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Gas-Umstellung: Was Gasnetzbetreiber an Kundengeräten prüfen

Über vier Millionen Gasgeräte verbrauchen aktuell noch L-Erdgas. Netzbetreiber werden diese Geräte in den nächsten Jahren erfassen, prüfen und gegebenenfalls an H-Gas anpassen. Aber welche Arbeiten genau erledigen Netzbetreiber vor Ort beim Kunden? Reparieren und Warten sie Geräte? Und wie sieht es mit dem Verkauf neuer Geräte aus?

Grundsätzlich ist das Umstellen einer Region auf H-Gas für alle betroffenen Netzbetreiber identisch geregelt: Entscheidend sind Energiewirtschaftsgesetz, Bundesnetzagentur sowie der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfaches DVGW. So ist unter anderem auch festgelegt, dass das Anpassen der Gasgeräte an H-Gas durch mehrere Kundenbesuche erfolgen muss.

Der erste Termin: Das Erfassen

Der erste Besuch der Monteure beim Kunden gilt immer dem Erfassen aller vorhandenen Gasgeräte. Das Ziel: Den aktuellen Ist-Stand erfahren. Wie viele und welche Geräte sind eigentlich im Einsatz und in welchem Zustand sind diese? Und das Wichtigste: Muss man sie technisch an das H-Gas anpassen? Bei erkennbaren Mängeln an einem Gerät oder am Gas-Hausanschluss stellt der zuständige Netzbetreiber bereits einen Mängelbericht aus. Der Monteur betritt die Räume mit eingeschaltetem Messgerät, um den Austritt von Erdgas oder Kohlenmonoxid (CO) in den Aufstellraum zu überprüfen.

Bereits ab 300 ppm CO wird bemängelt

Noch während dieses ersten Termins erfolgt an den Geräten eine Abgasanalyse in Volllast sowie in Teillast – sofern sie über eine Teillasteinstellebene verfügen. Netzbetreiber prüfen nach dem DVGW Arbeitsblatt G 680, nicht nach der Kehr- und Überprüfungsordnung. Daher gelten für Netzbetreiber zum Beispiel nur Werte unterhalb von 300 ppm CO unverdünnt als unbedenklich. Liegt die CO-Konzentration höher? Dann wendet der Monteur zusätzlich eine Mehrlochsondenmessung an. Sollte der Wert konstant über 300 bleiben, stellt der Monteur einen Mangelschein aus.

Ab 1.000 ppm CO wird gesperrt

Ab 1.000 ppm CO unverdünnt – wieder gemessen an einer Mehrlochsonde – müssen Netzbetreiber das Gasgerät zwingend sperren. Unmittelbar am ersten Tag des laufenden Erdgasprojekts musste EWE Netz an dem Gasgerät einer Familie mit Kleinkindern einen CO-Wert von 15.000 ppm messen. Der Netzbetreiber hatte auch hier keinen Entscheidungsspielraum: Er musste das Gerät sperren, bei Außentemperaturen von -7 Grad Celsius. Für das Beseitigen des Mangels kontaktierte die Familie wie gewohnt ihr SHK-Unternehmen. Dieses beseitigte den Mangel an der Heizungsanlage noch am selben Tag und hob die Sperrung selbstständig direkt wieder auf, ohne dass ein Mitarbeiter von EWE Netz beim Kunden noch einmal erscheinen musste.

Der zweite Besuch: Das Anpassen an H-Gas

Der letzte Schritt bei der H-Gas-Anpassung ist häufig das Bestellen der H-Gas-Umrüstsätze beim Gerätehersteller. Auch dieses erledigen die Gasnetzbetreiber für die Kunden. Im Zuge eines zweiten Vor-Ort-Termins installiert der Gasmonteur den jeweiligen Umrüstsatz. Nur jeder zehnte Kunde erhält im Anschluss der zwei Termine einen erneuten Besuch zur Qualitätskontrolle. Zusammengefasst nehmen Gasnetzbetreiber wie die EWE Netz GmbH bei Kunden immer ausschließlich zwei Arbeiten vor: Sie prüfen Gasgeräte und passen diese bei Bedarf technisch an das H-Gas an. Reparatur, Wartung und Verkauf bleiben als Aufträge bei SHK-Unternehmen.

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