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Bis zu 40.000 € sparen: So machen Sie Ihre Sanierungskosten steuerlich geltend

Sanierung von Steuer absetzen: Wie viel ist möglich?

Im ersten und zweiten Jahr sind es jeweils sieben Prozent der Ausgaben, im dritten Jahr sechs Prozent. Maximal 200.000 Euro der Ausgaben für die Modernisierung werden in der Steuererklärung berücksichtigt. Die zu zahlenden Steuern sinken dann um bis zu 40.000 Euro

Darauf weist das vom Umweltministerium Baden-Württemberg geförderte Informationsprogramm Zukunft Altbau hin. Den Betrag können Eigentümerinnen und Eigentümer absetzen, wenn die Umbauten 2024 abgeschlossen wurden, die Immobilie mindestens zehn Jahre alt ist und die Eigentümer das Haus selbst bewohnen.

Steuerliche Begünstigungen: Vorgaben & Voraussetzungen

Auch technische Vorgaben müssen eingehalten werden. Die steuerliche Begünstigung über die Einkommensteuererklärung ist vor allem für diejenigen interessant, die es versäumt haben, staatliche Fördergelder in Anspruch zu nehmen. So oder so gilt: Man muss sich zwischen dem Steuervorteil und der Förderung der KfW beziehungsweise BAFA entscheiden.

Fragen beantwortet das Team von Zukunft Altbau kostenfrei am Beratungstelefon unter 08000 12 33 33 (Montag bis Freitag von 9 bis 13 Uhr) oder per E-Mail an beratungstelefon@zukunftaltbau.de.

Wer keine Förderung für die energetische Sanierung seines Hauses über die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) bei der BAFA oder KfW beantragt hat, kann nach einer Sanierung trotzdem Geld sparen. Möglich wird das, indem man die Sanierungskosten über einen Zeitraum von drei Jahren steuerlich geltend macht. 

Steuerlich absetzbar sind energetische Sanierungsmaßnahmen, die ab 2020 begonnen wurden und vor dem ersten Januar 2030 abgeschlossen werden. Allerdings sind nicht immer alle Bereiche des Hauses anrechenbar. Für Gebäudeteile, die beruflich und nicht zum Wohnen genutzt werden, beispielweise ein häusliches Arbeitszimmer, gilt der Steuervorteil nicht.

Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer energetische Sanierungsmaßnahmen von der Steuer absetzen können:

  • Sie wohnen selbst in dem modernisierten Haus. Es kann sich aber auch um eine Zweit- oder Drittwohnung handeln.
  • Das Haus ist mindestens zehn Jahre alt.
  • Fachunternehmen haben die Modernisierungsmaßnahmen umgesetzt.
  • Die Eigentümer haben bei ihrem Sanierungsprojekt die technischen Mindestanforderungen eingehalten. Diese sind in der Regel identisch mit den Anforderungen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG).
  • Das Finanzamt erhält eine Rechnung und eine Bescheinigung über die getätigten Arbeiten.
  • Eigentümer können die Kosten erstmals für das Jahr geltend machen, in dem sie die energetische Sanierung ihres Hauses beendet haben.

Was zählt zu einer energetischen Sanierung?

Förderfähig sind unter anderem die Dämmung von Dach, Fassade und Kellerdecke sowie der Einbau neuer Fenster wie auch die Installation von Heizungen und Lüftungsanlagen. Auch der Einsatz digitaler Systeme zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung können in der Steuererklärung angegeben werden. 

Hausbesitzer, die eine energetische Sanierung planen, sollten darauf achten, dass die technischen Mindestanforderungen eingehalten werden. Dazu zählt, dass das Haus gut gedämmt ist: Bei der Wärmedämmung von Außenwänden etwa darf die Wärmedurchlässigkeit, der sogenannte U-Wert, nicht über 0,20 Watt pro Quadratmeter und Kelvin (W/m2K) liegen. Auch bei Fenstern muss der Wärmeschutz stimmen. Bei diesen gilt ein Maximalwert von 0,95 W/m2K.

Die Hälfte der Kosten fließt bei einer energetischen Baubegleitung zurück in den eigenen Geldbeutel: Die Kosten dafür sowie für eine Fachplanung dürfen zu einem Anteil von 50 Prozent abgesetzt werden und müssen nicht über mehrere Jahre verteilt werden, teilt das Bundesfinanzministerium mit.

Förderantrag stellen oder steuerlichen Vorteil nutzen?

Interessierte sollten vor einer energetischen Sanierung mit einer Steuerberaterin oder einem Steuerberater sprechen, welche Förderung am Besten passt. Die steuerliche Förderung kann sogar attraktiver sein als die Förderung über die BEG. Doch Vorsicht: Wer eher wenig Steuern zahlt, bekommt vom Finanzamt auch wenig zurück und kann daher keine hohen Sanierungskosten geltend machen.

Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer, die bei der Planung ihres Modernisierungsvorhabens versäumt haben, staatliche Zuschüsse zu beantragen oder sich dagegen entschieden haben, können auch nachträglich einen Teil der Summe zurückbekommen, wenn sie die Kosten in der Steuererklärung angeben. Wer den Maximalbetrag der förderfähigen Kosten bei BAFA und KfW überschritten hat, kann zusätzlich einzelne Sanierungsmaßnamen steuerlich absetzen. Fazit: Kombinieren ist erlaubt, kumulieren nicht.

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