Einsatz von Solaranlagen auf dem Dach gelten besondere Anforderungen an Planung und Montage. In diesem Beitrag werfen wir einen Blick auf die Sichtweisen des Dachhandwerks und der Dachbaustoffindustrie. Grundanforderungen an Bauwerken betreffen nach der EU-Bauproduktenverordnung unter anderem die mechanische Festigkeit und Standsicherheit von Bauwerken und Bauprodukten. Die "wesentlichen Merkmale von Bauprodukten" werden nach den Grundanforderungen an Bauwerke in harmonisierten technischen Spezifikationen festgelegt. 

So ist zum Beispiel die mechanische Belastung durch Wind- und Schneelasten von Solarkollektoren oder Photovoltaikmodulen und deren Befestigungen am Gebäude ein wesentliches Merkmal. Es dient der Erfüllung der Grundanforderung an mechanische Festigkeit und Standsicherheit und damit dem Schutz eines Bauwerks und dessen Bewohnern vor Einsturz, Verformungen oder Beschädigungen. Die Landesbauordnungen beschreiben diese Grundanforderungen gemäß der Bauregelliste. Sie sind sowohl vom Planer als auch dem Installateur zu beachten.

Das Regelwerk des ZVDH-Merkblatts Solartechnik für PV-Anlagen

Für das Dach gibt es weitergehende Anforderungen in Normen- und Regelwerken. So gilt das Regelwerk des Zentralverbands des Deutschen Dachdeckerhandwerks (ZVDH) mit seinen Vorgaben für die unterschiedlichen Dachdeckungsarten und Konstruktionen.

Die Richtlinie VDI 6012 in Bezug auf PV-Anlagen 

Aus dem umfangreichen Regelwerk sind für die Montage von Solaranlagen insbesondere die Fachregeln für Dachdeckungen, die Hinweise zur Lastenermittlung und die Merkblätter für Einbauteile und Solaranlagen zu beachten. Die Richtlinie 6012 Blatt 1.4 „Befestigung von Solarmodulen und Kollektoren auf Gebäuden“ des Vereins Deutscher Ingenieure (VDI) ergänzt die Anforderungen. Diese gelten nicht nur für das dachdeckende Handwerk, sondern entsprechend für alle Gewerke, die bauliche Maßnahmen am Dach vornehmen.

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