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Solarworld-Insolvenz: Auch Handwerker sind von den Folgen betroffen

Oliver Janßen

Am 10. Mai 2017 gab die Solarworld AG bekannt, einen Insolvenzantrag beim Insolvenzgericht zu stellen. Um die Löhne für die weltweit 3.000 Angestellten noch in den Monaten Mai, Juni und Juli sicherzustellen, hat das Bonner Amtsgericht am Freitag Horst Piepenburg als Insolvenzverwalter bekannt gegeben.

Gravierende Folgen für Handwerker

Die Solarworld-Pleite trifft nicht nur die Angestellten. Laut einem Medienbericht der Wirtschaftszeitung Handelsblatt müssen auch SHK-Handwerker, Elektriker und Dachdecker mit gravierenden Folgen rechnen. Zum einen gehen Handwerker häufig in Vorleistung, zum anderen zeigen sich Probleme dort, wo bestehende Produktverträge mit Endkunden bestehen. Laut Bericht hätten Kunden ein Recht auf den Einbau der bestellten Solarmodule: „Das bedeutet: Kann ein Solarhersteller die Lieferung nicht leisten, entsteht für die Handwerker schnell eine Schadenersatzpflicht“, heißt es in dem Artikel weiter.

Die Solarworld AG hat für solche Fälle Vorkehrungen getroffen. Im Falle einer „Nichterfüllung aufgrund Unmöglichkeit“ liegt der Anspruch für Handwerker auf Schadenersatz bei nur zehn Prozent. Für Handwerker bedeutet dies, auf die Kulanz der Kunden zu hoffen, um einen neuen Vertrag vereinbaren zu können.

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