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Wirtschaft warnt vor neuen Solarbremsen

Ohne eine deutliche Beschleunigung des Photovoltaik-Ausbaus wird der jüngst beschlossene stufenweise Kohleausstieg zur klimapolitischen Makulatur, warnt der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) mit Blick auf einen zu Wochenbeginn aufgetauchten ersten Entwurf der Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG).

Bleibt die Beschleunigung aus, droht nach Auffassung von Marktforschern bereits in wenigen Jahren eine Stromerzeugungslücke aufzureißen. Ein zu langsamer Ausbau Erneuerbarer Energien würde unweigerlich zu verlängerten Laufzeiten fossiler und atomarer Kraftwerke in Europa führen. 

BSW fordert doppeltes Tempo bei Photovoltaik

Der BSW fordert die Bundesregierung deshalb auf, im Rahmen eines Solar-Beschleunigungsgesetzes die Bremsen für die inzwischen preiswerte Klimaschutztechnologie endlich zu lösen und auf weitere Bremsmanöver zu verzichten. Der Ausbau der Photovoltaik (PV) müsse doppelt so schnell erfolgen wie von der Bundesregierung in ihrem aktuellen Klimaschutzprogramm 2030 geplant.

Um den jährlichen PV-Zubau von derzeit jährlich rund vier Gigawatt auf mindestens zehn Gigawatt zu beschleunigen, müssten insbesondere ungenutzte Gewerbedächer dabei noch deutlich stärker für die Sonnenstromernte mobilisiert werden als dies bislang der Fall sei. 

Genau das Gegenteil drohe nun aber, falls mutmaßliche Pläne des Bundeswirtschaftsministeriums Realität werden sollten, warnt der BSW im Rahmen einer ersten Kurzbewertung des EEG-Entwurfs, der in den nächsten Wochen in der Bundesregierung, im Bundestag und der Länderkammer beraten werden soll.

Frankreich beweist, was nicht geht

Als Irrweg bezeichnet der BSW Pläne des Wirtschaftsressorts, künftig nur noch bei Betrieben neue Photovoltaiksysteme zu fördern, wenn diese Solarstrom nicht mehr anteilig selbst verbrauchen und zuvor erfolgreich an einer Auktion teilgenommen haben. „Diese Bedingungen sind schikanös und das Gegenteil dessen, was die Energiewende braucht und vorantreibt. Das wäre so, als wenn man Landwirte dazu zwingen würde, ihre Erträge vollständig zu vermarkten und es ihnen nicht mehr erlaubt wäre, sie zum Eigenverzehr selbst zu verbrauchen,“ erklärt BSW-Hauptgeschäftsführer Carsten Körnig.

Der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK) stimmt mit dem BSW in einem Vermerk darin überein, dass ein Systemwechsel hin zu Ausschreibungen bei Solardächern die Investitionsbereitschaft von Unternehmen bremsen werde, anstatt sie zu beflügeln. Das belegen auch Erfahrungen des Nachbarlandes Frankreich. „Die französischen Solardach-Auktionen gelten als gescheitert und als Investorenschreck. Sie sind regelmäßig unterzeichnet und dazu noch teuer. Der Förderbedarf liegt 20 Prozent über dem Deutschlands“, so Körnig.

Beseitigung von Marktbarrieren

Wirtschafts- und Verbraucherschutzverbände fordern seit geraumer Zeit, die Investitionsbereitschaft in die Solartechnik vielmehr dadurch zu steigern, dass Marktbarrieren wie die 2014 eingeführte EEG-Umlage auf vor Ort verbrauchten Solarstrom endlich beseitigt werden. Körnig: „Die ‚Sonnensteuer´ blockiert Milliardeninvestitionen in die Energiewende in den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität. Neben dem Ausbau der Photovoltaik erschwert sie die Markteinführung dringend benötigter intelligenter und dezentraler Lösungen der Speicherung und Sektorenkopplung und verstößt teils sogar gegen EU-Recht.“

Die Beseitigung dieser Marktbarriere steht auch an erster Stelle einer aktuellen Branchenumfrage des BSW und der Messe Intersolar Europe zu den wichtigsten Reformwünschen im Zusammenhang mit der bevorstehenden Gesetzesnovelle im Bereich der Gebäude-Photovoltaik, an der über 500 Solarunternehmen teilgenommen haben.

Vermeidbare Kostensteigerungen

Der BSW warnt schließlich vor vermeidbaren Kostensteigerungen im Zusammenhang mit den jüngsten Plänen aus dem Haus des Bundeswirtschaftsministeriums und fordert eine gründliche Überarbeitung der Gesetzespläne. Damit ließen sich die Kosten und Förderabhängigkeit von Deutschlands beliebtester Energieform schnell weiter senken.

Erste Solarparks können in Deutschland inzwischen ohne Förderung errichtet werden und auch auf Dächern lassen sich Investoren für Marktprämien von wenigen Cent finden. Im Jahr 2017 – zum Zeitpunkt der letzten großen EEG-Novelle – erhielten vergleichbare Solarstromanlagen noch eine um ein Drittel höhere Zuwendung. In den letzten zehn Jahren sank diese sogar auf ein Viertel ihres damaligen Wertes.

Weitere Branchenstimmen zum EEG-Entwurf:

Bioenergieverbände: Anspruch und Wirklichkeit klaffen weit auseinander 

Seit dem Abend des 31.08.2020 kursiert ein erster Entwurf des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi) zum Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Nach erster Einschätzung der Bioenergieverbände ist dieser Entwurf trotz einiger positiver Ansätze, die in die richtige Richtung weisen, nicht geeignet, die 2030-Ziele für Klimaschutz und Energiewende der Bundesregierung zu erreichen. Das für die Branche jetzt wichtige Signal zum Aufbruch wird schmerzlich vermisst; der Entwurf weist noch enormen Nachbesserungsbedarf auf. 

„Anspruch und Wirklichkeit klaffen in diesem Entwurf leider weit auseinander“, zieht Sandra Rostek, Leiterin des Hauptstadtbüros Bioenergie, ein erstes Resümee im Namen der Bioenergieverbände. Der Entwurf bekenne sich zwar zu dem Ausbauziel für die Bioenergie aus dem Klimaschutzprogramm 2030 in Höhe von 8,4 GW – die geplanten Ausschreibungsvolumina spiegelten dies aber nicht wider. „Ganz im Gegenteil: So kommt der gewollte, nötige Ausbau nicht zustande. Was hier skizziert wird, ergibt vielmehr einen Abbaupfad, der weder Neubau anreizt noch den Bestand erhält, wie es eigentlich im Klimaschutzprogramm vorgesehen ist“, ärgert sich die Leiterin des Hauptstadtbüros. „Da muss unbedingt nachgebessert werden, sonst entfernen wir uns eindeutig von den Klimazielen, weil mit dem dann einsetzenden Rückbau der Bioenergieanlagen auch deren wichtige Klimaschutzleistungen eingebüßt werden.“

Die kritisieren, dass nach derzeitigem Stand eine umfassende, sinnvolle Weiterentwicklung der Ausschreibungsbedingungen für Biomasse im EEG noch weitreichend fehle. Beispielsweise mangele es noch an einer Anhebung der Gebotshöchstwerte. Dieser Schritt sei dringend notwendig, um den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen zu sichern. Auch die Mobilisierung der Güllevergärung, die ebenfalls im Klimaschutzprogramm vorgesehen ist, werde in keinster Weise angegangen. 

„Immerhin enthält der Entwurf auch einige wenige Elemente, die grundsätzlich zuversichtlich stimmen“, so Rostek weiter. So begrüßen die Bioenergieverbände die Aufhebung der Deckelung bei der Umstellung von Biogasanlagen auf eine bedarfsgerechte Fahrweise. Zudem komme der Entwurf der Bioenergiebranche bei den bislang zu kurzen Realisierungsfristen für neue Projektvorhaben in den Ausschreibungen entgegen, was vor allem größere Holzheiz(kraft)werke und Bioabfallanlagen entlaste. 

Insgesamt bleiben diese Impulse aber ein schwacher Trost. Die Bioenergieverbände appellieren daher an die Bundesregierung, den Bundestag und den Bundesrat im weiteren Verfahrensverlauf unbedingt Nachbesserungen vorzunehmen und die Wirklichkeit dem formulierten Anspruch anzupassen. 

BDEW-Chefin Kerstin Andreae zum aktuellen Entwurf der EEG-Novelle

Zum gestern bekannt gewordenen Entwurf der EEG-Novelle erklärt Kerstin Andreae, Vorsitzende der Hauptgeschäftsführung des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW):

"Die Novelle muss sich an der Frage messen lassen, ob sie ausreichend ist, um die von der Bundesregierung selbst definieren Erneuerbaren- und Klima-Ziele zu erreichen. Die Energiewirtschaft erwartet von der EEG-Reform einen ambitionierten Ausbau der Erneuerbaren Energien, der auch dem EU Green Deal gerecht wird. Dabei erwarten wir zudem realistische Szenarien über den zukünftigen Strombedarf. Angesichts des Hochlaufs von Wasserstoff, der angestrebten Dekarbonisierung der Grundstoffindustrie und der Zunahme der Elektromobilität bedeuten die Ausbauziele eine vermehrte Anstrengung bei Wind und Photovoltaik.

Der vorliegende Entwurf hat Licht und Schatten. Positiv ist aus Sicht des BDEW, dass sich die geforderte Zubaumenge erhöht, wenn im Jahr zuvor das Ziel nicht erreicht wurde. Um die Akzeptanz in der Bevölkerung zu steigern, ist es richtig, Gemeinden an den Einnahmen von Windparks zu beteiligen. Um endlich auch einen flächenoptimierten Ausbau von Windenergie an Land zu erreichen ist es richtig, das Netzausbaugebiet abzuschaffen und den Ausbau vor allem im Süden mit einem Bonus für windschwache Standorte und der Anpassung des Referenzertragsmodells anzureizen. Die Bund-Länder-Koordinierung zur Verfügbarkeit von Flächen ist hier ein erster wichtiger Schritt. Damit der Koordinierungsmechanismus zwischen den Ländern wirklich Wirkung entfalten kann und zur Zielerreichung führt, muss er noch scharf geschaltet werden. Eine ausreichende Flächenkulisse ist das A und O des Windausbaus.

Bei der Solarenergie wurde leider versäumt, endlich für den notwendigen Push zu sorgen. Das gilt gerade auch für das große Potenzial, das für die Sonnenenergie auf bislang ungenutzten Dachflächen liegt. Um die Sonnenenergie endlich auch in die Städte zu bringen, hätte es vor allem bei der Eigenversorgung mehr Mut bedurft. Positiv ist eine geplante Regelung zu EEG-Altanlagen: Die weitere Einspeisung insbesondere auch für kleine PV-Anlagen nach Ablauf der EEG-Förderung wird in dem Entwurf gesichert ermöglicht. Erfreulich ist zudem, dass keine über den Marktwert des entsprechenden Stroms hinausgehende Vergütung vorgesehen ist. Diese würde die angestrebte Entwicklung von langfristigen Stromlieferverträgen (Power Purchase Agreements) und andere Vermarktungsmodelle hemmen. Wichtig ist jetzt, dass das Gesetz zügig diskutiert und beraten und dann möglichst schnell verabschiedet wird, damit es wie geplant am 1. Januar 2021 in Kraft treten kann."

DUH: Kein ausreichender Beitrag zum Erreichen der Klimaziele

Den bekannt gewordenen Referentenentwurf des „Gesetzes zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) und weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 25. August 2020“ kommentiert Sascha Müller-Kraenner, Bundesgeschäftsführer der DUH:



„Peter Altmaier legt einen enttäuschenden Entwurf für das neue Erneuerbare-Energien-Gesetz vor. Die im Entwurf erst 2050 angestrebte Treibhausgasneutralität des Stromsektors reicht bei weitem nicht aus, um die Pariser Klimaziele zu erreichen. Strom aus erneuerbaren Quellen muss als Energiequelle andere fossile Energieträger in den Bereichen Verkehr, Wärme und Industrie ersetzen. Deshalb brauchen wir bis 2030 einen Anteil von 75 Prozent Erneuerbare Energien, nicht 65 Prozent wie vom Wirtschaftsministerium im Entwurf vorgeschlagen. Dafür müssen die jährlichen Ausbauziele vom Wirtschaftsministerium erhöht werden - für Photovoltaik auf brutto 10 GW und für Windenergie auf 6 GW bis 2030. Völlig absurd ist die Überprüfung der Ausbauziele bis 2023, da die Prüfergebnisse längst vorliegen und bekannt sind. Hier werden wertvolle Jahre verschenkt.



Zwar enthält der Entwurf des EEG auch lobenswerte Ansätze wie die Vorschläge zur finanziellen Beteiligung von Standortkommunen, aber die Beteiligungsmöglichkeiten von Bürgern an Projekten der Energiewende werden leider auch mit diesem Gesetzentwurf nicht gestärkt. Sowohl eine stärkere Unterstützung für Bürgerenergiegesellschaften, als auch die Ermöglichung von ökonomischer Teilhabe durch die Bürger als Erzeuger- und Verbrauchsgemeinschaften fehlen völlig im Entwurf des Wirtschaftsministeriums.“


BVES: Mit BMWi-Entwurf des EEG 2021 ist die Energiewende nicht zu schaffen

Die ersten Analysen des Gesetzesentwurfs zum EEG 2021 in den Arbeitsgremien des BVES sind geprägt von deutlichem Unverständnis über das Vorgehen des Ministeriums. Der vorgelegte Entwurf für ein neues EEG vernachlässigt komplett EU-rechtliche Vorgaben, umgeht mit Klein-Klein-Anpassungen dringende Strukturanpassungen und blendet die Energiediskussionen der letzten Monate komplett aus.

„Mit einer Umbenennung von § 15 in §27f schafft man noch keine Strukturreform und erreichen wir nicht die notwendige Systemintegration der Erneuerbaren Energien“, resümiert Urban Windelen, Bundesgeschäftsführer des BVES. „Der Gesetzentwurf enttäuscht auf ganzer Linie, da die guten und zielführenden Diskussionen unterschiedlichster Interessensgruppen in den letzten Monaten zum Energiesystem der Zukunft anscheinend an den hohen Mauern des Ministeriums komplett abgeprallt sind.“

Insbesondere bleiben die Vorgaben aus der Europäischen Union unberücksichtigt, den Prosumer weiter ins Zentrum des Energiesystems zu rücken. Die Europäische Union hat mit Zustimmung Deutschlands in der EU-Strombinnenmarkt- und der Erneuerbaren-Energien-Richtlinie II festgelegt: Prosumer den Zugang zur Eigenversorgung und allen Energiemärkten zu öffnen. Energiespeicher sind zudem von doppelten sowie mehrfachen Belastungen durch Abgaben, Umlagen und Steuern zu befreien; bürokratische Hindernisse für Investitionen in Energiespeicher müssen beseitigt werden. Bereits der Koalitionsvertrag der derzeitigen Bundesregierung hatte die Überarbeitung der Steuern und Abgaben für Speicher angekündigt. Von diesen Punkten ist im Gesetzentwurf nichts zu finden.

Die EU hat zudem die zentrale Rolle von Energiespeichersystemen zur verbesserten Systemintegration von erneuerbaren Energien und für die Ziele des EU Green Deals in mehrfacher Weise hervorgehoben. Diesen klaren EU-Vorgaben stellt sich die EEG-Vorlage aus dem BMWi entgegen; Das EEG 2021 schreibt stattdessen das veraltete deutsche Energierecht fort.

Florian Valentin, Sprecher der BVES Arbeitsgruppe Energierecht: „Eine Umsetzung der europäischen Erneuerbare-Energien-Richtlinie ist in dem Entwurf nicht zu erkennen. Entlastungen für Eigenversorger und Speicherbetreiber sucht man darin ebenso vergeblich wie Regelungen zum Abbau der Bürokratie und Rechtsunsicherheit in dezentralen Energiekonzepten.

Doch nicht nur die EU-rechtlichen Vorgaben werden vernachlässigt. Auch zu allen weiteren relevanten energie- und klimapolitische Themen, wie Digitalisierung, Ausbau der Ladeinfrastruktur, Stärkung der Wasserstoffwirtschaft, Versorgungssicherheit durch Systemintegration der volatilen Erneuerbaren Energien, Dezentralität und Dekarbonisierung, Mieterstrom, Stärkung des Kunden und Prosumers, schweigt sich das BMWi mit diesem Gesetzentwurf zum EEG 2021 weitgehend aus und bietet keine Lösungen an.

Energiespeichersysteme sind das ideale Werkzeug zur verbesserten Systemintegration von erneuerbaren Energien und zur Steigerung der Energieeffizienz. Die Ziele des EU Green Deals – wie Treibhausgasneutralität bis 2050, regionale Wertschöpfung oder eine klimafreundliche Umgestaltung der Industrie – lassen sich nur mit Speichersystemen erreichen. Eine Vielzahl an Speichertechnologien ist heute bereits auf den Markt verfügbar, um beispielsweise Erneuerbare systemdienlich und zugleich Prosumer-orientiert zu integrieren.

Die aktuell im EEG-Entwurf geplanten Anpassungen der rechtlichen Rahmenbedingungen sind völlig unzureichend, um dieses notwendige Speicher-Potenzial zu heben. Das BMWi schickt damit die Energiewirtschaft ohne passenden regulatorischen Rahmen in die nächsten, für den Erfolg der Energiewende entscheidenden Jahre.

Vor diesem Hintergrund fordert der BVES grundlegende Änderungen am Gesetz. „Versorgungssicherheit, Kosteneffizienz und Klimaschutz wird es mit diesem EEG 2021 nicht geben. Jetzt bauen wir auf den Bundestag und den Bundesrat, um dort mit konstruktiven Vorschlägen die gröbsten Scharten noch aus dem Gesetz zu bekommen“, schließt Urban Windelen.

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