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TÜV-Baurechtsreport: Jede dritte Lüftungsanlage in Schulen und Kliniken hat erhebliche Mängel

Im Corona-Jahr 2020 beanstandeten TÜV-Sachverständige gut jede dritte Lüftungsanlage (34,2%) in prüfpflichtigen Gebäuden wie Hochhäusern, Schulen, Kliniken oder Einkaufszentren mit „wesentlichen Mängeln“. Im Vergleich zum Vorjahr ist der Anteil um 5,6 Prozentpunkte gestiegen. Ein weiteres knappes Drittel (31,5 Prozent) hat „geringfügige Mängel“ und nur 34,3 Prozent sind „mängelfrei“. Das ist ein Ergebnis des „Baurechtsreports 2021“ des TÜV-Verbands.

Lüftung spielt zentrale Rolle bei der Pandemiebekämpfung

„In der Corona-Pandemie erfolgen Infektionen vor allem in Innenräumen über Aerosole“, sagt Dr. Joachim Bühler, Geschäftsführer des TÜV-Verbands. „Einwandfrei funktionierende und optimal eingestellte Lüftungs- und Klimaanlagen schaffen ein gesundes Raumklima und tragen dazu bei, das Risiko von Ansteckungen in Gebäuden zu verringern.“ Der Lüftungs- und Klimatechnik müsse daher eine zentrale Rolle bei der Bekämpfung der Pandemie spielen. „Vor allem in Schulen ist es bisher versäumt worden, das Infektionsrisiko mit baulichen und technischen Maßnahmen zu senken“, sagt Bühler.

Stoßlüften statt Lüftungsanlagen

Stattdessen werde vielerorts im Winter wohl wieder alle 20 Minuten stoßgelüftet. „In Gebäuden können auch nachträglich Lüftungsanlagen eingebaut oder mobile Luftreiniger aufgestellt werden“, sagt Bühler. Im laufenden Betrieb sei entscheidend, dass Lüftungs- und Klimaanlagen regelmäßig gewartet, richtig eingestellt und Prüftermine gewissenhaft eingehalten werden. Bühler: „In Zeiten der Pandemie sollte die Frischluftzufuhr von Lüftungsanlagen erhöht und der Umluftbetrieb vermieden werden, um das Infektionsrisiko zu senken.“

Was der TÜV für den Baurechtsreport prüft

Im Jahr 2020 sind 17.896 Lüftungsanlagen im laufenden Betrieb von unabhängigen Sachverständigen der TÜV-Unternehmen geprüft worden (plus 3.948) und 2.236 erstmalig (minus 136). „Die hohe Zahl der Beanstandungen zeigt, wie wichtig die verbindlichen Prüfungen unabhängiger Stellen in der Gebäudetechnik sind“, sagt Bühler.

Neben der Klimatisierung und Lüftung stehen Anlagen für den Brandschutz und sicherheitsrelevante Elektroanlagen im Fokus der Kontrollen. Vorgeschrieben sind die Prüfungen nach den Bauordnungen der Bundesländer für so genannte Sonderbauten. Dazu zählen neben Hochhäusern ab einer Höhe von 22 Metern unter anderem Krankenhäuser und Pflegeheime, Schulen, Hochschulen und andere Bildungseinrichtungen, Versammlungsstätten wie Kongresshallen oder Stadien, Industriebauten, Parkhäuser, Hotels sowie Verkaufsstätten ab 2.000 Quadratmetern.

Nur ein Drittel der Anlagen ist mängelfrei

Über alle Bereiche hinweg fanden die Prüfer:innen im vergangenen Jahr bei gut jeder vierten Anlage (26,1 Prozent) wesentliche Mängel. Weitere 44,3 Prozent hatten geringfügige Mängel und 29,6 Prozent waren mängelfrei. Neben den wiederkehrenden Prüfungen werden die Anlagen vor der Inbetriebnahme erstmalig geprüft. Bei immerhin 17 Prozent der Erstprüfungen wurden wesentliche Mängel festgestellt. 

Auch Brandmeldeanlagen sind oft mangelhaft

Ein zentrales Ziel der Prüfungen ist der Brandschutz. Im Jahr 2020 ist laut Baurechtsreport gut jede fünfte Brandmeldeanlage in Sonderbauten im laufenden Betrieb mit wesentlichen Mängeln beanstandet worden (22 Prozent).  Bei den Feuerlöschanlagen war es gut jede vierte Anlage (26,3 Prozent). Auch Rauch- und Wärmeabzugsanlagen dienen dem vorbeugenden Brandschutz, indem sie im Fall eines Feuers den gefährlichen Rauch nach außen leiten. Im Vorjahr sind bei 27,7 Prozent der geprüften Rauch- und Wärmeabzugsanlagen wesentliche Mängel aufgetaucht. Die so genannte Sicherheitsstromversorgung dient dazu, im Brandfall oder bei anderen Störungen die Versorgung sicherheitstechnischer Anlagen wie Brandmeldeanlagen oder Entrauchungsanlagen zu gewährleisten. 23,9 Prozent der Anlagen für die Sicherheitsstromversorgung wurden im vergangenen Jahr mit wesentlichen Mängeln beanstandet.

Digitale Technologien unterstützen präventiv

Aus Sicht des TÜV-Verbands können digitale Technologien dazu beitragen, die Funktionsfähigkeit sicherheitstechnischer Anlagen in Gebäuden zu verbessern. „Verfügen gebäudetechnische Anlagen über eine entsprechende Sensorik, erkennen sie frühzeitig Fehlfunktionen und Schwachstellen wie Materialermüdung“, sagt Bühler.  „Die Steuerung und Überwachung der Anlagen kann effizient per Fernwartung erfolgen.“

Neben den prüfpflichtigen Anlagen werden Zugangs- und Überwachungssysteme, die Beleuchtung von Gebäuden oder Anlagen für die Verbesserung der Energieeffizienz automatisiert und digital gesteuert. „Mit der zunehmenden Digitalisierung der Gebäudetechnik steigt die Gefahr von Cyberangriffen“, sagt Bühler. „Wichtig ist jetzt, das Bewusstsein für dieses Problem sowohl bei Projektverantwortlichen für Neubauten als auch bei den Betreibern von Bestandsimmobilien zu schärfen.“ Darüber hinaus müssten Kontrollen der digitalen Komponenten fester Bestandteil der obligatorischen Prüfungen werden. Bühler: „Der Gesetzgeber ist am Zug: Prüforganisationen brauchen Zugang zu sicherheitsrelevanten Daten sowie Hard- und Software, um die volle Funktionsfähigkeit digitaler Gebäudetechnik überwachen zu können.“

Den kompletten Baurechtsreport zum Nachlesen finden Sie hier oder unten zum Download:

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