Gesetzesnovelle: Vereinfachter Speicherbau soll Energiewende beschleunigen

Mit der jüngsten Änderung des Baurechts hat der Bundestag eine zentrale Voraussetzung geschaffen, um Speicheranlagen für Strom, Wärme und Wasserstoff künftig schneller realisieren zu können. Die Gesetzesnovelle, die am 12. November 2025 im Wirtschaftsausschuss beschlossen wurde, wird nach der finalen Verabschiedung und Veröffentlichung im Bundesanzeiger voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten. Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW) begrüßt die neue Beschlussvorlage ausdrücklich.
Speicher gelten nun als zulässige Maßnahme im Außenbereich
Die Gesetzesänderung sieht vor, dass Speicheranlagen in die Liste der im Außenbereich zulässigen Maßnahmen gemäß Paragraf 35 Baugesetzbuch aufgenommen werden. Damit sind Speicher künftig grundsätzlich erlaubt und können leichter genehmigt werden.
Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft, betont: „Das wird die baurechtliche Genehmigung und damit die Realisierung von Batterie- und Wärmespeichern erheblich vereinfachen und rechtssicherer machen. Eine wichtige Hürde für den nötigen schnellen Ausbau der Speicher für eine effiziente und kostengünstige Energiewende wird damit abgebaut.“
Netzentgeltbefreiung für Multi-Use-Speicher ausgeweitet
Parallel zur baurechtlichen Anpassung wurde das Energiewirtschaftsgesetz in § 118 Absatz 6, Artikel 1 geändert. Bislang konnten nur Speicher, die Strom vollständig aus dem Netz beziehen und wieder einspeisen, von Netzentgelten beim Strombezug befreit werden. Die neue Regelung hebt diese Benachteiligung für gemischt genutzte Speicher auf und ermöglicht die Netzentgeltbefreiung auch für Speicher, die in Kombination mit Photovoltaikanlagen oder Kundenanlagen betrieben werden (Multi-Use-Speicher).
Laut Körnig sind Multi-Use-Speicher besonders relevant für die Energiewende: „Multi-Use-Speicher sind für die Energiewende besonders nützlich, weil sie die Netzanschlusskapazität sehr effizient nutzen und Einspeisespitzen ins Stromsystem wie auch Strombezugsspitzen in Gewerbe und Industrie reduzieren können. Sie können einen erheblichen Beitrag dazu leisten, die Stromversorgung zu stabilisieren und die Strompreise für Verbraucher zu senken.“
Das sind die Potenziale der Batteriespeicherung
Derzeit werden rund 85 Prozent der in Deutschland installierten Batteriespeicherkapazität von etwa 25 Gigawattstunden für die Eigenversorgung in privaten Haushalten, Gewerbe- und Industriebetrieben genutzt. Die tatsächliche Flexibilisierung dieser Speicher für das Stromsystem hängt von der flächendeckenden Umsetzung der neuen Multi-Use-Regelungen ab.
Körnig hebt die Bedeutung der Speicher für die Energiewende hervor: „Speicher sind essenziell für die nächsten Schritte der Energiewende und eine erfolgreiche Integration erneuerbarer Energien in die Strom- und Wärmenetze. Die Neuregelungen werden dabei helfen, den Speicherausbau zu beschleunigen und ihre gewaltigen Potenziale als Effizienzbooster der Energiewende künftig noch besser zu heben.“
BSW sieht weitere Ausbauziele und Anforderungen
Der Bundesverband Solarwirtschaft hat sich kürzlich für ein gesetzlich festgelegtes Ausbauziel von 100 Gigawattstunden Speicherkapazität bis 2030 ausgesprochen. Um dieses Ziel zu erreichen, müsste der Zubau von Großspeichern deutlich gesteigert werden. Neben den aktuellen Gesetzesänderungen bedarf es dafür vor allem weiterer Verbesserungen beim Netzanschluss großer Batteriespeicher.
Fazit: Beschleunigte Energiewende erfolgt durch vereinfachte Speicherintegration
Mit den neuen rechtlichen Rahmenbedingungen werden baurechtliche und wirtschaftliche Hürden für Speicheranlagen abgebaut. Die Anpassungen ermöglichen eine flexiblere und effizientere Nutzung von Speichertechnologien und leisten damit einen wesentlichen Beitrag zur Stabilisierung des Stromsystems und zur Senkung der Strompreise. Die weitere Entwicklung wird zeigen, wie schnell die neuen Regelungen in der Praxis greifen und zur Erreichung der ambitionierten Ausbauziele beitragen.

