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Heizungsmarkt 1. Halbjahr 2026: Wärmepumpe wird zum Dekarbonisierungs-Hebel

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Die aktuellen Zahlen des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie (BDH) zeigen eine klare Verschiebung im Markt: Wärmepumpen sind erstmals nicht mehr nur Wachstumstreiber, sondern absoluter Marktführer. Gleichzeitig setzen die Fortschreibung des Gebäudeenergiegesetzes, die neue degressive Förderung und die ab 2028 greifende Grünbrennstoffquote neue Rahmenbedingungen, die Planer, Handwerk und Beratung kennen sollten. Ein Überblick über Zahlen, Wirkung und Konsequenzen für die Praxis.

Laut BDH wurden von Januar bis Juni 2026 insgesamt 352.000 wasserführende Wärmeerzeuger abgesetzt (+19 % ggü. Vorjahr):

  • Heizungs-Wärmepumpen: 194.500 Stück (+40 %) – davon 186.000 Luft/Wasser-Geräte (+42 %)
  • Gasbasierte Wärmeerzeuger: 134.000 (+1 %)
  • Biomasse-Heizungen: 14.000 (−1 %)
  • Ölbasierte Wärmeerzeuger: 9.500 (−11 %)

Wärmepumpen stellen damit erstmals über die Hälfte (55 %) des Gesamtabsatzes und trugen 99 % des Stückzahlwachstums. Für das Gesamtjahr 2026 erwartet der BDH rund 700.000 abgesetzte Wärmeerzeuger – eine nur leichte Stabilisierung gegenüber 2025.

Warum die Wirkung auf die Klimabilanz überproportional ist

Rund 87 % der 2026 abgesetzten Geräte gehen voraussichtlich in die Modernisierung. Entscheidend für die KSG-Bilanz des Gebäudesektors:

  • Der Multiplikator einer Wärmepumpe für die CO₂-Minderung ist rund fünfmal höher als der einer neuen Gas-Heizung.
  • Beim Umstieg auf Wärmepumpe oder Biomasse sinken die Emissionen der Vorgänger-Heizung im Bilanzraum Gebäudesektor dauerhaft auf null (Strom zählt zum Energiesektor).
  • Eine neue Gas-Heizung schreibt den verbleibenden CO₂-Ausstoß dagegen für Jahre fest.

Nach Berechnungen auf Basis von ITG-Dresden-Kennwerten erreicht 2026 die 2,7-fache CO₂-Minderung des Mittelwerts der Jahre 2015–2019. Nur 2023 lag höher.

Was für die Praxis wichtig wird

Für Planung und Beratung relevant sind mehrere regulatorische Weichenstellungen:

  1. GEG-Fortschreibung (seit 29.07.2026): Einbau von Gas- und Öl-Heizungen wird vor Inkrafttreten der Bio-Treppe des neuen Gebäudemodernisierungsgesetzes (GModG) privilegiert.
  2. Degressive Heizungsförderung (seit Juli 2026): dürfte einen Antrags-Boom auslösen, verschiebt aber Nachfrage aus Folgejahren nach vorn.
  3. Grünbrennstoffquote ab 2028: startet bei 1 % und steigt bis 2045 auf 100 %. Folge: Fossile Brennstoffe werden teurer, gleichzeitig sinkt die rechnerische CO₂-Minderung baulicher Maßnahmen.
  4. Bio-Treppe ab 2029 (§ 43 GModG): Bio-Brennstoffe werden dauerhaft teurer als Erdgas bleiben. Entlastungen sind möglich durch Kombination mit Solarthermie, Wärmepumpe, Biomasse-Kessel oder – befristet bis Ende 2034 – einer vollflächigen Lüftung mit WRG.

Marktanalyse: Ist die Modernisierungsrate wirklich zu niedrig?

Der BDH moniert eine zu geringe Dynamik: Rund 4 Mio. Heizungen sind älter als 30 Jahre, über 40 % der 21,5 Mio. Anlagen entsprechen nicht dem Stand der Technik.

Ein differenzierter Blick zeigt jedoch: Die Sondereffekte 2020–2023 (Corona-Förderung, Umsatzsteuersenkung, CO₂-Preis, Ukraine-Krieg, „GEG-Panik“) haben Modernisierungen vorgezogen. Das aktuelle Niveau könnte daher näher an einem „natürlichen Marktniveau“ liegen als vielfach dargestellt – nicht zuletzt, weil Fernwärme-Umstellungen in der BDH-Statistik fehlen.

👉 Vertiefung: Der ausführliche Beitrag analysiert u. a. die KSG-Bilanzierungslogik, den Basiseffekt der Grünbrennstoffquote sowie die Frage, warum die im Koalitionsvertrag angekündigte „CO₂-Vermeidung als zentrale Steuerungsgröße“ bislang nicht aufgegriffen wurde. Zum Originalbeitrag

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