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Legionellenverordnung für Verdunstungskühlanlagen

Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider wurden mehrfach als Quelle größerer Legionellen-Ausbrüche identifiziert. In deren Folge kam es zu mindestens zehn Todesfällen. Die Anlagen werden in verschiedenen Branchen zur Temperaturregulierung zum eingesetzt, zum Beispiel in Kraftwerken, Lebensmittelbetrieben und Krankenhäusern. Sie können legionellenhaltige Wassertröpfchen in die Umgebungsluft emittieren.

Mit der Verordnung schreibt die Bundesregierung einen hygienisch einwandfreien Betrieb dieser Anlagen vor und konkretisiert diesen. Gegenstand der Verordnung (nach einer Entschließung des Bundesrats vom Dezember 2013) sollte sein:

  • Definition der erfassten Anlagen;
  • Festlegung  der  zulässigen  Belastung  mit  Legionellen  (Kontroll- und  Maßnahmenwerte im Kühlwasser);
  • Verpflichtung  der  Betreiber,  eine  Neuerrichtung  von  Anlagen  vor  Baubeginn anzuzeigen;
  • Anforderungen  zur  Fachkunde  und  Verpflichtung  zur  regelmäßigen  Schulung von verantwortlichen Personen bei Betreibern;
  • Verpflichtung  für  Betreiber  von  Neuanlagen,  die  Anlage  technisch  emissionsmindernd auszugestalten;
  • Verpflichtung  zur  regelmäßigen  Überprüfung,  Reinigung  und  Wartung  der Anlagen durch die Betreiber;
  • Verpflichtung der Betreiber, die Anlage mit definierten Zeiträumen von anerkannten Sachverständigen überprüfen zu  lassen. Verpflichtung zur Übersendung der Berichte an die Behörde, sofern Mängel festgestellt wurden;
  • Verpflichtung zur Sanierung und unverzüglichen Stilllegung unzulässig belasteter Anlagen;
  • Ordnungswidrigkeitentatbestände

Das Ziel der neuen Verordnung ist es, die Bildung hoher Legionellen-Konzentrationen in diesen Anlagen zu verhindern und gesundheitliche Risiken in deren Umgebung zu vermeiden. Dazu wird eine Anzeigepflicht für neue und bestehende Anlagen eingeführt. Diese ermöglicht es den lokalen Behörden im Fall eines Legionellen-Ausbruchs schneller und effektiver zu handeln und mögliche Austragungsorte ausfindig zu machen. Zudem müssen die Betreiber dieser Anlagen den Anstieg der Legionellen im Rahmen der Überwachung melden. Das verschafft allen Beteiligten zusätzliche Reaktionszeit bevor es zu einem Ausbruchsgeschehen kommt.

Die Verordnung sieht keine automatische Einstellung des Anlagenbetriebs vor, jedoch haben die Behörden im Einzelfall die Möglichkeit, eine mindestens vorübergehende Betriebseinstellung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz anzuordnen. Die Verordnung bedarf der Zustimmung des Bundesrates und soll noch dieses Jahr in Kraft treten.

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