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CO₂-Abgabe soll zwischen Mietern und Vermietern geteilt werden

Aufgrund der beschlossenen CO2-Abgabe werden die Heizpreise ab 2021 voraussichtlich ansteigen. Dazu schlägt der Bundesverband der Verbraucherzentrale eine paritätische Verteilung der bevorstehenden Zusatzkosten zwischen Mieter- und Vermieterseite vor. Der vzbv beruft sich dabei auf eine aktuelle Studie zur Begrenzung der Umwälzbarkeit.

Während Vermieter die Entscheidung über die Heizungsart treffen könnten, sei die Möglichkeit zur Einflussnahme auf den Brennstoff durch Mieter begrenzt. Daher sollte nach Ansicht des Verbands die Umwälzbarkeit der durch die CO2-Bepreisung entstehenden Kosten auf 50% reduziert werden.

Jährliche Mehrkosten von 70 bis 100 Euro

Bereits im Juli hatte ein wissenschaftlicher Verbund aus Öko-Institut, Fraunhofer ISI, IREES sowie der Hochschule für Wirtschaft und Recht in Berlin für das Bundesumweltministerium (BMU) eine Kurzstudie angefertigt. Zentrale Aussage: Werde die Umlagemöglichkeit der künftigen CO2-Kosten auf 50% reduziert, hätten Mieter unter dem Strich unter Berücksichtigung einer Absenkung der EEG-Umlage 2021 bis 2025 kaum Mehrkosten zu erwarten. Vermieter eines Mieterhaushalts sähen sich nach den Berechnungen bis 2025 mit jährlichen Mehrkosten in Höhe von rund 70 bis 100 Euro konfrontiert.

Die Studie rechnet für verschiedene Typenhaushalte und unterschiedliche Preispfade die Belastungen für Mieter und Vermieter bei hälftiger und bei vollständiger Überwälzung der CO2-Kosten. Rechtlich sehen die Autoren keine Hemmnisse für eine Begrenzung bei der Umwälzbarkeit, wie sie auch der vzbv fordert.

Warmmiete macht CO2-Preis auf Öl und Gas mieterfreundlich

Eine Alternative zur Umwälzung sind Pauschalmieten für Wohnen und Wärme. Sie geben Mietern Anreize zum klimafreundlichen Heizen und Gebäudeeigentümern für energetische Sanierungen. Schwedische Gebäude wurden dadurch schon nahezu CO2-frei.

Die Umstellung des deutschen Mietmarkts von Kalt- auf Warmmieten kann den klimafreundlichen Umbau von Mietshäusern fördern und gleichzeitig Mieter vor teuren, ineffizienten Modernisierungen schützen. Vorbild ist Schweden, wo seit dem Jahr 2000 eine Kombination aus steigenden CO2-Preisen bei gleichzeitiger Einführung des Warmmieten-Prinzips gilt. Die Emissionen der dortigen Haushalte sind seither um 95 Prozent gesunken. Agora Energiewende hat nun gemeinsam mit der Universität Kassel einen Vorschlag vorgelegt, wie Klimaschutz mithilfe des Warmmieten-Prinzips auch in deutschen Mietshäusern attraktiv wird. Ein juristisches Gutachten zeigt außerdem, wie es sich in deutsches Recht umsetzen lässt.  

„Der von Januar 2021 an geltende CO2-Preis auf Erdgas und Heizöl muss durch ein Warmmieten-Konzept ergänzt werden. Nur so können wir Vermietern den Anreiz geben, energetische Sanierungsmaßnahmen vorzunehmen“, sagt Dr. Patrick Graichen, Direktor von Agora Energiewende. „Das jetzige System, das die Heizkosten an die Mieter weiterreicht und gleichzeitig pauschale Mieterhöhungen nach Sanierungen erlaubt, ist überholt und gehört abgeschafft.“

Anreize zum Energiesparen durch Warmmieten mit Temperaturfeedback

Im Warmmieten-Modell profitieren Vermieterinnen und Vermieter davon, wenn die Heizkosten dank guter Dämmung oder neuer Fenster sinken. Um es rechtssicher einführen zu können und gleichzeitig Mieter zum sparsamen Heizen zu animieren, schlägt Agora Energiewende eine Variante mit einem sogenannten Temperaturfeedback vor.

So funktioniert's: Vermieter und Mieter vereinbaren dabei eine Raumtemperatur, die der Vermieter während der Wintermonate garantiert. Über eine kalibrierte Messung der Raumtemperatur bei normalem Heizverhalten wird daraufhin ein Referenzverbrauch ermittelt. Übersteigt der Mieter in einer Heizperiode diesen Verbrauch, zahlt er nach. Spart er beim Heizen, erhält er eine Rückzahlung.

Wird die Wohnung nun energetisch saniert, wird der Referenzverbrauch gesenkt, da weniger Energie notwendig ist, um dieselbe Temperatur zu erreichen. Der Preis für die vereinbarte Raumtemperatur bleibt hingegen gleich. Somit profitiert der Vermieter von den gesparten Heizkosten. Durch den Referenzverbrauch mit Rück- und Nachzahlung ist das Energiesparen jedoch auch im Interesse der Mieter. Die Vermieter werden deshalb vor verschwenderischem Heizverhalten mit offenem Fenster geschützt.

„Mieter können einerseits nicht darüber entscheiden, ob ihr Haus gedämmt ist oder mit klimafreundlicher Heizung warm wird. Sie tragen aber andererseits die Kosten, wenn das Heizen mit Öl oder Gas künftig teurer wird. Für Vermieter hingegen rechnet sich ein klimafreundlicher Umbau oft schlichtweg nicht. Das Warmmieten-Modell mit Temperaturfeedback löst dieses Dilemma auf“, sagt Graichen.

Voraussetzungen für eine Wärmewende auf dem Mietmarkt

Warmmieten und stetig steigende CO2-Preise auf Brennstoffe sind der Studie zufolge zwei von vier Voraussetzungen für eine erfolgreiche Wärmewende. Daneben nennt Agora Energiewende in dem Vorschlag zwei weitere Voraussetzungen, um die CO2-Bilanz von deutschen Mietshäusern zu verbessern: staatliche Förderung sowie verpflichtende Sanierungsfahrpläne.

Hintergrund ist, dass der Bundestag am 8. Oktober 2020 die Einführung von CO2-Preisen auf Heizöl und Erdgas vom kommenden Jahr an beschlossen hat. Sie starten bei 25 Euro pro Tonne CO2 und sollen jährlich steigen. Klimaschonende Technologien werden dadurch immer wirtschaftlicher. Kombiniert mit Warmmieten motivieren höhere Öl- und Gaspreise den Vermieter in klimaschonende Gebäudetechnik zu investieren, etwa in Dämmungen und Wärmepumpen.

Für Investitionen, die sich heute noch nicht rechnen, schlägt Agora Energiewende zusätzlich eine gezielte Förderung vor. Dadurch erhalten Wohnungseigentümerinnen und -eigentümer Unterstützung für den Wechsel zu klimaschonenden Technologien. „Wer heute eine neue Heizungsanlage einbaut oder die Fassade dämmt, legt fest, wie klimafreundlich ein Gebäude in den kommenden Jahrzehnten sein wird. Deshalb müssen wir bei solchen Investitionen bereits jetzt das Ziel Klimaneutralität im Jahr 2050 im Blick haben“, sagt Graichen.

Verpflichtende Sanierungsfahrpläne

Ein viertes Element in dem Vorschlag sind verpflichtende Sanierungsfahrpläne für alle Gebäude. Damit werden Sanierungsmaßnahmen für Gebäude über mehrere Jahre hinweg geplant, die Sanierungskosten verteilen sich somit über einen längeren Zeitraum. Gleichzeitig stellt der Fahrplan sicher, dass die CO2-Emissionen eines Gebäudes stückweise auf null sinken. Damit kann der gesamte Gebäudebestand in Deutschland bis 2050 klimaneutral werden.

Die Analyse „Wie passen Mieterschutz und Klimaschutz unter einen Hut?“ hat Agora Energiewende zusammen mit der Universität Kassel erstellt. Sie hat einen Umfang von 19 Seiten und steht unter www.agora-energiewende.de zum kostenlosen Download zur Verfügung. Ein juristisches Gutachten der Kanzlei Becker Büttner Held ergänzt die Analyse und bewertet die rechtliche Implementierung des Warmmieten-Konzepts im deutschen Mietmarkt.

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