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EU entscheidet über die Zukunft der Holzenergie

Grundsätzlich bleibt es dabei, dass Biomasse als klimafreundliche Energiequelle eingestuft wird. Beschlossen wurde jedoch ein schrittweises Abschmelzen („Phase Down“) der Anrechenbarkeit auf erneuerbare Energien bis 2030. Damit ist sog. primäres Waldholz (primary woody biomass, womit im Wesentlichen frisch gefällte Bäume gemeint sind) künftig nicht mehr als erneuerbare Energie zu sehen, wenn es in Großanlagen (> 20 MW) verfeuert wird.

Konkret geht es dabei um die schrittweise Senkung des Anteils von Primärholz in Heizanlagen als erneuerbare Energie, vor dem Hintergrund, dass Holz erst nach einer Kaskadennutzung zu verfeuern ist. Auch die staatlichen Subventionen sollen begrenzt werden. Dann aktuell wird bspw. der Ausbau von Holz- und Biomasseanlagen gefördert. Allerdings handelt es sich bei dem Beschluss erst einmal um eine Art „Orientierung“. Rechtskräftig ist dieser noch nicht, da das EU-Parlament und die EU-Staaten noch drüber verhandeln müssen.

Trotz massivster Proteste im Vorfeld, durch zahlreiche Branchenverbände und etlicher Appelle und Anschreiben auch seitens des HKI Industrieverbands an die MdEP, wurde am 14.09.2022 in einer Abstimmung des EU-Parlaments zur Überarbeitung der erneuerbare Energien Richtlinie (RED III), als Teil des „Fit for 55“-Pakets, mehrheitlich eine schrittweise Senkung der Nutzung von sog Primärholzbiomasse als erneuerbare Energie beschlossen - also Bäume, die primär für Bau- und Möbelholz genutzt werden können und sollen. Das schließt den frisch gefällten Baum, einschließlich der Zweige und dem Wurzelwerk mit ein.

Ende der Subvention für die Verbrennung von Primärholz

Allerdings konnten auch einige Teilerfolge erzielt werden. So wurde beschlossen, die Holzverbrennung in kleineren Anlagen weiter als nachhaltig einzustufen. Dabei ist jedoch die erlaubte Menge auf den Durchschnittsverbrauch der Jahre 2017 bis 2022 zu deckeln. Das heißt am Ende, dass weiterhin so viel Holz, wie aktuell geerntet wird, auch weiterhin aus den europäischen Wäldern entnommen werden darf. Auch gilt die thermische Verwertung von Bäumen, die wegen Krankheit, Schädlingsbefall oder aufgrund von Sturmschäden gefällt werden müssen, weiter als erneuerbare Energie. Also genau jenes Holz, welches für andere stoffliche Verwendungen nicht mehr geeignet ist und daher seit jeher zu Brennholz verarbeitet wird. Darunter fallen auch Pellets, die aus Reststoffen der Sägewerke, also sog. Sägenebenprodukte, hergestellt werden. Frank Kienle, Geschäftsführer vom Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik e.V. (HKI) fasst zusammen: „Wir können also weiterhin unsere Kamin-, Pellet-, Kachelöfen, Herde und Heizkamine mit Holz oder Pellets heizen sowie kleine, regionale Biomassekraftwerke“.

Beendet werden sollen zudem die Subventionen für die Verbrennung von Primärholz, also gesunden Bäumen. Erlaubt bleiben Zuschüsse für die Verbrennung von Restholz. Subventionen für die Holzverbrennung zur reinen Stromerzeugung soll es also nicht mehr geben

Auch wenn das Ergebnis der ersten Abstimmung im EU-Parlament zunächst einen Kompromiss darstellt, warnt Frank Kienle vom HKI Industrieverband vor den weiteren Verhandlungen mit dem Rat und der Kommission „Sofern die Positionierung des EU-Parlaments noch weitere Änderungen erfährt oder gar eine Kurskorrektur, vernichten wir nicht nur enormes Klimaschutz-Potential des Rohstoffs Holz, sondern gefährden auch zahlreiche Arbeitsplätze“. Kienle weiter: „Wenn wir nach Kernkraft, Kohle und Gas jetzt auch noch auf Holz als Energieträger verzichten, obwohl dieser nachhaltig und klimaneutral ist, gefährden wir auch massiv die angestrebten Klimaziele inkl. unserer Unabhängigkeit von anderen Energien und geopolitischen Krisen“. Zumal in Deutschland rund 16 % des derzeitigen Endenergieverbrauchs des deutschen Wärmemarktes durch die erneuerbaren Energien abgedeckt werden. Davon lassen sich ca. 67 % der Holzenergie zurechnen.

Für den nachwachsenden Brennstoff Holz spricht auch weiterhin seine regionale Verfügbarkeit verbunden mit kurzen Transportwegen, regionaler Wertschöpfung und Beschäftigung in Deutschland. Dies stärkt die lokale Wirtschaft und stellt einen wichtigen Faktor für die Versorgungssicherheit der Bürger:innen dar.

Allerdings waren das nicht die einzigen Maßnahmen, welche die EU beschlossen hat. So stimmten bereits am 13.09.22 die Abgeordneten für eine Verordnung, die entwaldungsfreie Lieferketten garantieren soll. Unternehmen sollen nun weltweit überprüfen, dass in der EU verkaufte Waren – ob Kaffee, Soja, Palmöl oder Kautschuk – nicht auf abgeholzten Flächen hergestellt worden sind.

Im Moment stellt der derzeitige Abstimmungsstand nur einen Standpunkt des Parlaments für die weiteren Verhandlungen mit dem Europäischen Rat dar. Demzufolge ist jetzt die Bundesregierung gefordert, sich mit allem Nachdruck im Europäischen Rat dafür einzusetzen, sich gegen diese und weitere Entscheidung zu stemmen. Denn immerhin stellt dieser Beschluss in seiner Außenwirkung eine richtungsweisende Positionierung des EU-Parlaments dar.

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