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Brandschutz bei PV-Anlagen auf Flachdächern: Sicherheit durch abgestimmte Dachkonstruktionen

Ulrich Meier
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Mit der EU-Solarpflicht müssen ab 2026 neue gewerbliche und öffentliche Gebäude, ab 2027 sanierte Bestandsgebäude und spätestens 2029 neue Wohngebäude mit Photovoltaikanlagen ausgestattet werden. In Deutschland haben einzelne Bundesländer schon seit geraumer Zeit weitreichende Vorgaben erlassen. Besonders Flachdächer bieten sich aufgrund ihrer Statik und guten Zugänglichkeit für die Installation von PV-Anlagen an. Zugleich gelten Ausnahmen, etwa bei technischer oder wirtschaftlicher Unzumutbarkeit oder bei flächenmäßig unzureichenden Dachflächen. Für Planende bedeutet dies: Die jeweiligen Landesregelungen sind diesbezüglich vor Baubeginn sorgfältig zu prüfen.

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