GMG: Wärmepumpenverband fordert dringende Nachbesserungen

Der Bundesverband Wärmepumpe (BWP) begrüßt, dass der Referentenentwurf zum Gebäudemodernisierungsgesetz (GMG) die Debatte endlich konkret macht – übt jedoch scharfe Kritik an zentralen Inhalten. Der Entwurf bedeute in mehreren Punkten klare Rückschritte gegenüber dem aktuell geltenden Gebäudeenergiegesetz und weiche in Teilen sogar von den Ende Februar vereinbarten Koalitionseckpunkten ab.
Von 65 auf 10 Prozent – ein fatales Signal
Gravierendster Kritikpunkt des BWP ist die drastische Absenkung der Anforderungen an neue Heizungsanlagen. Nach dem aktuell geltenden GEG sollten neue Heizungen ab diesem Jahr in Großstädten zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Der Referentenentwurf des GMG sieht nun lediglich noch 10 Prozent vor.
BWP-Geschäftsführer Dr. Martin Sabel wertet das als falsches Signal: „Mit Blick auf die Krise im Nahen Osten und ihre Auswirkungen auf Energiepreise und Versorgungssicherheit in Deutschland und die Klimaziele ist dies ein völlig falsches Zeichen. Es droht eine erhebliche Unsicherheit für Verbraucher und Branche."
Positiver Markttrend in Gefahr
Besonders bitter ist die Entwicklung vor dem Hintergrund des aktuellen Heizungsmarkts. Seit 2025 ist jede zweite neu installierte Heizung eine Wärmepumpe – ein Trend, der sich laut BWP im ersten Quartal 2026 fortsetzt. Sabel warnt, der Gesetzentwurf berge erhebliche Risiken, genau diese Entwicklung abzubrechen, statt ihr Planungssicherheit für Investitionen und Arbeitsplätze zu geben.
Rückfall hinter die Februar-Eckpunkte
Ein weiterer Kritikpunkt betrifft die sogenannte Biotreppe. Bereits seit 2024 waren Gebäudeeigentümer verpflichtet, bei Installation einer neuen Gas- oder Ölheizung ab 2029 Tarife mit ansteigenden Anteilen an Biomasse abzuschließen. Die Koalition wollte daran festhalten – der Gesetzentwurf sehe nun aber vor, dass diese Pflicht für die zwischenzeitlich etwa eine Million bereits installierten Gas- und Ölheizungen entfalle. Die Folge wären erhebliche Mehremissionen und eine steigende Abhängigkeit von importiertem Erdgas und Heizöl.
Schlupfloch bei Hybridwärmepumpen schließen
Auch bei der Option, die Biotreppe-Vorgaben durch eine Hybridwärmepumpe zu erfüllen, sieht der BWP dringenden Korrekturbedarf. Da der Wärmepumpen-Teil einer Hybridanlage nach dem aktuellen Entwurf keine Mindestleistung vorweisen muss, könnte eine technisch kaum geeignete Wärmepumpe ausreichen, um die Vorgaben pauschal zu umgehen. Sabel bezeichnet das als technischen Fehler im Gesetzestext und fordert eine Korrektur noch vor dem Kabinettsbeschluss in der kommenden Woche.
Hoffnung auf parlamentarisches Verfahren
Der BWP setzt auf Nachbesserungen im Bundestag. Neben der Fehlerkorrektur fordert Sabel vor allem Rechts- und Planungssicherheit sowie eine verlässliche Fortsetzung der Heizungsförderung in der Haushaltsplanung. Zudem müsse das Gesetz mit der Europäischen Gebäuderichtlinie (EPBD) in Einklang gebracht werden, die den Ausstieg aus fossilen Heizenergien bis 2040 vorsieht. Die im Entwurf verankerten 60 Prozent erneuerbare Energien ab 2040 reichen aus Sicht des BWP dafür nicht aus.
