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EPBD: Regelwerke müssen Raumklimaqualität berücksichtigen

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Eine Besonderheit der Europäischen Gebäuderichtlinie vom 24. April 2024 ist, dass die EU‑Mitgliedstaaten zukünftig in Regelwerken auch die Raumklimaqualität berücksichtigen müssen, um mögliche negative Auswirkungen auf Gesundheit und Leistungsfähigkeit der Menschen, die die Räume nutzen, zu vermeiden.

Die Anforderungen und Empfehlungen zum thermischen Komfort und zur Raumluftqualität gelten insbesondere für Gebäude, die neu errichtet oder umfassend saniert werden. Sie betreffen beispielsweise das Überwachen der Raumklimaqualität in Nichtwohngebäuden, das Verringern der Kühllast von Gebäuden und, wenn passive Maßnahmen nicht ausreichen, die Nutzung aktiver Kühllösungen.

Raumklima als wesentlicher Faktor für Gesundheit und Wohlbefinden

Die Leitlinien zeigen, dass in der aktuellen EPBD ein gutes Raumklima als wesentlicher Faktor für Gesundheit und Wohlbefinden betrachtet wird. Diesen gilt es ebenso zu berücksichtigen wie die Energieeffizienz. Die Verbände weisen darauf hin, dass das bestehende Regelwerk bereits Grundlagen für die Umsetzung der EPBD bietet.

Zudem dokumentiert ein Artikel in der Fachzeitschrift „Building and Environment“, dass die neuen Regelungen der EPBD zum Raumklima als „wegweisender Politikwechsel“ angesehen werden können. Die Autoren gehen darin auf mögliche Parameter und Rahmenbedingungen für die Raumluftqualität ein.

Der Bundesindustrieverband Technische Gebäudeausrüstung e. V. (BTGA), das Deutsche Energieberater-Netzwerk (DEN) e. V., der Fachverband Gebäude-Klima e. V. (FGK), der Herstellerverband Raumlufttechnische Geräte e. V. (RLT-Herstellerverband), die TGA-Repräsentanz Berlin, der VDKF – Verband Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe e. V., der VDMA Fachverband Allgemeine Lufttechnik und der VfW – Bundesverband für Wohnungslüftung e. V. setzen sich für eine hohe Raumklimaqualität in Gebäuden ein. Die Übersicht „EPBD und Raumklima“ dieser TGA-Verbände steht zum Download auf www.fgk.de unter „Dokumente / Literatur“.

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