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Diese 5 Punkte zu Wärmepumpen-Stromtarifen sollten Sie kennen

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1. Seit 2024 gelten neue Vorgaben für Wärmepumpen

Seit dem 1. Januar 2024 gelten für neu installierte Wärmepumpen gesetzliche Vorgaben zur Steuerbarkeit. Im Gegenzug erhalten Verbraucherinnen und Verbraucher einen Rabatt auf die Netzentgelte, der über die Stromrechnung gewährt wird. Die Stromanbieter müssen entsprechende Wärmestromtarife bereitstellen. Anlass für den Marktcheck der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen waren zahlreiche Rückmeldungen von Verbraucherinnen und Verbrauchern, die von Schwierigkeiten bei der Suche nach passenden Wärmestromtarifen und beim Preisvergleich berichteten.

2. Ein Tarif- Vergleich bleibt schwierig

Obwohl auf den gängigen Vergleichsportalen kaum Wärmestromtarife nach der neuen Regelung zu finden sind, bieten alle 23 befragten Stromanbieter entsprechende Tarife an. Acht davon agieren bundesweit. Die Ausgestaltung der Tarife ist jedoch uneinheitlich, was einen transparenten Preisvergleich erschwert. Die Anbieterinformationen zur gesetzlichen Neuregelung und zu den Tarifdetails sind häufig intransparent oder lückenhaft.

3. Günstigere Tarife setzen separaten Stromzähler voraus

Die Preise für Wärmestromtarife liegen im Durchschnitt bei 24 Cent pro Kilowattstunde, inklusive Netzentgeltreduktion, zuzüglich etwa 140 Euro Grundpreis pro Jahr. Voraussetzung für diese vergünstigten Tarife ist der Anschluss der Wärmepumpe über einen separaten Stromzähler (Modul 2). Andernfalls erhalten Haushalte eine pauschale Entlastung (Modul 1).

  • Mit separatem Zähler (Modul 2):
    im Schnitt rund 24 Cent/kWh plus etwa 140 Euro Grundpreis jährlich
  • Ohne separaten Zähler (Modul 1):
    im Schnitt etwa 31,5 Cent/kWh, trotz pauschaler Entlastung

Damit liegt der Preisunterschied bei rund 7 Cent pro Kilowattstunde – ein erheblicher Kostenfaktor im laufenden Betrieb.

4. Preisangaben und Tarifrechner bleiben oft unklar

Ein zentrales Ergebnis des Marktchecks ist die mangelnde Vergleichbarkeit der Tarife. Einige Stromlieferanten weisen Preise aus, die die Netzentgeltreduzierung nach Modul 2 bereits enthalten. Andere geben an, diese erst mit der Rechnung weiterzugeben, während bei weiteren Anbietern hierzu keine Angaben gemacht werden. Auch bei den Tarifrechnern gibt es Defizite: Zwei Drittel der befragten Anbieter verfügen über einen eigenen Tarifrechner, doch nur die Hälfte davon ist verbraucherfreundlich gestaltet. In mehreren Fällen sind die Tarifrechner nicht nutzbar oder nicht auffindbar, in anderen bleibt unklar, ob die Netzentgeltreduzierung in den Preisen enthalten ist.

5. Ohne separaten Zähler steigt der Preis

Haushalte, deren Wärmepumpe nicht über einen separaten Stromzähler angeschlossen ist, erhalten eine pauschale Entlastung (Modul 1). In diesen Fällen bieten die Stromversorger meist an, die Wärmepumpe über einen normalen Haushaltsstromvertrag zu beliefern, was sich in höheren Kosten niederschlägt. Nur jedes vierte Unternehmen aus der Umfrage bietet für diesen Fall einen speziellen Wärmestromtarif an. Die Preise liegen im Durchschnitt bei 31,5 Cent pro Kilowattstunde, zuzüglich des pauschalen Netzentgeltrabattes. Den kompletten Marktcheck finden Sie hier.

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