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Sicherheitsglas im Fokus: KRITIS-Dachgesetz und steigende Anforderungen

Marc Everling
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In Anbetracht zunehmender Bedrohungen durch geopolitische Spannungen, Cyberangriffe und Naturkatastrophen erscheint ein verlässlicher Schutz kritischer Infrastruktur wichtiger als je zuvor. Hierzu gehören Anlagen, Systeme und Organisationen, die eine hohe Bedeutung für die Aufrechterhaltung gesellschaftlicher Funktionen haben und deren Ausfall erhebliche Auswirkungen auf das Gemeinwesen hätte. So zum Beispiel Einrichtungen aus den Bereichen Energieversorgung, Informationstechnik und Telekommunikation, Transport und Verkehr, Gesundheit, Wasser, Ernährung, Abfallentsorgung, Finanz- und Versicherungswesen, Staat und Verwaltung, Medien und Kultur.

Welche Einrichtungen in Deutschland unter die Regelungen des KRITIS-Dachgesetztes fallen wird von den Bundesländern geregelt und bemisst sich nach quantitativen und qualitativen Kriterien. Ist beispielsweise eine Einrichtung essenziell für die Gesamtversorgung von mehr als 500.000 Personen, wird sie zur kritischen Infrastruktur gezählt. Zusätzlich sollen wechselseitige Abhängigkeiten berücksichtigt werden – so hängen von Energie, Wasser und funktionierenden Transportwegen zum Beispiel auch alle anderen kritischen Sektoren ab.

Vandalismus, Einbrüche und physische Angriffe

Ein hohes Risiko für öffentliche Gebäude, Verkehrsinfrastruktur oder Verwaltungsbauten liegt im Vandalismus, aber zunehmend auch in Sabotageaktionen – lautet die Einschätzung des ift Rosenheim. Das Täterverhalten im Vandalismus ist ein komplett anderes als zum Beispiel bei Einbrüchen, wie Dipl.-Ing. Jürgen Benitz-Wildenburg, Leiter PR und Technische Kommunikation beim ift Rosenheim, erläutert: „Die Täter agieren hierbei offen, meist impulsiv und mit improvisierten Werkzeugen, vom Pflasterstein über Straßenschilder bis hin zu Gullideckeln, die als Ramme eingesetzt werden. Gefährdete Bauelemente und Verglasungen müssen also gegen direkte Gewaltangriffe und nicht nur gegen verdeckte Manipulation von Einbrechern widerstandsfähig sein. Einbruchhemmende Bauteile sind deshalb nur bedingt geeignet.“ 

Das ift Rosenheim hat darum mit einem Expertenkreis die ift-Richtlinie EI-06/1 „Vandalismushemmende Bauelemente und Einrichtungen“ erarbeitet, in der das typische Vorgehen, Werkzeuge, reproduzierbare Abläufe sowie mögliche Gefährdungsklassen definiert werden.

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