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Dehn: So gelingt die Umsetzung von § 14a Steuerbare Verbrauchseinrichtungen

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Um die Netzstabilität langfristig zu sichern, hat der Gesetzgeber mit § 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) verbindliche Rahmenbedingungen für steuerbare Verbrauchseinrichtungen geschaffen. Im Fokus stehen Anlagen mit einer Leistung von mehr als 4,2 kW. Seit dem 1. Januar 2024 müssen diese netzorientiert steuerbar ausgeführt werden. 

Herausforderungen durch steigenden Leistungsbedarf im Niederspannungsnetz

Mit dem Hochlauf der Elektromobilität, Wärmepumpentechnik und dezentraler Energiespeicher wächst der Leistungsbedarf im Niederspannungsnetz deutlich. Gleichzeitig steigern die Veröffentlichung der neuen VDE-AR-N 4100, der Ausbau technischer Infrastruktur wie Steuerboxen und intelligenter Messsysteme durch Netzbetreiber und neue Netzentgeltmodelle die Brisanz dieses Themas. Mit den normkonformen Systemlösungen Dehn SteuVE für Neubauten und Bestandsanlagen unterstützt Dehn Elektrofachbetriebe und Netzbetreiber nicht nur bei der Umsetzung, sondern integriert zusätzlich den Überspannungsschutz.

Die gesetzliche Regelung erlaubt Netzbetreibern bei drohenden Netzüberlastungen per Fernzugriff eine temporäre Leistungsreduzierung steuerbarer Verbrauchseinrichtungen, ohne diese vollständig vom Netz zu trennen. Endkunden können ihre Anlagen weiter nutzen und profitieren von geringeren Netzentgelten. Zu den betroffenen Geräten zählen Wallboxen, Wärmepumpen inklusive Zusatz- oder Notheizungen, Klimaanlagen und Batteriespeicher. 

Elektrofachbetriebe sind verpflichtet, die aktuellen Normen und Empfehlungen zu beachten. Im Bestand ist häufig keine standardisierte, platzsparende Lösung vorhanden. Einzelkomponenten müssen aufwendig zusammengestellt und verdrahtet werden, während gängige Produkte nicht immer in die vorgesehenen Einbaumaße moderner Zählerplätze passen.

Dehn SteuVE Basic: Integrierte Lösung für Neubauten

Dehn SteuVE Basic ist für den direkten Einbau im Zählerschrank konzipiert. Das vorkonfektionierte Hutschienen-Komplettmodul erfüllt die Empfehlungen des BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft) zur Umsetzung von § 14a EnWG und ist auf die Anforderungen moderner Zählerplätze nach TAB (Technische Anschlussbedingungen) und VDE-AR-N 4100 ausgelegt. 

Das System enthält alle notwendigen Komponenten zur netzorientierten Steuerung in einem Modul: Sicherungselemente, Relaisklemmen, Trennfunktionen sowie Schnittstellen zur Anbindung intelligenter Messsysteme und eines Energy Management Systems (EMS). Die Ausführung unterstützt sowohl analoge als auch digitale Steuerkonzepte und ist kompatibel mit gängigen Verbrauchseinrichtungen. Ein integrierter Überspannungsschutz, der Kombi-Ableiter DEHNpatch in 19 mm Baubreite und mit RJ45 Anschlusstechnik, schützt dabei sensible Komponenten wie Smart Meter Gateway und EMS – ein Aspekt, der angesichts zunehmender Digitalisierung im Zählerschrank an Bedeutung gewinnt. Der beiliegende Verdrahtungsplan erleichtert eine fachgerechte Installation.

Für die normkonforme Umsetzung von § 14a: Die DEHN SteuVE – Lösungen für Neubau und Bestand.
Schaltschrank mit Leistungsschutzschaltern, Verdrahtung und beschrifteten Schaltern, montiert an grauer Wand in einem modernen Gebäudetechnik-Umfeld.

Nachrüstung im Bestand ohne Zählerschranktausch mit Dehncube SteuVE

Für Bestandsanlagen, bei denen eine normkonforme Integration im Zählerschrank nicht möglich ist, bietet Dehn mit Dehncube SteuVE eine externe, plombierbare Boxlösung, wie in der Empfehlung des BDEW beschrieben. Sie wird in unmittelbarer Nähe zum Zählerschrank installiert und ermöglicht die § 14a-konforme Nachrüstung mit minimalem Eingriff in die bestehende Anlage. Die vorverdrahtete Plug-and-Play Lösung reduziert den Installationsaufwand erheblich und stellt definierte Anschlusspunkte für Verbrauchseinrichtungen, Steuerboxen des Messstellenbetreibers sowie das intelligente Messsystem bereit. Auch hier ist die Ausführung technologieoffen und auf zukünftige digitale Steuerkonzepte vorbereitet.

Beide Systeme unterstützen eine klare Aufgabentrennung: Während die Elektrofachkraft für die Vorverdrahtung der Verbrauchseinrichtungen und die Spannungsversorgung verantwortlich ist, übernimmt der Messstellenbetreiber die Anbindung des intelligenten Messsystems und der Steuerbox. Umfangreiche Dokumentationen, Schaltpläne und Prüfunterlagen sorgen für Planungssicherheit und erleichtern die Abstimmung mit allen Beteiligten.

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