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Kesseltauschjahr 2018: Diese Heizkessel müssen raus

Der Schäfer Domomat von 1987.

Die Energieeinsparverordnung EnEV schreibt vor: Nach 30 Jahren Betrieb ist für Heizkessel oft Schluss. Hauseigentümer mit einer vor dem Jahr 1988 errichteten Heizungsanlage müssen den Heizkessel daher in vielen Fällen dieses Jahr erneuern lassen. Wichtig ist dabei das Datum der Inbetriebnahme. Ein Heizkessel gilt nach der Auslegung der EnEV als in Betrieb genommen, wenn er vom bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger abgenommen wurde. Dies ergibt sich aus der Abnahmebescheinigung, die in der Regel beim bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger vorliegen sollte. Das Baujahr des Kessels, die Abnahme des Gebäudes oder die erstmalige Nutzung der Heizungsanlage seien dagegen in der Regel für das Datum der Inbetriebnahme nicht ausschlaggebend.

Auch schon vor Fristende wird sich oft ein Tausch lohnen: Neben dem steigenden Ausfallrisiko älterer Heizungskessel ist eine Erneuerung bereits ab einem Alter von 20 Jahren in vielen Fällen wirtschaftlich. Zumindest sollte ein Fachmann diese Möglichkeit prüfen.

3 Millionen Heizkessel sind über 27 Jahre alt

In deutschen Kellern stehen viele veraltete Heizkessel. Von den bundesweit rund 21 Millionen Heizungsanlagen wurden 21% vor 1990 eingebaut, ergab 2014 eine Studie des Bundesverbandes der Energie- und Wasserwirtschaft. Rund drei Millionen sind demzufolge älter als 27 Jahre. Der Anteil der über 30 Jahre alten Heizkessel ist unbekannt, er dürfte aber recht hoch sein. Schätzungen zufolge sind es weit mehr als eine Million.

So ermitteln Sie das Baujahr des Wärmeerzeugers

Wer nicht weiß, wie alt sein Kessel ist, sollte zuerst auf dem Typenschild nachschauen. Es ist direkt auf dem Heizungskessel montiert. „Das Typenschild gibt Angaben unter anderem über den Hersteller, das Baujahr und die Leistung“, sagt Jürgen Groß vom Deutschen Energieberaternetzwerk (DEN). Da der Kessel oft gedämmt ist, ist das Typenschild jedoch nicht immer leicht zu finden. Unter der meist seitlichen Abdeckung befinden sich die entsprechenden Informationen auf einem Metallschild. Das ist aber nur ein Anhaltspunkt. Auf jedem Fall sollte mit dem Bezirksschornsteinfeger gesprochen werden.

Eine weitere Möglichkeit ist, auf das Protokoll des Schornsteinfegers zu schauen. Hier sind die Angaben meist ebenfalls vermerkt. Wer Unterlagen aus der Bauzeit hat, kann dort nachsehen: Rechnungen oder Datenblätter geben meist Aufschluss darüber, ob die Heizung zu alt für einen Weiterbetrieb ist.

www.enev-online.com

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