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Bundesrat: Entsorgung von Dämmstoffen mit HBCD endgültig vereinfacht

Dämmstoffen mit dem Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) können künftig wieder vereinfacht entsorgt werden. Sie werden zukünftig nicht mehr als gefährlicher Sondermüll eingestuft und brauchen keine Sondergenehmigung mehr für ihre Entsorgung.

Eine entsprechende Verordnung der Bundesregierung wurde jetzt auch vom Bundesrat verabschiedet. Der Beschluss wurde am 7. Juli gefällt und kann einen Monat nach der Verkündung in Kraft treten.

Zuvor hatte eine Einstufung von HBCD-belastetet Dämmstoffen als gefährlicher Abfall zunächst für große Probleme bei der ordnungsgemäßen Entsorgung geführt. Erst nachdem die entsprechende EU-Verordnung Ende Dezember ausgesetzt wurde, entspannte sich die Lage wieder. 

Weitere Neuerungen:

  • Der entsorgende Handwerksbetrieb kann den Sammelentsorgungsnachweis nutzen.
  • Anhaftungen von Bitumen- oder PU-Klebern an Dämmstoffen sind künftig eindeutig von der Pflicht der Getrenntsammlung befreit.

Die Verordnung im Wortlaut

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