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Alte Schätze: Diese Heizkessel müssen 2017 schon raus!

Die Energieeinsparverordnung EnEV schreibt vor: Nach 30 Jahren Betrieb ist für Heizkessel oft Schluss. Hauseigentümer mit einer vor dem Jahr 1987 errichteten Heizungsanlage müssen den Heizkessel daher in vielen Fällen dieses Jahr erneuern lassen. Die Beurteilung der Außerbetriebnahmeverpflichtung für alte Heizkessel nimmt in der Regel der bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger anhand des Datums der Abnahme des Kessels vor. Der überprüft bei Zweifeln oder im Rahmen der Feuerstättenschau, ob ein Heizkessel von der Verpflichtung ausgenommen ist oder nicht.

Wer nicht weiß, wie alt sein Kessel ist, sollte zuerst auf dem Typenschild nachschauen. Es ist direkt auf dem Heizungskessel montiert. „Das Typenschild gibt Angaben unter anderem über den Hersteller, das Baujahr und die Leistung“, sagt Jürgen Groß vom Deutschen Energieberaternetzwerk (DEN). „Das Baujahr des Wärmeerzeugers ist entscheidend für die Bewertung, ob die Heizung erneuert werden muss.“ Da der Kessel oft gedämmt ist, ist das Typenschild jedoch nicht immer leicht zu finden. Unter der meist seitlichen Abdeckung befinden sich die entsprechenden Informationen auf einem Metallschild.

Für alle, die es etwas anschaulicher haben möchten, haben wir die ISH-Neuheiten des Jahrgangs 1987 aus unserer Schwesterzeitschrift SBZ herausgesucht. Achtung: Niedertemperatur- und Brennwertkessel dürfen weiter betrieben werden.

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